Scheidung & Trennung

Private Rentenversicherung bei Scheidung: Wie funktioniert die interne Teilung?

Der Kapitalbetrag in der Auskunft ist noch keine Überweisung auf Ihr Girokonto. Entscheidend ist, welches eigene Versorgungsanrecht beim Versicherer entsteht.

Zwei Tassen, getrennt durch einen geschwungenen Weg mit einem Schlüssel

Gehört die private Rentenversicherung zum Versorgungsausgleich, überträgt das Familiengericht bei der internen Teilung ein eigenes Anrecht auf den anderen Ehegatten beim selben Versicherer. Ausgangspunkt ist grundsätzlich die Hälfte des in der gesetzlichen Ehezeit erworbenen Anteils. Der gesamte Vertrag wird daher nicht automatisch halbiert. Die Teilungsordnung bestimmt die konkrete Ausgestaltung innerhalb der gesetzlichen Anforderungen. Prüfen Sie neben dem Ausgleichswert insbesondere die künftige Wertentwicklung, den Risikoschutz und die Teilungskosten. Eine Kapitalangabe in der Berechnung bedeutet keine sofort verfügbare Barauszahlung.

Kurzantwort

Sammeln Sie Versicherungsschein, Bedingungen, Nachträge und Versorgungsauskunft. Vergleichen Sie Ehezeit, Bewertungsgrundlagen, Teilungsordnung und die für das neue Anrecht vorgesehenen Leistungen. Bei Fonds- und Hybridpolicen muss auch der Zeitraum zwischen Ehezeitende und Rechtskraft nachvollziehbar behandelt werden. Eine gewöhnliche private Police mit ausgeübtem Kapitalwahlrecht, eine kurze Ehe oder eine wirksame Vereinbarung können eine andere Prüfung erfordern.

Welche private Versicherung und welcher Anteil werden geteilt?

§ 2 VersAusglG erfasst insbesondere durch Arbeit oder Vermögen geschaffene Anrechte zur Absicherung im Alter oder bei Invalidität, die auf Rente gerichtet sind. Für betriebliche und nach dem AltZertG erfasste Anrechte gelten Besonderheiten bei der Leistungsform. Die Vertragsüberschrift allein genügt deshalb nicht. Dieser Ratgeber behandelt die interne Teilung eines ausgleichsfähigen privaten Versorgungsanrechts.

Die Abgrenzung zur Vermögensauseinandersetzung erklärt der Ratgeber Kapitalwahlrecht und Versorgungsausgleich. Ein Anrecht, das dem Versorgungsausgleich unterliegt, wird nach § 2 Abs. 4 VersAusglG nicht zugleich güterrechtlich ausgeglichen. Rentenversicherung, reine Kapitallebensversicherung und bereits wirksam gewählte Kapitalleistung dürfen nicht ohne Vertragsprüfung gleichbehandelt werden.

BegriffBedeutung für die PrüfungNicht gleichsetzen mit
Gesetzliche EhezeitVom ersten Tag des Heiratsmonats bis zum letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags, § 3 VersAusglG.Der tatsächlichen Trennungsdauer.
EhezeitanteilDer diesem Zeitraum zuzuordnende Erwerb aus dem konkreten Anrecht.Dem gesamten aktuellen Vertragsguthaben.
AusgleichswertGrundsätzlich die Hälfte des Ehezeitanteils, § 1 VersAusglG; Bezugsgröße und Kosten sind gesondert zu prüfen.Einem sofort auszahlbaren Guthaben auf dem Girokonto.
Neues AnrechtEigenständige Versorgung beim bisherigen Versicherer, § 10 VersAusglG.Einer bloßen Zusage des Expartners, später Geld weiterzugeben.

Die Werte in einer Versorgungsauskunft müssen mit Bezugsgröße und Stichtag gelesen werden. Derselbe Eurobetrag kann eine Bewertungsgröße und keine fällige Geldforderung sein.

Eine schon vor der Ehe abgeschlossene Police ist nicht automatisch vollständig ausgenommen. Ebenso wird sie nicht automatisch insgesamt geteilt. Maßgeblich sind der während der gesetzlichen Ehezeit erworbene Anteil und die passende Bewertungsmethode. § 39 VersAusglG regelt die unmittelbare Bewertung, wenn sich der Anteil anhand zuordenbarer Bezugsgrößen ermitteln lässt.

Wie entstehen Auskunft und eigenes Anrecht?

Geben Sie private Verträge im Versorgungsausgleich vollständig an, auch wenn seit Jahren keine Beiträge mehr eingezahlt wurden. Bezeichnen Sie Versicherer, Versicherungsnummer und Vertragsart. Nach § 220 FamFG kann das Gericht Auskünfte einholen; die Versorgungsträger müssen die benötigten Werte, eine übersichtliche Berechnung und die maßgeblichen Teilungsregelungen mitteilen. Die Beteiligten müssen an der Sachverhaltsklärung mitwirken.

Nach § 5 VersAusglG berechnet der Versorgungsträger den Ehezeitanteil in der maßgeblichen Bezugsgröße und schlägt einen Ausgleichswert vor. Bewertungsstichtag ist das Ehezeitende; spätere Veränderungen mit Rückwirkung auf den Ehezeitanteil sind zu berücksichtigen. Verlangen Sie bei Unklarheiten über das Gericht eine Erläuterung der konkreten Berechnung statt nur eine weitere unkommentierte Zahl.

Die interne Teilung erfolgt durch das Familiengericht nach § 10 VersAusglG. Bei beiderseitigen gleichartigen Anrechten beim selben Träger sieht Absatz 2 eine Verrechnung vor. Die Versorgungsauskunft des Versicherers ist selbst noch keine gerichtliche Übertragung. Nach § 224 Abs. 1 FamFG wird die Endentscheidung zum Versorgungsausgleich mit Rechtskraft wirksam.

Welche Bedingungen muss die interne Teilung erfüllen?

§ 11 VersAusglG verlangt eine gleichwertige Teilhabe. Das neue Anrecht muss eigenständig und entsprechend gesichert sein, zum Ausgleichswert eine vergleichbare Wertentwicklung ermöglichen und grundsätzlich gleichen Risikoschutz bieten. Eine Beschränkung auf Altersversorgung ist zulässig, wenn für das wegfallende Risiko ein zusätzlicher Ausgleich in der Altersversorgung geschaffen wird.

PrüfpunktKonkrete Rückfrage
Eigenständigkeit und SicherungWelches eigene Anrecht entsteht und welche Bedingungen gelten dafür?
WertentwicklungWie nimmt der übertragene Anteil an der Entwicklung des Versorgungssystems teil?
RisikoschutzWelche Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen bleiben erfasst, welche werden wie ausgeglichen?
RechnungsgrundlagenWelche Tarifgrundlagen, Garantien und Leistungsbedingungen setzt die konkrete Teilungsordnung an?

Eine gleiche Kapitalzahl allein beantwortet diese Fragen nicht. Die konkrete Teilungsordnung gehört zur Prüfung.

Im Beschluss des OLG Hamm vom 17. April 2020 – 2 UF 32/20 ging es um betriebliche Direktzusagen. Das Gericht strich vorsorgliche Zusatzanordnungen, weil die tatsächlich geprüfte Teilungsordnung die gesetzlichen Anforderungen bereits erfüllte. Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der inhaltlichen Prüfung; sie begründet keinen pauschalen Anspruch auf identische Zinskonditionen jeder privaten Police.

Fragen Sie deshalb anhand Ihres Vertrags nach, ob und weshalb sich Bedingungen ändern. Ein allgemeiner Hinweis auf „den aktuellen Tarif“ oder „den alten Garantiezins“ ersetzt diese Prüfung nicht. Bei einer streitigen Klausel sollte konkret benannt werden, welche Leistung, Sicherung oder Entwicklung betroffen ist.

Was gilt für Fonds und dynamische Hybridpolicen?

Ein fondsgebundener Vertrag kann sich während des Scheidungsverfahrens deutlich verändern. Bei Hybridpolicen kommen Umschichtungen zwischen konventionellem Kapital und Fonds hinzu. Trennen Sie den ehezeitlichen Erwerb von späteren neuen Beiträgen und der weiteren Entwicklung des bereits ehezeitlichen Anteils. Die bloße Trennung beendet die gesetzliche Ehezeit nicht.

Das OLG Nürnberg, Beschluss vom 28. April 2025 – 11 UF 56/25, behandelte eine fondsgebundene Basisrente als dynamisches Hybridprodukt. Es änderte die Teilungsentscheidung: Der auf das Ehezeitende bezogene Ausgleichswert musste an der tatsächlichen Wertentwicklung bis zur Rechtskraft teilnehmen. Eine nur entscheidungsnahe Neuberechnung hätte die spätere Zwischenzeit ausgespart. Der Versicherer durfte eine geeignete eigene Rechenmethode verwenden; das Gericht schrieb keine einzige Verbandsformel zwingend vor (insbesondere Rn. 22, 26–37).

Für die Prüfung bedeutet das: Lassen Sie die Behandlung von Fonds, konventionellem Anteil, Umschichtungen sowie späteren Zu- und Abflüssen erläutern. Eine isolierte alte Kapitalzahl reicht nicht zur Beurteilung, ob der ehezeitliche Anteil zutreffend fortgeschrieben wird. Das Urteil macht nach Ehezeitende neu gezahlte Beiträge nicht pauschal zum hälftig zu teilenden Erwerb.

Welche Teilungskosten dürfen den Wert mindern?

Nach § 13 VersAusglG darf der Versorgungsträger die durch die interne Teilung entstehenden Kosten jeweils hälftig mit den Anrechten beider Ehegatten verrechnen, soweit die Kosten angemessen sind. Eine Kostenklausel wird dadurch nicht ungeprüft verbindlich. Lassen Sie Gesamtkosten, Berechnungsweise und den auf jedes Anrecht entfallenden Abzug gesondert ausweisen.

Davon zu unterscheiden ist die Bewertung des privaten Versicherungsanrechts: § 46 VersAusglG verweist auf die Regeln über Rückkaufswerte und schließt den Abzug von Stornokosten aus. Ein angeblicher Kündigungsabzug darf nicht mit angemessenen Kosten der internen Teilung verwechselt werden. Die Norm ist keine Anweisung, den Vertrag für die Scheidung tatsächlich zu kündigen.

Vergleichen Sie daher nicht nur „vorher“ und „nachher“, sondern die einzelnen Rechenschritte: Ehezeitanteil, hälftiger Ausgangswert, zulässiger Kostenanteil und weitere Entwicklung. Bei einem unklaren Abzug sollte die Aufklärung vor der gerichtlichen Entscheidung erfolgen.

Wann kann eine andere Lösung oder Ausnahme gelten?

Bei einer gesetzlichen Ehezeit von bis zu drei Jahren findet der Versorgungsausgleich nur auf Antrag eines Ehegatten statt (§ 3 Abs. 3 VersAusglG). § 18 VersAusglG enthält Regeln zur Geringfügigkeit. Ob sie im konkreten Verfahren greifen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab; aus einem kleinen ausgewiesenen Betrag folgt kein automatischer Verzicht.

Nicht jedes Anrecht ist im Scheidungszeitpunkt ausgleichsreif. § 19 VersAusglG regelt hierfür besondere Fälle. Ein Fondsvertrag ist allerdings nicht allein wegen schwankender Kurse pauschal von der Teilung ausgenommen. Benennen Sie konkret, warum der Versicherer oder ein Beteiligter fehlende Ausgleichsreife annimmt.

Eine externe Teilung begründet dagegen ein Anrecht bei einem anderen Versorgungsträger und setzt die Voraussetzungen des § 14 VersAusglG voraus. Sie ist kein beliebiger Wunsch nach Überweisung auf ein eigenes Sparkonto. Für Besonderheiten betrieblicher Zusagen gibt es den Ratgeber externe Teilung der Betriebsrente; deren Sonderregeln dürfen nicht ungeprüft auf eine gewöhnliche Privatpolice übertragen werden.

Ehegatten können nach § 6 VersAusglG Vereinbarungen treffen. Vor Rechtskraft verlangt § 7 VersAusglG grundsätzlich notarielle Beurkundung; ein formwirksamer gerichtlicher Vergleich kommt ebenfalls in Betracht. § 8 VersAusglG enthält die Inhalts- und Ausübungskontrolle sowie Anforderungen bei einer Übertragung durch Vereinbarung. Ein selbst geschriebenes „Wir verzichten beide“ ist keine verlässliche Ersatzlösung.

Checkliste: Was sollten Sie vor und nach der Entscheidung prüfen?

  1. Versicherungsschein, Bedingungen, Nachträge und vorhandene Jahresmitteilungen vollständig sammeln; private und betriebliche Vertragsart unterscheiden.
  2. Heiratsdatum und Zustellung des Scheidungsantrags mit der in der Versorgungsauskunft verwendeten Ehezeit abgleichen.
  3. Ehezeitanteil, Bezugsgröße, Ausgleichswert und einzelne Kostenpositionen aus der Berechnung nachvollziehen.
  4. Die maßgebliche Teilungsordnung einschließlich Fassung und Geltungsbereich anfordern und mit der geplanten gerichtlichen Regelung vergleichen.
  5. Leistungen, Sicherung, Rechnungsgrundlagen und bei Fonds die Entwicklung bis zur Rechtskraft konkret erläutern lassen.
  6. Offene Punkte mit nachvollziehbaren Unterlagen rechtzeitig gegenüber dem Gericht ansprechen; Vereinbarungen vor Unterzeichnung fachlich und auf die erforderliche Form prüfen lassen.
  7. Nach Rechtskraft den Beschluss und die Umsetzungsmitteilung des Versicherers abgleichen; Abweichungen oder unklare Abzüge gezielt klären.

Der Überblick zum Versorgungsausgleich erklärt das Zusammenspiel mit gesetzlichen und betrieblichen Renten. Wer eine andere wirtschaftliche Gesamtlösung erwägt, sollte sie im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung mit den übrigen Folgen abstimmen. Die interne Teilung einer einzelnen Police entscheidet nicht über sämtliche finanziellen Ansprüche aus der Ehe.

Rechner, Checks & Urteile

Diese Angebote helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren. Rechner liefern nur Orientierungswerte; die verlinkten Entscheidungen müssen immer im Kontext des jeweiligen Sachverhalts gelesen werden.

Rechtsprechung

OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.04.2025 – 11 UF 56/25

Dynamische Hybrid-Basisrente: Teilungsentscheidung geändert, um die tatsächliche Wertentwicklung bis zur Rechtskraft zu erfassen; kein Zwang zu einer einzigen Rechenmethode.

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OLG Hamm, Beschluss vom 17.04.2020 – 2 UF 32/20

Betriebliche Direktzusagen: tatsächlich gesetzeskonforme Teilungsordnung prüfen; vorsorgliche zusätzliche Maßgaben ohne konkreten Anpassungsbedarf gestrichen. Keine pauschale Tarifgarantie für Privatpolicen.

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Häufige Fragen

Bekomme ich den Ausgleichswert sofort ausgezahlt?

Bei der internen Teilung entsteht grundsätzlich ein eigenes Versorgungsanrecht beim bisherigen Versicherer. Die Kapitalzahl in der Auskunft ist keine automatisch sofort fällige Barauszahlung.

Wird das gesamte Guthaben meiner privaten Rentenversicherung halbiert?

Ausgangspunkt ist der in der gesetzlichen Ehezeit erworbene Anteil, nicht das gesamte heutige Guthaben. Vorhandene voreheliche Anteile, Bewertungsmethode und späterer Erwerb müssen auseinandergehalten werden.

Endet die zu berücksichtigende Ehezeit schon mit der Trennung?

Nein. Sie endet nach § 3 VersAusglG am letzten Tag des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags. Der tatsächliche Auszug oder Trennungstag ist nicht der gesetzliche Endstichtag.

Muss ich selbst eine neue private Rentenversicherung abschließen?

Das eigene Anrecht wird bei der internen Teilung durch die gerichtliche Entscheidung begründet. Klären Sie, ob Unterlagen nur deren Umsetzung betreffen oder Ihnen zusätzlich ein freiwilliger neuer Vertrag angeboten wird.

Gilt für mein neues Anrecht automatisch derselbe Garantiezins?

Prüfen Sie die konkrete Teilungsordnung und die gesetzlichen Anforderungen. Eine pauschale Zusage identischer Konditionen jeder privaten Police ist nicht möglich; die Rechnungsgrundlagen gehören in die individuelle Vertragsprüfung.

Was passiert mit der Fondsentwicklung während des Scheidungsverfahrens?

Die Entwicklung des ehezeitlichen Anteils zwischen Ehezeitende und Rechtskraft muss bei der internen Teilung sachgerecht berücksichtigt werden. Bei Umschichtungen ist der Rechenweg besonders zu prüfen. Neue spätere Beiträge sind davon zu unterscheiden.

Darf der Versicherer Teilungskosten abziehen?

§ 13 VersAusglG erlaubt angemessene Kosten der internen Teilung, jeweils hälftig mit den Anrechten verrechnet. Kostenansatz und Angemessenheit sind prüfbar. Stornokosten bei der Bewertung sind davon zu unterscheiden.

Können wir die interne Teilung durch eine eigene Absprache ersetzen?

Vereinbarungen sind unter den Voraussetzungen der §§ 6 bis 8 VersAusglG möglich. Form, gerichtliche Kontrolle und gegebenenfalls Zustimmung des Versorgungsträgers sind zu beachten. Ein formloser Verzicht genügt nicht als sichere Lösung.

Quellen