Unterhalt

Düsseldorfer Tabelle 2026: Wie liest man sie richtig?

Die Tabelle zeigt den Bedarf; gezahlt wird häufig ein anderer Betrag.

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 ordnet den Kindesunterhaltsbedarf nach bereinigtem Nettoeinkommen und Alter. Der Tabellenbetrag ist nicht automatisch der Zahlbetrag: Kindergeld, weitere Berechtigte und Leistungsfähigkeit müssen zusätzlich berücksichtigt werden.

Kurzantwort

Seit 1. Januar 2026 beträgt der Mindestbedarf 486 Euro für 0–5-Jährige, 558 Euro für 6–11-Jährige und 653 Euro für 12–17-Jährige. Das Kindergeld beträgt 259 Euro. Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern beträgt 1.450 Euro bei Erwerbstätigkeit und 1.200 Euro ohne Erwerbstätigkeit.

Bedarfssätze 2026

Bereinigtes Netto0–56–1112–17ab 18
bis 2.100 €486 €558 €653 €698 €
2.101–2.500 €511 €586 €686 €733 €
2.501–2.900 €535 €614 €719 €768 €
2.901–3.300 €559 €642 €751 €803 €
3.301–3.700 €584 €670 €784 €838 €

Auszug aus der offiziellen Düsseldorfer Tabelle 2026. Beträge sind Bedarf vor Kindergeldanrechnung.

Zahlbetrag in der ersten Einkommensgruppe

AlterBedarfKindergeldanteilZahlbetrag
0–5486 €129,50 €356,50 €
6–11558 €129,50 €428,50 €
12–17653 €129,50 €523,50 €
ab 18698 €259,00 €439,00 €

Was bedeutet das praktisch?

Bestimmen Sie nicht nur eine Tabellenzeile. Prüfen Sie auch, ob die Tabelle wegen mehr oder weniger Unterhaltsberechtigter angepasst wird, welcher Selbstbehalt gilt und ob Mehr- oder Sonderbedarf hinzukommt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern nennt die Tabelle 1.450 Euro bei Erwerbstätigkeit und 1.200 Euro ohne Erwerbstätigkeit. Angemessene höhere Wohnkosten können eine Erhöhung rechtfertigen.

Warum zeigt die Tabelle Bedarf und Zahlbetrag?

Der Bedarf ist der Ausgangsbetrag. Der Zahlbetrag berücksichtigt bereits den anzurechnenden Kindergeldanteil. Weitere Einzelfaktoren können trotzdem zu Abweichungen führen.

Quellen