Scheidung & Trennung

Wie funktioniert das Trennungsjahr?

Das Trennungsjahr ist keine Wartefrist ohne Regeln, sondern der Zeitraum nach der tatsächlichen Trennung.

Das Trennungsjahr beginnt mit der tatsächlichen Trennung. Leben die Ehegatten seit einem Jahr getrennt und beantragen beide die Scheidung oder stimmt der andere zu, wird das Scheitern der Ehe unwiderlegbar vermutet.

Kurzantwort

Der Scheidungsantrag wird in der Praxis häufig kurz vor Ablauf des Jahres vorbereitet. Das Gericht darf die Ehe grundsätzlich erst scheiden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Eine Trennung unter einem Dach ist möglich, muss aber im Alltag konsequent umgesetzt sein.

Wie wird das Jahr berechnet?

Maßgeblich ist der Tag, an dem die häusliche Gemeinschaft aufgehoben wurde und der Trennungswille erkennbar war. Ein Auszug ist ein starkes Indiz, aber keine zwingende Voraussetzung.

Was unterbricht das Trennungsjahr?

Eine echte Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft beendet die Trennung. Ein kurzer Versöhnungsversuch führt nach § 1567 Abs. 2 BGB dagegen nicht automatisch dazu, dass die bisherige Trennungszeit verloren geht.

Was bedeutet das praktisch?

  • Trennungsdatum schriftlich festhalten
  • Bei gemeinsamer Wohnung die getrennte Lebensführung nachvollziehbar organisieren
  • Unterhalt und Kinderbelange nicht bis zum Scheidungsantrag aufschieben
  • Frühzeitig prüfen, welche Unterlagen für Versorgungsausgleich und Kosten benötigt werden

Häufige Fragen

Kann der Scheidungsantrag vor Ablauf des Jahres gestellt werden?

Eine Vorbereitung und je nach gerichtlicher Praxis auch eine etwas frühere Einreichung können möglich sein. Geschieden werden darf grundsätzlich erst, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist, sofern kein Härtefall vorliegt.

Muss das Trennungsjahr notariell bestätigt werden?

Nein. Eine notarielle Erklärung ist nicht vorgeschrieben. Bei Streit muss der Trennungszeitpunkt jedoch nachvollziehbar dargelegt werden können.

Quellen