
Ausgezahlte Dividenden, Zinsen und Fondsausschüttungen können beim Kindesunterhalt als Einkommen zählen. Bei Aktienverkäufen kommt es darauf an, welcher Teil des Erlöses auf investiertes Kapital und welcher auf einen realisierten Mehrbetrag entfällt. Ein reiner Kursanstieg bringt für sich genommen keine laufende Zahlung. Wenn die übrigen Mittel für den Unterhalt nicht ausreichen, kann auch das verwertbare Depotvermögen eine Rolle spielen.
Kurzantwort
Ordnen Sie Ausschüttungen, Verkäufe und Wertveränderungen getrennt ein. Die Vorabpauschale eines ETF belegt keine Auszahlung. Für die Prüfung helfen Depotübersicht, Verrechnungskonto und Kauf- und Verkaufsabrechnungen.
Welche Beträge aus dem Depot können den Unterhalt beeinflussen?
Ausgezahlte Dividenden, Fondsausschüttungen und Zinsen können das unterhaltsrechtliche Einkommen erhöhen. Die Unterhaltsrechtlichen Leitlinien NRW 2026, Nr. 1.6 Abs. 2–3 berücksichtigen Einnahmen aus Kapitalvermögen nach Abzug der Werbungskosten. Bei stärkeren Schwankungen kann ein Mehrjahresdurchschnitt für die laufenden und künftigen Einkünfte aussagekräftiger sein. Die Leitlinien dienen als Orientierung. Entscheidend bleiben der jeweilige Anspruch und die konkreten Beträge.
| Depotauszug oder Abrechnung | Unterhaltsrechtlich zu prüfen |
|---|---|
| Dividende, Ausschüttung oder Zinsgutschrift | Wann der Ertrag gutgeschrieben wurde und welche Kosten oder Steuern nachweisbar sind. |
| Kursanstieg ohne Verkauf | Der Depotwert steigt. Der Kursanstieg allein belegt keine laufende Zahlung. Der Wert kann für die Vermögensauskunft wichtig sein. |
| Verkauf von Aktien oder Fondsanteilen | Verkaufspreis, Anschaffungskosten, Gebühren, realisierten Mehrbetrag und anschließende Verwendung getrennt erfassen. |
| Vorabpauschale im Steuerbeleg | Steuerliche Rechengröße. Ausschüttungen, Wiederanlage und tatsächliche Kontobewegungen zusätzlich prüfen. |
Ein Depotwert, eine Steuerbescheinigung und eine Kontogutschrift beantworten unterschiedliche Fragen.
Die Kapitalerträge sind ein Teil der Unterhaltsberechnung. Der Zahlbetrag ergibt sich erst aus der vollständigen Prüfung von Bedarf und Leistungsfähigkeit. Maßgeblich sind unter anderem § 1610, § 1612a und § 1603 BGB.
Zählt ein Kursgewinn vor dem Verkauf?
Ein Kursplus im Depot zeigt zunächst, wie sich der Wert der gehaltenen Anteile verändert hat. Solange Sie die Anteile halten und keine Ausschüttung erhalten, fließt aus diesem Kursplus kein Geld zu. Deshalb lässt sich der gestiegene Depotwert allein nicht als monatliche Einnahme in die Unterhaltsrechnung übernehmen. Für die Frage, ob ein Elternteil leistungsfähig ist, kann aber auch der Wert des verwertbaren Vermögens relevant werden.
Ein thesaurierender ETF legt die Erträge im Fonds wieder an. Prüfen Sie anhand der Abrechnung, ob der Fonds tatsächlich etwas ausgezahlt hat oder ob nur der Wert der Anteile gestiegen ist. Wird dagegen eine Ausschüttung auf dem Verrechnungskonto gutgeschrieben und anschließend automatisch wieder angelegt, bleibt die Gutschrift als eigener Vorgang nachweisbar. Die Wiederanlage allein entscheidet nicht über ihre Berücksichtigung.
Die Vorabpauschale gilt nach § 18 Abs. 3 InvStG steuerlich als zugeflossen. Diese gesetzliche Fiktion belegt für sich genommen keine Auszahlung an Sie. Legen Sie den Steuerbeleg und die Abrechnungen gemeinsam vor, damit tatsächliche Erträge und die steuerliche Rechengröße erkennbar bleiben.
Was ist bei einem Aktienverkauf zu trennen?
Ein Verkauf wandelt Wertpapiere in Geld um. In der Gutschrift kann sowohl zuvor eingesetztes Kapital als auch ein realisierter Mehrbetrag stecken. Bei einem Verkauf für 14.000 Euro nach einem Kauf für 12.000 Euro beträgt die Differenz vor Kosten und Steuern 2.000 Euro. Der gesamte Erlös von 14.000 Euro ist damit noch kein neuer Ertrag. Auch aus der Differenz allein lässt sich kein monatlicher Unterhaltsbetrag errechnen. Die Zahlen dienen nur zur Erläuterung der Abrechnung.
Bei einem einzelnen Verkauf ist zu klären, ob und in welchem Umfang er wirtschaftlich eine Umschichtung des Vermögens darstellt. Bei regelmäßig erzielten und verfügbaren Überschüssen aus Wertpapiergeschäften kommt eine Berücksichtigung als Einkommen eher in Betracht. Dafür zählen Herkunft, Häufigkeit und wirtschaftliche Bedeutung der Beträge. Veräußerungsgewinne und Dividenden sind in § 20 EStG steuerlich geregelt. Die Steuerbescheinigung liefert Belege für die unterhaltsrechtliche Prüfung.
Führen Sie Verkäufe, Wiederanlagen und Entnahmen mit Datum auf. So lässt sich erkennen, ob dieselben Mittel zwischen Depot und Konto verschoben wurden. Für schwankende Erträge können mehrere aussagekräftige Abrechnungsjahre sinnvoll sein. Die Leitlinien NRW sehen hierfür keinen festen Zeitraum für jeden Depotfall vor.
Kann ein Elternteil Wertpapiere für den Mindestunterhalt einsetzen müssen?
Wenn laufende Einkünfte für den Unterhalt nicht reichen, kann der Einsatz des Vermögensstamms in Betracht kommen. Gegenüber minderjährigen und bestimmten privilegierten volljährigen Kindern gilt die gesteigerte Pflicht aus § 1603 Abs. 2 BGB. Zu prüfen sind verfügbare Mittel, Verwertbarkeit, sonstige Unterhaltspflichten und der geschützte eigene Bedarf. Welche Rücklagen im Einzelfall geschützt sind, erläutert der Ratgeber zum Schonvermögen beim Kindesunterhalt.
Der BGH, Beschluss vom 9. März 2022, XII ZB 233/21, Rn. 17–20 unterscheidet bei einer selbstgenutzten Immobilie zwischen einem laufenden Wohnvorteil und dem möglichen Einsatz des Vermögensstamms im Mangelfall. Der Fall verdeutlicht diese Trennung. Er beantwortet keine konkrete Frage zur Verwertung von Aktien oder Fonds.
Das AG Gemünden, Endbeschluss vom 26. Juli 2023, 002 F 48/23, Rn. 18–23 prüfte, ob ein dauerhaft erwerbsunfähiger Elternteil Kapital für den Kindesunterhalt einsetzen musste. Der Antrag scheiterte im konkreten Fall, weil sein eigener notwendiger Unterhalt unter Berücksichtigung seiner langfristigen Lage sonst nicht gesichert gewesen wäre. Für ein Depot ist entsprechend der konkrete eigene Bedarf zu prüfen.
Gehört das Depot dem minderjährigen Kind selbst, ist die Frage eine andere. Nach § 1602 Abs. 2 BGB können die Erträge seines Vermögens den ungedeckten Bedarf beeinflussen. Für das Vermögen eines volljährigen Kindes gelten andere Voraussetzungen. Die Haftung mehrerer gleich naher Unterhaltspflichtiger und die Rolle der Betreuung eines minderjährigen Kindes regelt § 1606 Abs. 3 BGB.
Welche Depotunterlagen sind bei einer Auskunft sinnvoll?
Nach § 1605 BGB sind Einkünfte und Vermögen auf Verlangen offenzulegen, soweit dies für die Feststellung des Unterhalts erforderlich ist. Belege über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen vorzulegen. Das OLG Brandenburg, Beschluss vom 7. April 2026, 13 UF 111/25, Gründe II. 2–3 bestätigte in einem Verfahren über Barunterhalt für Minderjährige eine Auskunft zum Vermögensbestand zu einem konkreten Stichtag. Vermögensübersicht und Belege über Einkünfte erfüllen dabei unterschiedliche Aufgaben.
- Inhaber und Stichtag festhalten. Den Depotbestand zu diesem Datum und die Abrechnungen für den gefragten Zeitraum getrennt zusammenstellen.
- Dividenden, Ausschüttungen und Zinsen mit Zahlungsdatum auflisten. Verrechnungskonto und Steuerbeleg abgleichen und nachgewiesene Abzüge angeben.
- Für Verkäufe Kaufbeleg, Verkaufsabrechnung, Gebühren und die Verwendung der Erlöse dokumentieren. Wiederanlage und Entnahme auf das Girokonto getrennt kennzeichnen.
- Bei einem thesaurierenden Fonds Fondsabrechnung, Kontoumsätze und Vorabpauschale getrennt vorlegen. Die Auskunft beim Kindesunterhalt kann weitere Unterlagen erfordern.
- Einen bestehenden Unterhaltstitel mit zur Prüfung nehmen. Ob und ab wann eine Änderung möglich ist, hängt unter anderem von der Titelart ab. Maßgeblich sind § 238 FamFG für gerichtliche Entscheidungen und § 239 FamFG für Vergleiche und vollstreckbare Urkunden.
Rechner, Checks & Urteile
Diese Angebote helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren. Rechner liefern nur Orientierungswerte; die verlinkten Entscheidungen müssen immer im Kontext des jeweiligen Sachverhalts gelesen werden.
Rechtsgrundlagen
- BGB§ 1602 – Bedürftigkeit
- BGB§ 1603 – Leistungsfähigkeit
- BGB§ 1605 – Auskunft und Belege
- BGB§ 1606 – Haftung mehrerer Unterhaltspflichtiger
- BGB§ 1610 – Maß des Unterhalts
- BGB§ 1612a – Mindestunterhalt
- EStG§ 20 – Einkünfte aus Kapitalvermögen
- InvStG§ 18 – Vorabpauschale
- FamFG§ 238 – Änderung gerichtlicher Entscheidungen
- FamFG§ 239 – Änderung von Vergleichen und Urkunden
Rechtsprechung
Tenor und Gründe II. 2 bis 3. Auskunft über einen stichtagsbezogenen Vermögensbestand beim Barunterhalt minderjähriger Kinder, Belege müssen für die Vollstreckung bestimmt bezeichnet sein. Entscheidung über Auskunft und Abänderung eines Vergleichs, keine Bewertung von ETF-Erträgen.
Entscheidung öffnenLeitsätze und Rn. 17–20, PDF S. 10–11. Der BGH behandelt die selbstgenutzte Immobilie und unterscheidet die Berücksichtigung eines Wohnvorteils von einem möglichen Rückgriff auf den Vermögensstamm zur Sicherung des Mindestunterhalts. Keine konkrete Entscheidung zu Wertpapieren.
Entscheidung öffnenTenor und Rn. 18–23, ferner Rn. 27–30. Der Antrag wegen übergegangenen Kindesunterhalts wurde abgewiesen. Das Gericht prüfte im Einzelfall die Sicherung des eigenen notwendigen Unterhalts bei dauerhaft eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten.
Entscheidung öffnenHäufige Fragen
Zählen Dividenden beim Kindesunterhalt als Einkommen?
Regelmäßig können tatsächliche Dividenden und andere Ausschüttungen als Kapitaleinkünfte berücksichtigt werden. Maßgeblich sind die verfügbaren Beträge im relevanten Zeitraum und die berücksichtigungsfähigen Abzüge.
Erhöht ein Kursgewinn ohne Verkauf den monatlichen Kindesunterhalt?
Ein bloßer Kursanstieg belegt keine Zahlung. Der Depotwert kann aber für die Auskunft oder einen möglichen Vermögenseinsatz von Bedeutung sein.
Gilt der gesamte Erlös eines Aktienverkaufs als Einkommen?
Der Erlös enthält regelmäßig auch bisher investiertes Kapital. Anschaffungskosten, realisierten Mehrbetrag, Häufigkeit der Verkäufe und Verwendung des Erlöses sollten Sie getrennt belegen.
Ist die Vorabpauschale bei einem thesaurierenden ETF eine Auszahlung?
Die Vorabpauschale ist eine steuerliche Rechengröße mit gesetzlich fingiertem Zufluss. Eine tatsächliche Ausschüttung oder Auszahlung ergibt sich aus den Fonds- und Kontounterlagen.
Muss ich ein Depot auch ohne Ausschüttungen offenlegen?
Soweit der Depotbestand für die Unterhaltsprüfung erforderlich ist, kann er von der Vermögensauskunft erfasst sein. Das gilt auch dann, wenn im Prüfzeitraum keine Ausschüttung eingegangen ist.
Kann ich den titulierten Unterhalt nach Depotverlusten eigenständig senken?
Depotverluste ändern einen bestehenden Titel nicht automatisch. Prüfen Sie die wirtschaftliche Auswirkung, die Titelart und die Voraussetzungen einer Abänderung, bevor Sie die Zahlungen ändern.
Quellen
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Fristen, Titel und gerichtliche Verfahren sollten im Einzelfall geprüft werden.