Scheidung & Trennung

Beratungshilfe bei Scheidung: Antrag, Umfang und Kosten

Sie brauchen anwaltlichen Rat zur Trennung, können ihn aber kaum bezahlen? Entscheidend sind Ihr eigener Antrag, das konkrete Beratungsproblem und die rechtzeitige Klärung der Kosten.

Zwei Tassen, getrennt durch einen geschwungenen Weg mit einem Schlüssel

Ja, für außergerichtliche anwaltliche Hilfe bei Trennung und Scheidung kommt Beratungshilfe in Betracht. Sie müssen die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen keine zumutbare andere Hilfe haben und die Inanspruchnahme darf nicht mutwillig sein. Ein niedriges Einkommen allein bedeutet noch keine Bewilligung. Das zuständige Amtsgericht prüft Ihren Antrag und bezeichnet die erfasste Angelegenheit. Die Beratungshilfegebühr beträgt nach der am 2. November 2026 geprüften Nr. 2500 VV RVG 15 Euro; die Kanzlei kann sie erlassen. Für den Scheidungsantrag und das gerichtliche Verfahren benötigen Sie eine gesonderte Prüfung der Verfahrenskostenhilfe. Beginnt die Beratungshilfetätigkeit schon vor der Bewilligung, muss der nachträgliche Antrag spätestens vier Wochen nach ihrem Beginn gestellt werden.

Kurzantwort

Beschreiben Sie vor dem Termin, wobei Sie rechtliche Hilfe brauchen, etwa bei einer Unterhaltsforderung oder bei den Folgen des Auszugs. Stellen Sie Einkommens-, Vermögens- und Ausgabenbelege sowie den Schriftwechsel zusammen. Sprechen Sie die Kanzlei ausdrücklich auf Beratungshilfe an und klären Sie vor Tätigkeitsbeginn Antrag, Umfang und mögliche Kosten bei Ablehnung. Ein Antrag oder eine Bewilligung des anderen Ehegatten ersetzt Ihren eigenen Antrag nicht.

Wann kann Beratungshilfe die Trennungsberatung finanzieren?

Nach § 1 BerHG müssen drei Voraussetzungen zusammenkommen: Die erforderlichen Mittel fehlen nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen, eine andere zumutbare Hilfe steht nicht zur Verfügung und die Inanspruchnahme erscheint nicht mutwillig. Die wirtschaftliche Voraussetzung knüpft an Prozesskostenhilfe ohne eigenen Kostenbeitrag an. Es gibt deshalb keine für alle Haushalte passende einzelne Nettoverdienstgrenze.

Prüfen Sie vorhandenen Versicherungsschutz und andere tatsächlich nutzbare Beratungsangebote. Eine Versicherung hilft nur, soweit sie das konkrete Problem abdeckt. Mehr dazu lesen Sie unter Rechtsschutzversicherung bei Scheidung. Erläutern Sie, welche Hilfe Sie angefragt haben und warum sie Ihr Anliegen nicht lösen kann. Beratungshilfe setzt keine sichere Aussicht auf einen vollständigen Erfolg im späteren Streit voraus; die Voraussetzungen sind eigenständig zu prüfen.

Welche Hilfe ist erfasst – und wo beginnt Verfahrenskostenhilfe?

§ 2 BerHG erfasst Beratung und erforderlichenfalls Vertretung. Ein anwaltliches Schreiben kann dazugehören, wenn Sie nach der Beratung Ihre Rechte angesichts von Umfang, Schwierigkeit oder Bedeutung nicht selbst wahrnehmen können. Ein bloßer Wunsch nach beliebiger Korrespondenz genügt dafür nicht. § 3 BerHG regelt die Beratungspersonen; das Amtsgericht selbst kann ein Anliegen auch durch sofortige Auskunft, Hinweise oder Aufnahme eines Antrags erledigen.

Ihr AnliegenWas sollten Sie klären?Finanzierung einordnen
Sie wollen eine Unterhaltsforderung außergerichtlich prüfen lassen.Welche Forderung, welcher Zeitraum und welcher Schriftwechsel sind betroffen?Beratungshilfe kommt bei erfüllten Voraussetzungen in Betracht.
Sie benötigen nach der Beratung ein Schreiben an die Gegenseite.Ist anwaltliche Vertretung nach § 2 Abs. 1 BerHG erforderlich und vom Auftrag erfasst?Die Hilfe ist nicht auf ein einziges Gespräch beschränkt.
Ein Scheidungsantrag oder ein anderes gerichtliches Verfahren soll geführt werden.Welches Verfahren und welche anwaltliche Beiordnung sollen beantragt werden?Verfahrenskostenhilfe gesondert prüfen.
In derselben Angelegenheit läuft bereits ein Gerichtsverfahren oder lief eines.Gericht, Aktenzeichen und Stand vollständig im Antrag angeben.Beratungshilfe ist keine nachträgliche pauschale Finanzierung dieses Verfahrens.

Außergerichtliche Hilfe und gerichtliche Finanzierung müssen getrennt beantragt und im jeweiligen Umfang geprüft werden.

Für Ehesachen und Familienstreitsachen verweist § 113 FamFG auf die entsprechenden Verfahrensregeln der ZPO. Unser Leitfaden zur Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung erklärt die gerichtliche Finanzierung. Ein Beratungshilfeschein ersetzt weder diesen Antrag noch den eigentlichen Scheidungsantrag.

Wo stellen Sie den Antrag und welche Belege brauchen Sie?

Über den Antrag entscheidet nach § 4 BerHG grundsätzlich das Amtsgericht Ihres allgemeinen Gerichtsstands, regelmäßig also an Ihrem Wohnort. Der Antrag kann dort zu Protokoll erklärt oder schriftlich gestellt werden; auch die gesetzlichen Regeln zur elektronischen Einreichung gelten entsprechend. Eine einfache E-Mail sollten Sie nicht ohne Prüfung als wirksamen Einreichungsweg behandeln. Der offizielle Justiz-Service zur Beratungshilfe bietet Informationen und eine Hilfe beim Ausfüllen.

Geben Sie Sachverhalt und Beratungsziel an. Beizufügen sind die Erklärung über Familienstand, Beruf, Einkommen, Vermögen und Belastungen samt Belegen sowie die gesetzlich verlangte Versicherung zur bisherigen Bewilligung oder Ablehnung und zu Gerichtsverfahren in derselben Angelegenheit. Fügen Sie vorhandene Entscheidungen deshalb bei, statt bei einem weiteren Antrag einen neuen Sachverhalt nur zu behaupten.

  • Aktuelle Einkommensnachweise oder Leistungsbescheide sowie Nachweise weiterer Einnahmen bereitlegen.
  • Konten, Ersparnisse und sonstiges Vermögen vollständig erklären und belegen.
  • Wohnkosten, Unterhaltspflichten und weitere geltend gemachte Belastungen nachweisen.
  • Forderungsschreiben, Vereinbarungen, gerichtliche Unterlagen und eine kurze zeitliche Übersicht zum konkreten Problem mitbringen.
  • Für den persönlichen Termin Ausweis bereithalten; die konkrete Dokumentenliste und Sprechzeiten beim zuständigen Gericht prüfen.

Erst den Schein beantragen oder direkt zur Kanzlei?

Werden die Voraussetzungen bejaht und erledigt das Amtsgericht die Angelegenheit nicht selbst, erteilt es nach § 6 Abs. 1 BerHG einen Berechtigungsschein mit genauer Bezeichnung des Problems. Damit wenden Sie sich an eine Beratungsperson Ihrer Wahl. Teilen Sie der Kanzlei schon bei der Terminvereinbarung mit, dass Sie Beratungshilfe nutzen möchten, und legen Sie den Schein und die Unterlagen vor.

Sie können sich auch unmittelbar wegen Beratungshilfe an eine Kanzlei wenden und die Bewilligung nachträglich beantragen. Nach § 6 Abs. 2 BerHG muss der Antrag dann spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt werden. Das ist keine allgemeine Vierwochenfrist ab Trennung und keine Frist, die erst mit einer Rechnung beginnt.

Was kostet die Beratungshilfe 2026?

Die Nr. 2500 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG bestimmt die Beratungshilfegebühr mit 15 Euro. Daneben werden nach dieser Gebührenposition keine Auslagen erhoben; die Gebühr kann erlassen werden. § 44 RVG unterscheidet diese von der Vergütung aus der Landeskasse. Die 15 Euro sind kein Preis für die gesamte gerichtliche Scheidung und keine allgemeine Gebühr für jedes private Erstgespräch.

Nach § 8 Abs. 2 BerHG kann die Beratungsperson bei bewilligter Beratungshilfe außer der Beratungshilfegebühr grundsätzlich keine Vergütung gegen Sie geltend machen. Das gilt bei nachträglicher Antragstellung auch bis zur gerichtlichen Entscheidung. Wird ein solcher Antrag nicht bewilligt, kann nach § 8a Abs. 4 BerHG Vergütung nach den allgemeinen Regeln verlangt werden, wenn Sie bei Mandatsübernahme darauf hingewiesen wurden. Eine schon gezahlte Beratungshilfegebühr ist dann anzurechnen.

Lassen Sie deshalb vorab klären, welche Arbeit übernommen werden soll und welches Kostenrisiko bei Ablehnung besteht. Ein späterer Wechsel in ein Gerichtsverfahren benötigt eine eigene Finanzierungsentscheidung. Für einen Versicherungsfall oder einen möglichen Kostenvorschuss gelten wiederum eigene Voraussetzungen; diese Themen behandelt der verlinkte Leitfaden zur Verfahrenskostenhilfe.

Ein Schein für Unterhalt, Wohnung und Kinder?

Schreiben Sie im Antrag nicht nur „Scheidung“, wenn Sie tatsächlich mehrere konkrete Probleme haben. Nennen Sie etwa eine Unterhaltsforderung, die Nutzung der Ehewohnung und eine streitige Umgangsregelung jeweils mit Anlass und gewünschter Hilfe. § 6 BerHG verlangt eine genaue Bezeichnung der Angelegenheit. Lesen Sie die Bewilligung und besprechen Sie mit der Kanzlei, ob das neue Problem davon erfasst ist oder ein weiterer Antrag benötigt wird.

Die Zahl der ausgestellten Scheine entscheidet nicht schon für sich über die spätere Zahl der vergüteten Angelegenheiten. Das OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2019 – 6 W 135/17, unterschied Bewilligung und Gebührenfestsetzung: Bei zwei eng verbundenen sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren ließ es trotz zweier Scheine keine zusätzliche Vergütung zu. Maßgeblich waren Auftrag, Rahmen und innerer Zusammenhang. Das war keine Scheidungsentscheidung und legt keine feste Zahl von Beratungshilfefällen für jede Trennung fest.

Checkliste: Antrag vorbereiten und auf eine Ablehnung reagieren

  1. Konkrete Rechtsfrage, Gegenseite, bisherige Schreiben und etwaige Gerichtsverfahren notieren.
  2. Wirtschaftliche Erklärung und passende Belege zusammenstellen; frühere Beratungshilfeentscheidungen offenlegen.
  3. Versicherung und andere zumutbare Hilfen auf das tatsächliche Anliegen prüfen und das Ergebnis festhalten.
  4. Zuständiges Amtsgericht sowie zulässigen Einreichungsweg und benötigte Unterlagen klären.
  5. Vor Tätigkeit mit der Kanzlei Beratungshilfe, Auftrag, Gebühr und Kostenrisiko bei Nichtbewilligung besprechen.
  6. Bei nachträglichem Antrag den Beginn der Beratungshilfetätigkeit dokumentieren und den Antrag spätestens innerhalb von vier Wochen einreichen.
  7. Gerichtliche Nachfragen beantworten, die bezeichnete Angelegenheit im Schein prüfen und für ein Gerichtsverfahren die Finanzierung gesondert klären.

Wird der Antrag durch Beschluss zurückgewiesen oder eine Bewilligung aufgehoben, ist nach § 7 BerHG die Erinnerung der vorgesehene Rechtsbehelf. Prüfen Sie die Begründung und die Rechtsbehelfsbelehrung, benennen Sie den Fehler und reichen Sie fehlende Nachweise nach, soweit erforderlich. Ein unverändert wiederholter Antrag ist kein Ersatz für die Prüfung der ergangenen Entscheidung. Für das Verfahren verweist § 5 BerHG grundsätzlich auf das FamFG.

Rechner, Checks & Urteile

Diese Angebote helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren. Rechner liefern nur Orientierungswerte; die verlinkten Entscheidungen müssen immer im Kontext des jeweiligen Sachverhalts gelesen werden.

Rechtsprechung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.01.2019 – 6 W 135/17

Bewilligte Beratungshilfe und gebührenrechtliche Zahl der Angelegenheiten sind zu unterscheiden. Der Fall betraf verbundene sozialrechtliche Widerspruchsverfahren und bestimmt keine feste Anzahl für Scheidungsberatung.

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Häufige Fragen

Kann ich Beratungshilfe beantragen, obwohl mein Ehegatte sie schon bekommt?

Ja, Sie können einen eigenen Antrag stellen. Die Entscheidung über die andere Seite ersetzt weder Ihren Antrag noch die Prüfung Ihrer eigenen Voraussetzungen. Eine automatische Bewilligung folgt daraus nicht.

Bezahlt der Beratungshilfeschein auch meinen Scheidungsantrag?

Nein. Beratungshilfe dient der außergerichtlichen Hilfe. Für das gerichtliche Scheidungsverfahren muss die Verfahrenskostenhilfe gesondert geprüft und beantragt werden.

Wie hoch ist die Beratungshilfegebühr 2026?

Nr. 2500 VV RVG nennt nach dem am 2. November 2026 geprüften Stand 15 Euro. Die Kanzlei kann die Gebühr erlassen. Das ist keine Zusage, dass jedes private Mandat oder die gesamte Scheidung für diesen Betrag finanziert wird.

Darf ich vor dem Antrag schon zur Anwältin oder zum Anwalt gehen?

Ja, ein nachträglicher Antrag ist bei unmittelbarer Inanspruchnahme wegen Beratungshilfe möglich. Er muss spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit gestellt werden. Sprechen Sie die Finanzierung und die Einreichung vorher ausdrücklich ab.

Bekomme ich mit geringem Gehalt automatisch Beratungshilfe?

Nein. Neben den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen werden zumutbare andere Hilfen und die fehlende Mutwilligkeit geprüft. Legen Sie Einkommen, Vermögen, Belastungen und das konkrete rechtliche Problem nachvollziehbar dar.

Gilt der Schein für jedes neue Problem nach der Trennung?

Maßgeblich ist die bezeichnete Angelegenheit. Beschreiben Sie mehrere Probleme konkret und klären Sie neue Fragen vor Tätigkeitsbeginn mit der Kanzlei. Die Anzahl der Gespräche oder ausgestellten Scheine beantwortet die gebührenrechtliche Einordnung nicht automatisch.

Was geschieht, wenn der nachträgliche Antrag abgelehnt wird?

Nach § 8a Abs. 4 BerHG kann die Beratungsperson Vergütung nach den allgemeinen Regeln verlangen, wenn sie bei Mandatsübernahme darauf hingewiesen hat. Eine schon gezahlte Beratungshilfegebühr ist anzurechnen. Prüfen Sie zugleich den Ablehnungsbeschluss und die Möglichkeit der Erinnerung.

Kann ich Beratungshilfe überall gleich beantragen?

Es bestehen regionale Besonderheiten. In Hamburg und Bremen tritt grundsätzlich öffentliche Rechtsberatung an ihre Stelle; Berlin sieht eine Wahlmöglichkeit vor. § 12 BerHG enthält jeweils den Vorbehalt abweichenden Landesrechts.

Quellen