Scheidung & Trennung

Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Die wichtigsten Voraussetzungen, Schritte und Folgen einer Scheidung in Deutschland.

Eine Ehe wird in Deutschland durch das Familiengericht geschieden, wenn sie gescheitert ist. Bei einer einvernehmlichen Scheidung wird das Scheitern nach einem Jahr Getrenntleben unwiderlegbar vermutet.

Kurzantwort

Mindestens ein Ehegatte stellt durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag. Das Gericht prüft das Scheitern der Ehe und regelmäßig den Versorgungsausgleich. Mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses ist die Ehe aufgelöst.

Welche Voraussetzungen gelten?

  • Scheitern der Ehe: Die Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr und eine Wiederherstellung ist nicht zu erwarten.
  • Ein Jahr getrennt: Stimmen beide zu, greift die Vermutung des § 1566 Abs. 1 BGB.
  • Drei Jahre getrennt: Dann wird das Scheitern auch ohne Zustimmung unwiderlegbar vermutet.
  • Härtefall: Vor Ablauf eines Jahres ist eine Scheidung nur bei unzumutbarer Härte möglich; die Schwelle liegt hoch.

Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Scheidungsantrag vorbereiten und beim zuständigen Familiengericht einreichen.
  2. Zustellung des Antrags an den anderen Ehegatten.
  3. Fragebögen zum Versorgungsausgleich bearbeiten, soweit dieser nicht wirksam ausgeschlossen ist.
  4. Scheidungstermin; das Gericht hört beide Ehegatten persönlich an.
  5. Scheidungsbeschluss und Eintritt der Rechtskraft.

Folgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Ehewohnung oder Sorge werden nicht automatisch alle im Scheidungsverfahren entschieden. Sie müssen – je nach Thema und Ziel – gesondert beantragt oder als Verbundsache rechtzeitig anhängig gemacht werden.

Was bedeutet das praktisch?

Dokumentieren Sie den Trennungszeitpunkt und klären Sie früh, welche wirtschaftlichen Themen geregelt werden müssen. Einvernehmlichkeit kann das Verfahren vereinfachen, ersetzt aber weder den Scheidungsantrag noch die gerichtliche Prüfung.

Häufige Fragen

Brauchen beide Ehegatten einen Anwalt?

Für den Scheidungsantrag besteht Anwaltszwang. Der andere Ehegatte braucht für die reine Zustimmung grundsätzlich keinen eigenen Anwalt. Wer eigene Anträge stellen oder eine unabhängige Interessenprüfung möchte, benötigt regelmäßig eigene anwaltliche Vertretung.

Kann man ohne Trennungsjahr geschieden werden?

Nur ausnahmsweise, wenn die Fortsetzung der Ehe aus Gründen in der Person des anderen Ehegatten eine unzumutbare Härte wäre. Nicht jeder schwere Konflikt genügt dafür.

Wann ist die Scheidung endgültig?

Mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses. Ein Rechtsmittelverzicht kann die Rechtskraft im Termin beschleunigen, erfordert aber regelmäßig anwaltliche Mitwirkung beider Seiten.

Quellen