Kindesunterhalt richtet sich vor allem nach dem bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils, dem Alter des Kindes, der Zahl der Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit. Die Düsseldorfer Tabelle ist dafür eine bundesweit verwendete Richtlinie, aber kein Gesetz.
Kurzantwort
Der betreuende Elternteil erfüllt seine Pflicht bei minderjährigen Kindern meist durch Pflege und Erziehung; der andere zahlt Barunterhalt. Vom Tabellenbedarf wird bei Minderjährigen regelmäßig die Hälfte des Kindergeldes abgezogen. 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro monatlich je Kind.
Welche Schritte gehören zur Berechnung?
- Unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen ermitteln.
- Einkommensgruppe und Altersstufe in der Düsseldorfer Tabelle bestimmen.
- Zahl und Rang weiterer Unterhaltsberechtigter berücksichtigen.
- Kindergeld und anrechenbare Eigeneinkünfte abziehen.
- Selbstbehalt und Leistungsfähigkeit prüfen.
Mindestunterhalt und Zahlbetrag 2026
| Alter | Mindestbedarf | Zahlbetrag nach hälftigem Kindergeld |
|---|---|---|
| 0–5 Jahre | 486 € | 356,50 € |
| 6–11 Jahre | 558 € | 428,50 € |
| 12–17 Jahre | 653 € | 523,50 € |
| ab 18 Jahre im Elternhaushalt | 698 € | 439,00 € nach vollem Kindergeld |
Erste Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026. Der konkrete Betrag kann abweichen.
Was bedeutet das praktisch?
Verlangen oder erteilen Sie eine geordnete Einkommensauskunft. Prüfen Sie einen bestehenden Titel, bevor Sie Zahlungen reduzieren: Ein vollstreckbarer Titel verschwindet nicht automatisch, wenn sich Alter, Ausbildung oder Einkommen ändern.
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Ist die Düsseldorfer Tabelle verbindlich?
Sie ist eine abgestimmte Richtlinie der Oberlandesgerichte und hat keine Gesetzeskraft. Gerichte verwenden sie regelmäßig als Ausgangspunkt.
Was ändert sich mit dem 18. Geburtstag?
Grundsätzlich sind dann beide Eltern barunterhaltspflichtig. Das volle Kindergeld wird bedarfsmindernd berücksichtigt; Einkommen und Ausbildungsstatus des Kindes werden wichtig.
Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?
Für die Vergangenheit gelten besondere Voraussetzungen, insbesondere Verzug, eine Auskunftsaufforderung oder Rechtshängigkeit nach § 1613 BGB. Frühes schriftliches Handeln ist deshalb wichtig.