Unterhalt

Kindesunterhalt im vereinfachten Verfahren festsetzen lassen

Mit einem amtlichen Formular können Sie für ein minderjähriges Kind erstmals einen Unterhaltstitel beantragen. Wer den Antrag zugestellt bekommt, sollte Einwendungen und Belege fristgerecht beim Gericht einreichen.

Taschenrechner, runde Scheiben und ein Holzhaus mit Kinderfigur auf kariertem Papier

Das vereinfachte Unterhaltsverfahren kommt für ein minderjähriges Kind in Betracht, das nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils lebt. Der Antrag darf vor Anrechnung von Kindergeld und vergleichbaren Leistungen höchstens 120 Prozent des Mindestunterhalts umfassen. Eine frühere Entscheidung, ein anhängiges Verfahren oder ein vollstreckbarer Titel über den Anspruch schließen diesen Weg aus. Wer einen Antrag zugestellt bekommt, sollte die Monatsfrist und die Belegpflichten sofort prüfen.

Kurzantwort

Für die erste Festsetzung verwenden Sie den amtlichen Antrag. Haben Sie bereits einen Antrag zugestellt bekommen, prüfen Sie das Zustellungsdatum und reichen Sie Ihre Einwendungen mit den nötigen Unterlagen beim Familiengericht ein.

Wann kommt das vereinfachte Verfahren in Betracht?

Das Familiengericht kann auf Antrag erstmals einen vollstreckbaren Titel über den Unterhalt eines minderjährigen Kindes schaffen. Das Kind darf mit dem in Anspruch genommenen Elternteil nicht in einem Haushalt leben. Der beantragte Unterhalt darf vor Anrechnung von Kindergeld oder vergleichbaren Leistungen höchstens 120 Prozent des gesetzlichen Mindestunterhalts betragen. Der Prozentsatz begrenzt dieses Verfahren. Wie viel Unterhalt das Kind tatsächlich verlangen kann, ist eine eigene Frage. § 249 Abs. 1 FamFG, § 1612a BGB und § 1612b BGB.

Prüfen Sie, ob über den betroffenen Anspruch bereits ein Gericht entschieden hat, ein Verfahren anhängig ist oder ein vollstreckbarer Titel wie eine Jugendamtsurkunde vorliegt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, an dem das Gericht den Antrag oder die Mitteilung über seinen Inhalt zustellt. Im Fall des OLG Bamberg führte der vorhandene Titel zur Zurückweisung des Antrags. Für eine Änderung eines bestehenden Titels ist das passende Abänderungsverfahren zu prüfen. § 249 Abs. 2 FamFG, OLG Bamberg, 21. Dezember 2022, 7 UF 194/22, Rn. 22–29 und Jugendamtsurkunde abändern.

Wie stellen Sie den Antrag?

Verwenden Sie als private antragstellende Person das amtliche Formular. Anträge und Erklärungen können auch bei der Geschäftsstelle aufgenommen werden. Zuständig ist im Inlandsfall regelmäßig das Familiengericht am gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes oder des für das Kind handelnden Elternteils. Bei gewöhnlichem Aufenthalt eines Beteiligten im Ausland prüfen Sie die Zuständigkeit gesondert. § 232 FamFG, § 257 FamFG, § 259 FamFG, § 1 KindUFV und Amtlicher Festsetzungsantrag.

Tragen Sie unter anderem Geburtsdatum, beteiligte Personen, Eltern-Kind-Verhältnis, Haushalt, gewünschten Beginn, Höhe, Kindergeld und weiteres Kindeseinkommen ein. Geben Sie an, wer den Anspruch geltend macht und ob er ganz oder teilweise übergegangen ist. Wenn Sie Unterhalt für vergangene Monate verlangen, geben Sie an, wann die Voraussetzungen dafür eingetreten sind. Bei einer Beistandschaft besprechen Sie die Antragstellung mit dem Jugendamt. § 250 Abs. 1 FamFG, § 1613 BGB, Beistandschaft beim Jugendamt und Rückständigen Kindesunterhalt prüfen.

Was tun, wenn das Gericht Ihnen den Antrag zustellt?

Notieren Sie das Zustellungsdatum und prüfen Sie sofort die im Gerichtsschreiben genannte Frist. Im Inland weist das Gericht grundsätzlich auf einen Monat für Einwendungen hin. Bei Zustellung im Ausland setzt das Gericht die Frist. Reichen Sie die Einwendungen und die nötigen Belege beim Familiengericht ein. Eine frühere Nachricht an die Unterhaltsvorschussstelle oder den anderen Elternteil ersetzt die Erklärung gegenüber dem Gericht nicht. § 251 Abs. 1 FamFG und Einwendungsformular der Justiz.

Ihr EinwandWas Sie dem Gericht mitteilen oder vorlegen
Das vereinfachte Verfahren ist unzulässigGrund benennen und belegen, etwa einen bereits vorhandenen Titel vorlegen oder die Haushaltszugehörigkeit für den betroffenen Zeitraum erläutern.
Unterhalt ist bereits ganz oder teilweise bezahltGezahlte Beträge den Monaten zuordnen und Belege beifügen. Den Umfang der Zahlungsbereitschaft und der Verpflichtung für den übrigen Anspruch erklären.
Sie können nur einen Teil zahlenAuskunft über Einkünfte und Vermögen erteilen, Belege beifügen und erklären, zu welchem Unterhalt Sie bereit sind und sich verpflichten.
Sie können gar nichts zahlenVollständige Leistungsunfähigkeit ausdrücklich geltend machen. Einkünfte und Vermögen offenlegen und die erforderlichen Belege beifügen.

Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich nach dem Grund der Einwendung.

Beim Einwand fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit sind grundsätzlich Einkommensbelege für die letzten zwölf Monate nötig. Wer Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II oder SGB XII bezieht, legt den aktuellen Bewilligungsbescheid vor. Bei selbständiger Tätigkeit verlangt das Gesetz den letzten Einkommensteuerbescheid und für das letzte Wirtschaftsjahr die Gewinn-und-Verlust-Rechnung oder Einnahmenüberschussrechnung. § 252 Abs. 2–4 FamFG und Unterlagen zur Auskunft beim Kindesunterhalt.

Was passiert nach der Frist?

Bei zulässigem Antrag ohne zulässige Einwendungen kann das Gericht nach Fristablauf den Unterhalt durch vollstreckbaren Beschluss festsetzen. Soweit sich der andere Elternteil zur Zahlung verpflichtet, kommt eine Teilfestsetzung in Betracht. Nach Ablauf der Monatsfrist können Einwendungen noch berücksichtigt werden, solange der Festsetzungsbeschluss nicht erlassen ist. Im Brandenburger Fall gingen die Unterlagen vor Erlass beim Gericht ein. Die Entscheidung zeigt, weshalb es auf den Eingang beim Gericht und den Erlass ankommt. Reichen Sie die Unterlagen trotzdem innerhalb der mitgeteilten Frist ein. § 252 Abs. 5 FamFG, § 253 FamFG und OLG Brandenburg, 29. Mai 2024, 9 WF 83/24, Gründe II.

Bei zulässigen Einwendungen etwa zur Leistungsfähigkeit informiert das Gericht die antragstellende Seite. Über den streitigen Teil wird auf Antrag im regulären Unterhaltsverfahren entschieden. Der Antrag auf Durchführung muss vor Ablauf von sechs Monaten nach Zugang der Mitteilung gestellt werden, damit der überschießende Festsetzungsantrag nicht als zurückgenommen gilt. Im regulären Verfahren gelten grundsätzlich die Regeln zur anwaltlichen Vertretung. Eine Vertretung durch das Jugendamt als Beistand ist eine gesetzliche Ausnahme. Hat das Gericht den vereinfachten Antrag wegen Unzulässigkeit zurückgewiesen, greift diese Überleitung nach der Entscheidung des OLG Bamberg nicht. § 254 FamFG, § 255 FamFG, § 114 Abs. 1 und 4 FamFG und OLG Bamberg, 7 UF 194/22, Rn. 24 und 28.

Wenn der Beschluss bereits erlassen wurde, lesen Sie die Rechtsbehelfsbelehrung sofort. Die Beschwerdefrist beträgt grundsätzlich einen Monat ab schriftlicher Bekanntgabe. Die Beschwerdegründe sind beschränkt. Einwendungen nach § 252 Abs. 2 bis 4, die Sie vor dem Erlass gar nicht erhoben haben, können Sie mit dieser Beschwerde nicht erstmals geltend machen. Prüfen Sie bei einem bestehenden Titel auch, ob ein Abänderungsverfahren in Betracht kommt. § 63 FamFG und § 256 FamFG.

Welche Gerichtskosten kommen in Betracht?

Für die Entscheidung über den Festsetzungsantrag sieht das Kostenverzeichnis grundsätzlich eine 0,5-Gerichtsgebühr vor. Die Festsetzung aufgrund der Verpflichtungserklärung nach § 253 Abs. 1 Satz 2 FamFG ist von diesem Gebührentatbestand ausgenommen. Der Eurobetrag richtet sich nach dem Verfahrenswert. Bei laufenden Ansprüchen spielen die ersten zwölf Monate nach Antragseinreichung und die zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen Beträge eine Rolle. Bei einem streitigen Verfahren können weitere Kosten entstehen. Nr. 1210 des Kostenverzeichnisses zum FamGKG, § 51 Abs. 1 und 2 FamGKG und § 255 Abs. 5 FamFG.

Checkliste für beide Seiten

  1. Titel und Verfahren prüfen. Gibt es schon eine Entscheidung, einen Vergleich oder eine vollstreckbare Urkunde über den beanspruchten Unterhalt?
  2. Monate und Beträge ordnen. Listen Sie laufende Beträge, Rückstände, Kindergeld und nachweisbare Zahlungen getrennt auf.
  3. Gerichtsschreiben zuordnen. Notieren Sie Aktenzeichen, Zustellungsdatum und Frist. Bewahren Sie den Umschlag und einen Nachweis der Einreichung auf.
  4. Einwendungen vollständig erklären. Legen Sie Zahlungsbelege oder die erforderlichen Angaben zu Einkommen und Vermögen gleich bei.
  5. Nächsten Schritt prüfen. Bei einem Festsetzungsbeschluss die Rechtsbehelfsbelehrung lesen. Bei der Mitteilung über zulässige Einwendungen den Antrag auf das streitige Verfahren prüfen.

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Rechtsprechung

OLG Bamberg, Beschluss vom 21.12.2022 – 7 UF 194/22

Tenor und Rn. 22–29. Bestehender Titel für den Kindesunterhalt schließt die vereinfachte Festsetzung aus. Bei begründeter Zulässigkeitsrüge keine Überleitung nach §§ 254–255 FamFG.

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OLG Brandenburg, Beschluss vom 29.05.2024 – 9 WF 83/24

Tenor und Gründe II ab „Nach § 252 Abs. 5 FamFG“ bis zur Sechsmonatsfrist. Einwand mit Belegen ging vor Erlass ein, trotz Ablaufs der Monatsfrist. Abgrenzung der formellen Zulässigkeit von der materiellen Leistungsfähigkeit.

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Häufige Fragen

Kann ich das vereinfachte Verfahren nutzen, wenn es schon eine Jugendamtsurkunde gibt?

Ein bereits vollstreckbarer Titel über den betroffenen Anspruch schließt das vereinfachte Verfahren aus. Prüfen Sie, welchen Zeitraum die Urkunde abdeckt und ob Sie eine Änderung des bestehenden Titels benötigen.

Sind 120 Prozent des Mindestunterhalts automatisch geschuldet?

Die 120 Prozent sind die Obergrenze für diese Verfahrensart vor Berücksichtigung des Kindergeldes und vergleichbarer Leistungen. Welche Höhe dem Kind zusteht, richtet sich nach dem konkreten Unterhaltsanspruch.

Reicht es, wenn ich schreibe, dass ich keinen Unterhalt zahlen kann?

Bei fehlender Leistungsfähigkeit müssen Sie den Einwand erklären und zugleich Auskunft über Einkünfte und Vermögen erteilen. Fügen Sie die für Ihre Einkommensart geforderten Belege bei.

Kann ich noch reagieren, wenn die Monatsfrist abgelaufen ist?

Solange der Festsetzungsbeschluss noch nicht erlassen wurde, können Einwendungen berücksichtigt werden. Reichen Sie die vollständigen Unterlagen sofort beim Gericht ein und prüfen Sie, ob bereits ein Beschluss erlassen wurde.

Kann ich auch rückständigen Kindesunterhalt festsetzen lassen?

Ja, soweit die Voraussetzungen für die betreffenden Monate vorliegen. Der Antrag muss angeben, wann die Voraussetzungen für die Forderung aus der Vergangenheit eingetreten sind.

Entscheidet das Gericht bei zulässigen Einwendungen sofort über die Leistungsfähigkeit?

Bei zulässigen Einwendungen wird über den streitigen Teil auf Antrag im regulären Verfahren entschieden. Das Gericht teilt der antragstellenden Seite mit, dass ein solcher Antrag möglich ist.

Quellen