Unterhalt

Müssen Großeltern Unterhalt für ihre Enkel zahlen?

Großeltern haften nicht automatisch, sobald ein Elternteil die Zahlung einstellt. Entscheidend sind der ungedeckte Bedarf, die vorrangige Elternhaftung und die eigene Leistungsfähigkeit.

Rechner, geordnete Rechensteine und ein Holzsymbol für ein Kind

Ja, Großeltern können ihren Enkeln Unterhalt schulden. Nach §§ 1601, 1606 und 1607 BGB haften grundsätzlich zuerst die Eltern. Reicht deren Leistungsfähigkeit nicht aus, kann eine Ersatzhaftung der leistungsfähigen Großeltern für den ungedeckten Bedarf entstehen. Die bloße Nichtzahlung des Vaters oder der Mutter genügt dafür nicht. Zugleich können nach dem BGH nachweislich leistungsfähige Großeltern dazu führen, dass ein Elternteil nicht der gesteigerten Unterhaltspflicht unterliegt. Das ist keine freie Wahl, wer zahlt: Die eigene Leistungsfähigkeit, die verfügbaren Verwandten und die konkreten Haftungsanteile müssen geprüft werden.

Kurzantwort

Ermitteln Sie zuerst Bedarf und eigene Mittel des Kindes, dann die Leistungsfähigkeit beider Eltern und erst anschließend die mögliche Haftung der Großeltern beider Familienseiten. Für Großeltern nennt die Düsseldorfer Tabelle 2026 gegenüber Enkeln mindestens 2.650 Euro monatlichen Selbstbehalt zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Das ist eine Richtlinie, kein pauschaler Freibetragsbescheid. Ein Unterhaltstitel gegen einen Elternteil wird dadurch nicht automatisch geändert und kann nicht einfach gegen die Großeltern vollstreckt werden.

Wann kommt eine Ersatzhaftung der Großeltern in Betracht?

AusgangslageWas daraus folgtNächste Prüfung
Ein Elternteil zahlt nicht, wäre aber leistungsfähigKeine automatische Übernahme durch Oma oder Opa.Anspruch, Auskunft, Titel und Durchsetzung gegen den Elternteil klären.
Der vorrangige Elternunterhalt deckt den Bedarf mangels Leistungsfähigkeit nicht§ 1607 Abs. 1 BGB kann eine Ersatzhaftung eröffnen.Beide Eltern und die eigene Leistungsfähigkeit der Großeltern prüfen.
Rechtsverfolgung gegen einen Verwandten ist im Inland ausgeschlossen oder erheblich erschwert§ 1607 Abs. 2 BGB enthält einen weiteren gesetzlichen Ansatz.Konkretes Hindernis nachweisen; bloßes Ausbleiben einer Zahlung genügt nicht als vollständige Prüfung.
Großeltern können nachweislich den ungedeckten Unterhalt leistenDas kann bereits die gesteigerte Elternhaftung beeinflussen.BGH-Regeln zur Darlegungs- und Beweislast beachten; anschließend eine eigene Forderung gegen Großeltern gesondert berechnen.

Ersatzhaftung bedeutet einen eigenen gesetzlichen Unterhaltsanspruch des Kindes. Großeltern werden nicht allein durch die Verwandtschaft zu Bürgen für alle Rückstände eines Elternteils.

Nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander zum Unterhalt verpflichtet. § 1606 Abs. 2 BGB ordnet jedoch den Vorrang der näheren Verwandten an. Deshalb darf die Prüfung der Eltern nicht übersprungen werden, nur weil ein Großelternteil ein höheres Einkommen hat. Die allgemeinen Grundlagen stehen im Beitrag zum Kindesunterhalt.

Warum müssen beide Eltern zuerst betrachtet werden?

Betreuung und Barunterhalt sind zunächst zu unterscheiden: Nach § 1606 Abs. 3 BGB erfüllt ein Elternteil seine Pflicht gegenüber einem minderjährigen Kind in der Regel durch Pflege und Erziehung. Das macht eine zusätzliche Barunterhaltspflicht dieses Elternteils bei Ausfall des anderen aber nicht in jeder Konstellation entbehrlich. Vor einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Großeltern muss auch seine vorrangige Leistungsfähigkeit geklärt werden.

Die Frage lautet nicht nur, ob gerade Geld eingeht. Es ist zu prüfen, welche Mittel unterhaltsrechtlich zur Verfügung stehen und welche Erwerbsmöglichkeiten zumutbar sind. Arbeitslosigkeit bedeutet beispielsweise nicht automatisch Leistungsunfähigkeit; dazu gibt es den Beitrag Kindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit. Eine geringe freiwillige Zahlung ist ebenfalls noch keine verlässliche Berechnung.

Auch das Kind muss nach § 1602 BGB bedürftig sein. Eigene Einkünfte und gegebenenfalls eigenes Vermögen sind zu prüfen. Die Sonderregel für das Vermögen eines minderjährigen Kindes in § 1602 Abs. 2 betrifft ausdrücklich den Anspruch gegen seine Eltern; sie darf nicht ungeprüft auf eine Forderung gegen Großeltern übertragen werden. Bei volljährigen Enkeln müssen insbesondere Ausbildungsstatus und eigene Mittel gesondert beurteilt werden.

Was hat der BGH 2021 entschieden?

Im Beschluss vom 27. Oktober 2021 – XII ZB 123/21 ging es um eine Forderung der Unterhaltsvorschusskasse gegen einen Vater für die Jahre 2016 und 2017. Der BGH bestätigte, dass ein nachweislich leistungsfähiger Großelternteil als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB in Betracht kommt. Dann richtet sich die Leistungsfähigkeit des Elternteils nach dem angemessenen statt dem niedrigeren notwendigen Selbstbehalt (insbesondere Rn. 10–17). Die Rechtsbeschwerde des Landes blieb erfolglos.

Das Gericht hob den Vorrang der Eltern damit nicht auf. Es unterschied deren normale Leistungsfähigkeit von der gesteigerten Pflicht, die sonst gegenüber minderjährigen und bestimmten privilegierten volljährigen Kindern gelten kann. Bei der späteren tatsächlichen Forderung gegen einen Großelternteil sind die vorrangigen Eltern und weitere gleich nahe Verwandte gesondert zu berücksichtigen (Rn. 25–27, 40).

Wer muss die Leistungsfähigkeit der Großeltern nachweisen?

Will ein auf Unterhalt für sein minderjähriges Kind in Anspruch genommener Elternteil die gesteigerte Haftung unter Hinweis auf leistungsfähige Großeltern abwenden, trägt er nach dem BGH die Darlegungs- und Beweislast. Er muss sowohl seine eigene eingeschränkte Leistungsfähigkeit als auch die vorhandene Leistungsfähigkeit der anderen Verwandten belegen (Rn. 32–36). Eine Vermutung wie „Mein Vater hat ein Haus“ ersetzt das nicht.

Davon ist die unmittelbare Forderung des Kindes gegen Großeltern zu trennen: Für diese müssen die Voraussetzungen der Ersatzhaftung und der jeweilige Betrag nachvollziehbar aufbereitet werden. Es genügt nicht, den Beweislastsatz aus dem Verfahren gegen den Vater auf jede andere Prozesssituation zu übertragen.

Nach § 1605 BGB können Verwandte in gerader Linie die zur Feststellung des Unterhalts erforderlichen Einkommens- und Vermögensauskünfte verlangen. Das Auskunftsverlangen sollte den möglichen Anspruch, den Zeitraum und die benötigten Belege benennen. Die allgemeine Auskunft beim Kindesunterhalt erklärt, wie Unterlagen geordnet werden. Eine beliebige pauschale Ausforschung aller Familienmitglieder folgt daraus nicht.

Welcher Selbstbehalt gilt für Großeltern 2026?

Die offizielle Düsseldorfer Tabelle, Stand 1. Januar 2026, unterscheidet in Abschnitt D zwischen Unterhalt gegenüber Eltern und gegenüber Enkeln. Für den Enkelunterhalt nennt Abschnitt D II einen angemessenen Selbstbehalt von mindestens 2.650 Euro monatlich einschließlich 1.000 Euro Warmmiete. Hinzu kommt die Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Die in D I für Elternunterhalt genannte Schonquote von 70 Prozent darf deshalb nicht einfach übernommen werden.

Prüfgröße nach der Tabelle 2026RichtwertBedeutung
Großeltern gegenüber Enkeln, D IIMindestens 2.650 € monatlich plus die Hälfte des darüber hinausgehenden EinkommensDie gesteigerte Elternhaftung mit bloß notwendigem Selbstbehalt gilt für Großeltern nicht entsprechend.
Mit dem Großelternteil zusammenlebender Ehegatte, D IIAngemessener Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen, mindestens 2.120 € monatlichEnthält 800 € Warmmiete; Familienverhältnisse müssen individuell berücksichtigt werden.
Angemessener Eigenbedarf eines Elternteils, A VIIMindestens 1.750 € monatlichAndere Rechengröße als der höhere Selbstbehalt der Großeltern.

Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2026, A VII und D II, am 17. Oktober 2026 geprüft. Richtlinien ohne Gesetzeskraft; bereinigtes Einkommen, weitere Verpflichtungen und konkrete Verhältnisse bleiben zu prüfen.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel zeigt nur die Halbierung: Bei 3.650 Euro bereits bereinigtem relevantem Monatseinkommen beträgt der Überschuss über 2.650 Euro 1.000 Euro. Davon bleibt nach dieser Regel die Hälfte zusätzlich geschützt. Es verbleibt rechnerisch ein Betrag von 500 Euro vor weiteren Prüfungen. Das ist noch kein feststehender Unterhaltszahlbetrag: Bedarfslücke, andere Verpflichtungen, Ehegattenbedarf und Haftungsanteile können das Ergebnis verändern.

Rente bedeutet weder automatische Befreiung noch automatische Leistungsfähigkeit. Die tatsächlichen Einkünfte, sonstigen Verpflichtungen und die geschützte eigene Lebensführung sind zu ermitteln. Auch Vermögensfragen lassen sich nicht aus einer einzelnen Einkommenszahl beantworten.

Haften nur die Eltern des nicht zahlenden Vaters?

Nein. Es gibt keine allgemeine Regel, nach der nur die väterliche oder nur die mütterliche Seite heranzuziehen wäre. Für mehrere gleich nahe Verwandte sieht § 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB eine anteilige Haftung nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen vor. Bei einer tatsächlichen Forderung können daher leistungsfähige Großeltern beider Seiten relevant sein.

Die Haftung ist auch nicht automatisch gleichmäßig auf vier Köpfe verteilt. Wer nicht leistungsfähig ist, hat nicht allein wegen seiner Stellung als Großmutter oder Großvater denselben Anteil wie eine leistungsfähige Person. Andere Unterhaltspflichten und deren Rang nach § 1609 BGB müssen berücksichtigt werden. Der besserverdienende Ehegatte eines Großelternteils wird nicht allein durch die Ehe selbst zum Verwandten und Schuldner des Enkels.

Was gilt für Unterhaltsvorschuss und Sozialhilfe?

Ein eigener zivilrechtlicher Anspruch des Enkels und die Rückgriffsmöglichkeiten eines Leistungsträgers sind verschiedene Fragen. Nach § 7 Abs. 1 UVG geht der dort bezeichnete Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, auf das Land über. Der BGH stellte in Rn. 28–29 klar, dass diese Vorschrift keinen Übergang eines gegen Großeltern gerichteten Unterhaltsanspruchs vorsieht.

Auch § 94 Abs. 1 SGB XII schließt den Anspruchsübergang gegenüber Verwandten ab dem zweiten Grad aus. Ein solcher Ausschluss beseitigt aber nicht schon die eigenständige zivilrechtliche Unterhaltspflicht. Umgekehrt entsteht aus einer gewährten Sozialleistung nicht automatisch eine Forderung gegen jeden Großelternteil.

Die bekannte Einkommensgrenze beim Sozialamtsregress für Elternunterhalt ist deshalb kein allgemeiner Freibrief gegen unmittelbare Unterhaltsansprüche eines Enkels. Welche Leistung bezogen wird und wer welche Forderung für welchen Zeitraum erhebt, muss im konkreten Schreiben auseinandergehalten werden. Voraussetzungen und Zahlungen des Unterhaltsvorschusses sind zusätzlich gesondert zu prüfen.

Bestehenden Titel und rückwirkende Forderungen prüfen

Ein Unterhaltstitel gegen den Vater oder die Mutter richtet sich gegen diese Person. Er ist keine automatische Vollstreckungsgrundlage gegen die Großeltern. Soll ein bestehender Elternunterhalt verändert werden, sind die Voraussetzungen und das passende Verfahren zu prüfen; §§ 238 und 239 FamFG unterscheiden gerichtliche Entscheidungen von Vergleichen und vollstreckbaren Urkunden. Die Berufung auf Großeltern ersetzt das nicht.

Für eine Forderung für die Vergangenheit gelten insbesondere die Voraussetzungen des § 1613 BGB. Prüfen Sie gegen die jeweils in Anspruch genommene Person, ob und wann ein unterhaltsbezogenes Auskunftsverlangen, Verzug oder Rechtshängigkeit vorlag und ob eine gesetzliche Ausnahme einschlägig ist. Ein altes Schreiben an einen Elternteil beantwortet die Rückwirkungsfrage gegenüber den Großeltern nicht automatisch.

Checkliste für Kind, Eltern und Großeltern

  • Anspruch und Zeitraum: Wer verlangt für welches Kind und welche Monate Unterhalt – das Kind, seine Vertretung oder ein Leistungsträger?
  • Bedarfslücke: Bedarf, anrechenbare Mittel des Kindes, Zahlungen der Eltern und erhaltene Leistungen nachvollziehbar erfassen.
  • Eltern prüfen: Einkünfte, Erwerbsmöglichkeiten, weitere Pflichten und Gründe der behaupteten Leistungsunfähigkeit beider Eltern klären.
  • Großeltern einordnen: Verwandtschaft beider Seiten, eigene Einkünfte, relevante Vermögensverhältnisse und weitere Verpflichtungen dokumentieren.
  • Selbstbehalt richtig wählen: Aktuelle Richtlinien für Enkelunterhalt verwenden; weder alte BGH-Fallbeträge noch die Quote des Elternunterhalts ungeprüft übernehmen.
  • Haftungsanteile berechnen: Gleich nahe leistungsfähige Verwandte und den tatsächlichen ungedeckten Bedarf zusammen betrachten.
  • Schreiben und Titel sichern: Zustellung, Auskunftsverlangen, vorhandene Beschlüsse oder Urkunden und deren Adressaten mitnehmen.

Eltern können beim Jugendamt Beratung und Unterstützung zu Unterhaltsansprüchen des Kindes anfragen (§ 18 SGB VIII). Ob eine Beistandschaft für die konkrete Situation geeignet ist, sollte anhand der Unterlagen geklärt werden. Großeltern, die unmittelbar in Anspruch genommen werden, sollten die Forderung und Berechnung familienrechtlich prüfen lassen, statt allein auf die finanzielle Lage ihres eigenen Kindes zu verweisen.

Unterhalt und Großelternkontakt getrennt halten

Ein Zahlungsanspruch ist kein Kaufpreis für Besuche. Ob ein Umgangsrecht der Großeltern besteht, richtet sich nach § 1685 BGB und dem Kindeswohl. Eine Unterhaltsforderung begründet daher nicht automatisch ein bestimmtes Besuchsrecht; ein Kontaktstreit ersetzt umgekehrt keine Prüfung des Unterhaltsanspruchs.

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Rechtsprechung

BGH, Beschluss vom 27.10.2021 – XII ZB 123/21

Nachweislich leistungsfähige Großeltern können die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern ausschließen. Der in Anspruch genommene Elternteil trägt die Darlegungs- und Beweislast für die hierfür nötigen Voraussetzungen. Elternvorrang und gesonderte Prüfung einer tatsächlichen Forderung gegen Großeltern bleiben bestehen. Entscheidung über einen Regressanspruch des Landes gegen den Vater; keine pauschale Vollhaftung aller Großeltern.

Entscheidung öffnen

Häufige Fragen

Müssen Großeltern zahlen, sobald der Vater keinen Unterhalt überweist?

Nein. Nichtzahlung und Leistungsunfähigkeit sind zu unterscheiden. Grundsätzlich haften zuerst die Eltern. Eine Ersatzhaftung der Großeltern setzt die gesetzlichen Voraussetzungen und deren eigene Leistungsfähigkeit voraus; § 1607 Abs. 2 BGB erfasst zusätzlich bestimmte Hindernisse der Rechtsverfolgung.

Kann sich ein Elternteil auf gutverdienende Großeltern berufen?

Nach BGH XII ZB 123/21 können nachweislich leistungsfähige Großeltern die gesteigerte Elternhaftung ausschließen. Der in Anspruch genommene Elternteil muss die maßgeblichen Voraussetzungen darlegen und beweisen. Das bedeutet keine automatische vollständige Befreiung von der eigenen Kindesunterhaltspflicht und ändert einen bestehenden Titel nicht von selbst.

Wie hoch ist der Selbstbehalt gegenüber Enkeln 2026?

Abschnitt D II der Düsseldorfer Tabelle 2026 nennt mindestens 2.650 Euro monatlich einschließlich 1.000 Euro Warmmiete zuzüglich der Hälfte des darüber hinausgehenden Einkommens. Die Tabelle ist eine Richtlinie. Weitere Verpflichtungen, ein mit im Haushalt lebender Ehegatte und die konkreten Verhältnisse sind zu berücksichtigen.

Müssen nur die Großeltern väterlicherseits zahlen?

Nein. Bei einer tatsächlichen Inanspruchnahme können leistungsfähige Großeltern beider Seiten einzubeziehen sein. Mehrere gleich nahe Verwandte haften nach ihren Erwerbs- und Vermögensverhältnissen, nicht automatisch zu gleichen Vierteln.

Kann die Unterhaltsvorschusskasse den Anspruch gegen Großeltern übernehmen?

§ 7 Abs. 1 UVG sieht den dort geregelten Anspruchsübergang gegen den Elternteil vor, bei dem das Kind nicht lebt. Nach dem BGH geht ein Unterhaltsanspruch gegen Großeltern auf dieser Grundlage nicht über. Das ist von einem unmittelbaren zivilrechtlichen Anspruch des Kindes zu trennen.

Gilt für den direkten Enkelunterhalt eine allgemeine Jahreseinkommensgrenze wie beim Sozialamtsregress?

Die sozialrechtlichen Begrenzungen des Anspruchsübergangs ersetzen die unmittelbare zivilrechtliche Prüfung nicht. Für eine Forderung des Enkels sind insbesondere Bedürftigkeit, vorrangige Elternhaftung und die konkrete Leistungsfähigkeit der Großeltern maßgeblich.

Kann aus dem Unterhaltstitel gegen die Mutter gegen die Oma vollstreckt werden?

Nicht allein aufgrund dieses Titels. Er richtet sich gegen die darin verpflichtete Person. Eine Forderung gegen die Großmutter benötigt eine eigene rechtliche Grundlage und gegebenenfalls einen auf sie bezogenen Titel.

Haben zahlende Großeltern automatisch ein Besuchsrecht?

Nein. Die Unterhaltsfrage und ein Umgangsrecht sind gesondert zu prüfen. Großelternumgang setzt nach § 1685 BGB voraus, dass er dem Wohl des Kindes dient; eine Zahlung legt keinen Besuchsplan fest.

Quellen