Unterhalt

Auskunft beim Kindesunterhalt: Welche Unterlagen müssen Eltern vorlegen?

Eine lose Sammlung von Lohnzetteln reicht nicht immer. Die Auskunft muss Einkommen und Vermögen so geordnet darstellen, dass sich der Kindesunterhalt nachvollziehbar berechnen lässt.

Getrennte Eltern sortieren Unterlagen zum Kindesunterhalt unter dem Hinweis, welche Nachweise auf den Tisch müssen

Nach § 1605 BGB müssen Verwandte in gerader Linie auf Verlangen Auskunft über Einkünfte und Vermögen erteilen, soweit dies zur Feststellung von Kindesunterhalt erforderlich ist. Auf Verlangen sind Einkommensbelege, insbesondere Arbeitgeberbescheinigungen, vorzulegen. Eine ordnungsgemäße Auskunft besteht nicht nur aus Belegkopien: Sie muss die relevanten Einnahmen und Vermögensangaben in einer geschlossenen, schriftlichen und systematischen Übersicht zusammenführen. Welche Zeiträume und Unterlagen erforderlich sind, hängt von der Einkommensart ab. Bei Arbeitnehmern werden regelmäßig die letzten zwölf Monatsabrechnungen sowie steuerliche Nachweise benötigt; bei Selbständigen wird für eine belastbare Durchschnittsbetrachtung häufig auf mehrere abgeschlossene Jahre abgestellt. Vor Ablauf von zwei Jahren darf eine neue Auskunft grundsätzlich nur verlangt werden, wenn wesentlich höhere Einkünfte oder zusätzliches Vermögen glaubhaft gemacht werden. Eine schriftliche Auskunftsaufforderung kann außerdem für die rückwirkende Geltendmachung von Unterhalt wichtig sein.

Kurzantwort

Sie sollten eine Auskunft schriftlich, konkret und nachweisbar verlangen. Das Schreiben sollte den Unterhaltszweck, den Auskunftszeitraum, die gewünschte geordnete Übersicht, die einzelnen Belege und eine angemessene Frist nennen. Der auskunftspflichtige Elternteil muss alle unterhaltsrelevanten Einkünfte vollständig offenlegen und die verlangten Nachweise beifügen; einzelne ungeordnete Belege ersetzen die Übersicht nicht. Sie dürfen jedoch keine Unterlagen ohne erkennbaren Bezug zur Unterhaltsberechnung verlangen. Bei unvollständiger Reaktion sollten Sie fehlende Positionen genau bezeichnen und vor einem Gerichtsverfahren prüfen, ob eine Stufenantragstellung sinnvoll ist.

Wann besteht ein Anspruch auf Auskunft?

Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wann Eltern Angaben zu Einkommen und Vermögen machen müssen, welche Nachweise typischerweise erforderlich sind und wie Sie eine belastbare Auskunft anfordern. Rechtsgrundlage ist § 1605 BGB. Verwandte in gerader Linie sind einander zur Auskunft verpflichtet, soweit die Informationen zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich sind. Dazu gehören Eltern und Kinder.

Beim minderjährigen Kind macht regelmäßig der betreuende Elternteil den Anspruch für das Kind geltend. Nach Eintritt der Volljährigkeit muss das Kind den Anspruch grundsätzlich selbst verfolgen; dann werden für die Haftungsquote regelmäßig die Einkünfte beider Eltern benötigt. Auch beim Mehrbedarf eines minderjährigen Kindes kann die Auskunft beider Eltern erforderlich sein, weil beide nach ihren verfügbaren Mitteln anteilig haften.

Was ist der Unterschied zwischen Auskunft und Belegen?

Auskunft und Belegvorlage sind zwei zusammengehörige, aber unterschiedliche Pflichten. Die Auskunft ist eine geordnete Darstellung aller relevanten Einkünfte und gegebenenfalls des Vermögens. Belege dienen dazu, diese Angaben zu überprüfen. Wer nur einen Stapel Lohnabrechnungen oder Kontoauszüge übersendet, hat deshalb nicht automatisch eine vollständige Auskunft erteilt.

Der BGH verlangt eine in sich geschlossene, schriftliche und systematische Aufstellung. Sie muss es dem Berechtigten ermöglichen, den Unterhaltsanspruch ohne unzumutbaren Aufwand zu berechnen. Mehrere Teilauskünfte können zusammen genügen, wenn erkennbar ist, dass sie eine vollständige Gesamtauskunft bilden. Unverbundene Nachreichungen, widersprüchliche Tabellen oder fehlende Summen sollten Sie dagegen konkret beanstanden.

BausteinWas muss enthalten sein?Was genügt regelmäßig nicht?
AuskunftGeordnete Aufstellung nach Einkommensart, Zeitraum und BetragLose Belege ohne nachvollziehbare Übersicht
BelegeNachweise, mit denen die Angaben kontrolliert werden könnenUnleserliche Ausschnitte oder nur selbst erstellte Listen
ErläuterungZuordnung besonderer Zahlungen, Abzüge und SchwankungenPauschale Behauptung, einzelne Beträge seien irrelevant
VollständigkeitAlle unterhaltsrechtlich bedeutsamen Einnahmen und VeränderungenNur das regelmäßige Grundgehalt bei weiteren Einnahmen

Eine prüffähige Auskunft verbindet Übersicht, Belege und notwendige Erläuterungen.

Welche Einkünfte müssen angegeben werden?

Anzugeben sind nicht nur Lohn oder Gewinn aus der Haupttätigkeit. Unterhaltsrechtlich können auch Boni, Provisionen, Überstundenvergütung, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindungen, Nebentätigkeiten, Renten, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kapitalerträge, Mieteinnahmen, Steuererstattungen und geldwerte Vorteile bedeutsam sein. Ob ein Betrag vollständig, verteilt oder gar nicht berücksichtigt wird, ist eine zweite Frage; verschwiegen werden darf er nicht allein deshalb, weil seine rechtliche Einordnung streitig ist.

Sie sollten Einnahmen brutto und netto darstellen und außergewöhnliche Zahlungen erläutern. Unterhaltsrechtliche Abzüge wie berufsbedingte Aufwendungen, zusätzliche Altersvorsorge oder Schulden gehören nicht in eine willkürliche Nettosumme. Sie sollten getrennt aufgeführt und belegt werden, damit die andere Seite prüfen kann, ob und in welcher Höhe sie anerkannt werden können.

  • Erwerbseinkommen: Grundlohn, Zuschläge, Prämien, Provisionen, Sachbezüge und Nebentätigkeit
  • Entgeltersatz: Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Übergangsgeld, soweit relevant
  • Vermögenseinkünfte: Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und Mieteinnahmen
  • Steuern: Erstattungen, Nachzahlungen und Bescheide für die maßgeblichen Jahre
  • Sondervorgänge: Abfindung, Firmenwagen, Tantieme, Veräußerungsgewinn oder größere Entnahme

Welche Unterlagen sollten Arbeitnehmer vorlegen?

Bei abhängig Beschäftigten wird für laufenden Kindesunterhalt regelmäßig ein Zeitraum benötigt, der Sonderzahlungen und schwankende Vergütung sichtbar macht. In der Praxis werden deshalb häufig die letzten zwölf Monatsabrechnungen, die letzte Lohnsteuerbescheinigung, der aktuelle Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbescheinigung sowie der letzte Einkommensteuerbescheid verlangt. Bei stark schwankenden Provisionen oder einer kürzlichen beruflichen Veränderung kann ein längerer oder ergänzender Zeitraum erforderlich sein.

Eine starre gesetzliche Zwölfmonatsfrist enthält § 1605 BGB nicht. Sie sollten den Zeitraum am Berechnungszweck ausrichten. Bei einem gerade begonnenen Arbeitsverhältnis können aktuelle Abrechnungen und Vertragsdaten wichtiger sein; bei regelmäßigem Jahresbonus muss mindestens ein vollständiger Bonuszyklus erkennbar sein.

UnterlageTypischer ZweckWorauf sollten Sie achten?
GehaltsabrechnungenLaufender Lohn, Zuschläge, Abzüge und SachbezügeLückenlose zeitliche Folge und Einmalzahlungen
LohnsteuerbescheinigungJahressumme und steuerliche EckdatenAbgleich mit Monatsabrechnungen
Steuerbescheid und ErklärungErstattung, weitere Einkünfte und AbzügeVollständige Anlagen nur soweit unterhaltsrelevant
Arbeitsvertrag oder ArbeitgeberauskunftArbeitszeit, variable Vergütung und VorteileÄnderungen, Befristung und Firmenwagen
Nachweise zu AbzügenPrüfung behaupteter BelastungenZahlung, Zweck und Angemessenheit getrennt belegen

Welche Dokumente erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Die Liste beschreibt einen häufigen Ausgangspunkt, keine starre gesetzliche Checkliste.

Angestellte Mutter ordnet Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge in einem blauen Ordner
Bei abhängig Beschäftigten sollten laufender Lohn, Sonderzahlungen und steuerliche Unterlagen vollständig und zeitlich geordnet vorliegen.

Dürfen Kontoauszüge verlangt werden?

Kontoauszüge gehören nicht automatisch zu jeder Auskunft. Sie können erforderlich sein, wenn Einnahmen anders nicht zuverlässig nachvollzogen werden können, etwa bei unklaren Nebeneinkünften, Barzahlungen, Mieteinnahmen oder erheblichen Widersprüchen. Für einen Arbeitnehmer mit lückenlosen Abrechnungen und Steuerunterlagen darf eine pauschale Forderung nach sämtlichen privaten Kontobewegungen unverhältnismäßig sein.

Müssen Auszüge vorgelegt werden, sollten nicht unterhaltsrelevante Verwendungszwecke und Daten Dritter datenschutzgerecht geschwärzt werden können. Betrag, Buchungsdatum und Herkunft relevanter Einnahmen dürfen dabei nicht unkenntlich werden. Sie sollten jede Schwärzung so begrenzen, dass der Prüfzweck erhalten bleibt.

Welche Zeiträume gelten für Selbständige?

Bei Selbständigen, Gewerbetreibenden und Freiberuflern schwanken Einnahmen und Ausgaben oft erheblich. Ein einzelner Monat oder ein vorläufiger betriebswirtschaftlicher Bericht kann deshalb ein verzerrtes Bild liefern. Für eine Durchschnittsbetrachtung werden in der Praxis häufig drei abgeschlossene Wirtschaftsjahre herangezogen. Je nach Branche, Gründungsphase, Krisenjahr oder aktueller Entwicklung kann ein anderer Zeitraum sachgerecht sein.

Sie sollten Gewinnermittlungen, Einkommensteuererklärungen und Steuerbescheide für denselben Zeitraum zusammenstellen. Bei Kapitalgesellschaften können zusätzlich Jahresabschlüsse, Geschäftsführervergütung, Ausschüttungen, Gesellschafterkonten und private Nutzung betrieblicher Vorteile relevant sein. Unterhaltsrechtliches Einkommen ist nicht immer mit dem steuerlichen Gewinn identisch. Abschreibungen, Rückstellungen, Investitionen und private Entnahmen müssen nachvollziehbar erläutert werden.

UnterlageWas wird damit geprüft?Typischer Klärungsbedarf
Einnahmenüberschussrechnung oder BilanzGewinn und betriebliche EntwicklungAbschreibungen, Rückstellungen und Sondereffekte
Steuererklärungen und SteuerbescheideErklärte Einkünfte und endgültige FestsetzungAbweichungen, Einspruch und Nachzahlungen
BWA und Summen-/SaldenlistenAktuelle EntwicklungVorläufigkeit und Vergleich zum Jahresabschluss
Gesellschafter- und GeschäftsführerdatenVergütung, Ausschüttung und EinflussmöglichkeitenThesaurierung, Darlehen und private Vorteile
Entnahmen und EinlagenGeldfluss zwischen Betrieb und PrivatbereichKeine automatische Gleichsetzung mit Einkommen

Mehrjährige Unterlagen sollen Schwankungen sichtbar machen. Sie ersetzen nicht die unterhaltsrechtliche Prüfung einzelner Positionen.

Wann müssen Vermögensangaben gemacht werden?

§ 1605 BGB nennt ausdrücklich Einkünfte und Vermögen. Trotzdem ist nicht in jedem Kindesunterhaltsfall eine vollständige Vermögensaufstellung erforderlich. Vermögen wird besonders relevant, wenn daraus Erträge erzielt werden, Einkommen auffällig niedrig ist, die Leistungsfähigkeit nur durch Vermögenseinsatz beurteilt werden kann oder Mehrbedarf zwischen Eltern zu quoteln ist.

Sie sollten Vermögenswerte nach Art, ungefährer Höhe, Ertrag und Belastung geordnet aufführen, soweit der Berechnungszweck dies verlangt. Dazu können Immobilien, Depots, Unternehmensbeteiligungen, verzinsliche Konten und größere Forderungen gehören. Hausrat, übliche persönliche Gegenstände und Informationen ohne wirtschaftliche Bedeutung sollten nicht pauschal angefordert werden.

Was gilt bei sehr hohem Einkommen?

Ein Elternteil kann die Auskunft nicht allein mit der Erklärung abwehren, er sei unbegrenzt leistungsfähig. Der BGH entschied am 16. September 2020, dass der Auskunftsanspruch des Kindes dadurch nicht automatisch entfällt. Das tatsächliche Einkommen kann für die konkrete Bedarfsbemessung und für die Kontrolle einer angemessenen Fortschreibung über die höchsten Tabellengruppen hinaus relevant bleiben.

Besteht zusätzlicher Mehrbedarf, werden außerdem die Haftungsanteile beider Eltern benötigt. Übersteigt das Einkommen deutlich die in der Düsseldorfer Tabelle abgebildeten Bereiche, sollten Sie deshalb Bedarf und Auskunftszweck besonders präzise darstellen. Eine pauschale Forderung nach Luxusunterhalt folgt aus hohem Einkommen ebenso wenig wie ein pauschales Recht, die Einkommenshöhe geheim zu halten.

Selbständiger Vater bespricht mit einer Beraterin mehrjährige Steuer- und Gewinnunterlagen
Bei selbständiger Tätigkeit genügt ein einzelner Monat nicht. Mehrjährige Zahlen helfen, Schwankungen und einmalige Effekte zu erkennen.

Welche Angaben werden bei volljährigen Kindern benötigt?

Ab Volljährigkeit haften grundsätzlich beide Eltern anteilig nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Das volljährige Kind muss deshalb regelmäßig von beiden Eltern Auskunft verlangen und eigenes Einkommen, Ausbildungsvergütung, BAföG, Kindergeldbezug sowie seine Wohn- und Ausbildungssituation offenlegen. Nur dann lässt sich Gesamtbedarf und Haftungsquote berechnen.

Sie sollten die Unterlagen beider Eltern auf denselben Stichtag und vergleichbare Zeiträume beziehen. Der früher betreuende Elternteil schuldet nach Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr automatisch nur Naturalunterhalt. Einzelheiten zur Bedarfsermittlung und Rangfolge finden Sie im Ratgeber Kindesunterhalt ab 18.

Wann darf erneut Auskunft verlangt werden?

Nach § 1605 Abs. 2 BGB darf vor Ablauf von zwei Jahren grundsätzlich nur erneut Auskunft verlangt werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Verpflichtete später wesentlich höhere Einkünfte oder weiteres Vermögen erworben hat. Die Frist schützt vor ständig wiederholten vollständigen Auskunftsverlangen ohne neuen Anlass.

Sie sollten Beginn und Inhalt der letzten vollständigen Auskunft dokumentieren. Eine neue Arbeitsstelle, deutlicher Karrieresprung, bekannte hohe Ausschüttung oder neu erworbenes Vermögen kann eine vorzeitige Nachfrage rechtfertigen. Bloße Vermutungen reichen nicht. Umgekehrt darf eine konkrete einzelne Information, die zur Aktualisierung einer laufenden Berechnung benötigt wird, anders zu beurteilen sein als ein vollständig neues Auskunftsverlangen.

ZeitpunktNeue AuskunftWas sollte belegt werden?
Nach Ablauf von zwei JahrenGrundsätzlich erneut möglich, wenn weiter erforderlichDatum und Umfang der früheren Auskunft
Vor Ablauf von zwei JahrenNur bei glaubhaft wesentlich höheren Einkünften oder weiterem VermögenKonkrete neue Tatsachen statt bloßer Vermutung
Wesentliche Änderung im VerfahrenDem Gericht nach § 235 Abs. 3 FamFG mitzuteilenArt, Zeitpunkt und wirtschaftliche Auswirkung

Die Zweijahresregel verhindert Wiederholungen ohne Anlass, schließt aber die Reaktion auf glaubhaft gemachte wesentliche Veränderungen nicht aus.

Wie sollte ein Auskunftsverlangen formuliert werden?

Eine wirksame Aufforderung sollte erkennen lassen, für wen und zu welchem Unterhaltszweck die Auskunft verlangt wird. Sie sollten die Einkommensarten, den Zeitraum, die gewünschte geordnete Übersicht und die einzelnen Belege benennen. Außerdem sollten Sie eine angemessene Frist setzen und den Zugang beweissicher dokumentieren.

  1. Kind und Anspruch nennen: Sie sollten klarstellen, dass die Auskunft zur Berechnung oder Neuberechnung des Kindesunterhalts verlangt wird.
  2. Zeitraum festlegen: Sie sollten bei Arbeitnehmern und Selbständigen einen zum Einkommensverlauf passenden Zeitraum wählen.
  3. Übersicht verlangen: Sie sollten ausdrücklich eine geschlossene, schriftliche und systematische Aufstellung fordern.
  4. Belege aufzählen: Sie sollten Lohn-, Steuer-, Gewinn- und sonstige Nachweise passend zur Tätigkeit konkret bezeichnen.
  5. Frist setzen: Sie sollten genug Zeit für die Beschaffung lassen; bei umfangreichen Unternehmensunterlagen kann eine längere Frist angemessen sein.
  6. Zugang sichern: Sie sollten Versand und Empfang so dokumentieren, dass Datum und Inhalt später nachgewiesen werden können.

Warum ist der Zugang für rückwirkenden Unterhalt wichtig?

Kindesunterhalt für vergangene Zeiträume kann nach § 1613 Abs. 1 BGB regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt verlangt werden, zu dem der Verpflichtete zur Auskunft über Einkommen und Vermögen aufgefordert wurde, in Verzug geraten ist oder der Anspruch rechtshängig geworden ist. Das Auskunftsverlangen kann damit mehr sichern als nur Informationen.

Der BGH stellte 2024 zum Mehrbedarf klar, dass ein allgemeines Auskunftsverlangen zum Kindesunterhalt auch für die rückwirkende Geltendmachung dieses zusätzlichen Bedarfs genügen kann. Sie sollten trotzdem bekannte Zusatzkosten, den gewünschten Beginn und vorhandene Belege ausdrücklich nennen. So vermeiden Sie Streit darüber, welchen Anspruch das Schreiben erfassen sollte.

Vorbereitete Auskunftsanforderung mit Checkliste, Kalender und Versandnachweis
Ein präzises Schreiben sollte Auskunft, Belege, Zeitraum und eine angemessene Frist nennen. Der Zugang muss später nachweisbar sein.

Was tun bei unvollständiger oder verweigerter Auskunft?

Sie sollten zunächst eine präzise Lückenliste erstellen. Nennen Sie fehlende Monate, widersprüchliche Summen, nicht erklärte Sonderzahlungen und konkret fehlende Belege. Eine allgemeine Antwort wie „Das reicht nicht“ erschwert die außergerichtliche Ergänzung und später die gerichtliche Prüfung.

Im Unterhaltsverfahren kann das Familiengericht nach § 235 FamFG Auskunft über Einkommen, Vermögen sowie persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse und die Vorlage bestimmter Belege anordnen. Reagiert ein Beteiligter nicht vollständig, kann das Gericht nach § 236 FamFG unter den gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte unter anderem bei Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Versicherern und Finanzämtern anfordern. Bei einem berechtigten Antrag muss das Gericht tätig werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Häufig wird ein Stufenantrag erwogen: Zuerst werden Auskunft und Belege verlangt, anschließend wird der Unterhalt nach der erteilten Auskunft beziffert. Sie sollten vor der Antragstellung Zuständigkeit, Vertretungsbedarf, Kostenrisiko und den bestehenden Unterhaltstitel fachlich prüfen lassen. Fehlende außergerichtliche Auskunft kann nach § 243 FamFG auch bei der Kostenentscheidung berücksichtigt werden.

Wann kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden?

Über § 1605 BGB gelten die Regeln der §§ 260 und 261 BGB entsprechend. Besteht Grund zu der Annahme, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt wurde, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden. Sie ist kein Automatismus bei jeder verspäteten oder unvollständigen Antwort.

Sie sollten konkrete Umstände festhalten, etwa nachweisbar verschwiegene Einnahmen, widersprüchliche Fassungen oder unerklärte Kontobewegungen. Eine falsche eidesstattliche Versicherung kann erhebliche rechtliche Folgen haben. Dieser Schritt sollte deshalb nicht als bloßes Druckmittel verwendet, sondern im konkreten Fall rechtlich geprüft werden.

Welche Fehler sollten beide Seiten vermeiden?

Die anfordernde Seite sollte weder pauschal alle privaten Unterlagen verlangen noch zu kurze Fristen setzen. Die auskunftspflichtige Seite sollte keine Einkommensart eigenmächtig aussortieren und Belege nicht ungeordnet in mehreren E-Mails verteilen. Beide Seiten sollten Stichtag, Zeitraum und offene Punkte schriftlich festhalten.

FehlerRisikoBesseres Vorgehen
Nur Belege ohne ÜbersichtBerechnung bleibt unklar und Auskunft kann unvollständig seinSystematische Gesamtliste mit Summen beifügen
Nur Nettolohn nennenSonderzahlungen und weitere Einkünfte fehlenAlle Einkommensarten und Abzüge getrennt darstellen
Unbegrenzte Kontoauszüge fordernUnverhältnismäßiger Eingriff in private DatenErforderlichkeit, Zeitraum und relevante Buchungen begrenzen
Unterhalt sofort selbst kürzenRückstände trotz behaupteter EinkommensänderungBestehenden Titel und Abänderungsweg prüfen
Zugang nicht sichernRückwirkung und Fristsetzung schwer beweisbarKopie, Anlagen und Zustellnachweis gemeinsam aufbewahren

Ordnung und Verhältnismäßigkeit helfen beiden Seiten: Der Anspruch muss berechenbar sein, private Daten dürfen aber nicht zwecklos gesammelt werden.

Welche Unterlagen sollten Sie für die Prüfung bereithalten?

Sie sollten die Auskunft nicht isoliert betrachten. Für eine Unterhaltsberechnung werden auch Alter und Wohnsituation des Kindes, Kindergeld, Betreuungsmodell, weitere Unterhaltspflichten, ein bestehender Titel und möglicher Mehrbedarf benötigt. Unser Unterlagen-Check hilft Ihnen, die Vorbereitung zu strukturieren. Relevante Leitentscheidungen finden Sie außerdem in der Rechtsprechungsübersicht.

  • Letzte vollständige Auskunft mit Datum und Anlagenverzeichnis
  • Aktuelle Aufforderung, Versand- und Zugangsnachweis
  • Gehaltsabrechnungen, Steuerunterlagen oder mehrjährige Gewinnunterlagen
  • Nachweise zu Nebeneinkünften, Leistungen, Mieten und Kapitalerträgen
  • Belege für geltend gemachte unterhaltsrechtliche Abzüge
  • Geburtsurkunde, Betreuungsmodell und Angaben zum Kindergeld
  • Bestehende Jugendamtsurkunde, Vereinbarung oder gerichtlicher Titel
  • Unterlagen zu Mehrbedarf, weiteren Kindern und sonstigen Unterhaltspflichten

Rechner, Checks & Urteile

Diese Angebote helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren. Rechner liefern nur Orientierungswerte; die verlinkten Entscheidungen müssen immer im Kontext des jeweiligen Sachverhalts gelesen werden.

Rechtsprechung

BGH, Beschluss vom 22.10.2014 – XII ZB 385/13

Die Auskunft muss als geschlossene, schriftliche und systematische Aufstellung erteilt werden. Mehrere Teilauskünfte können genügen, wenn sie erkennbar als einheitliche Gesamtauskunft gedacht sind.

Entscheidung öffnen
BGH, Beschluss vom 16.09.2020 – XII ZB 499/19

Der Auskunftsanspruch des Kindes entfällt nicht allein durch die Erklärung des barunterhaltspflichtigen Elternteils, unbegrenzt leistungsfähig zu sein. Bei Mehrbedarf kann die Einkommensauskunft außerdem für die Haftungsquote der Eltern erforderlich bleiben.

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BGH, Beschluss vom 24.04.2024 – XII ZB 282/23

Ein allgemeines Auskunftsverlangen zum Kindesunterhalt kann für die rückwirkende Geltendmachung von Mehrbedarf genügen; der Mehrbedarf muss in der Aufforderung nicht zwingend gesondert bezeichnet sein.

Entscheidung öffnen

Häufige Fragen

Wie oft darf beim Kindesunterhalt Auskunft verlangt werden?

Grundsätzlich kann nach Ablauf von zwei Jahren erneut Auskunft verlangt werden, wenn sie weiterhin erforderlich ist. Vorher muss glaubhaft gemacht werden, dass wesentlich höhere Einkünfte oder zusätzliches Vermögen erworben wurden.

Reichen Lohnabrechnungen als Auskunft?

Nicht immer. Zusätzlich zu Belegen ist grundsätzlich eine geordnete, schriftliche und systematische Übersicht der relevanten Einkünfte erforderlich. Die Belege dienen der Kontrolle dieser Auskunft.

Wie viele Gehaltsabrechnungen müssen Arbeitnehmer vorlegen?

Häufig werden die letzten zwölf Monatsabrechnungen verlangt, damit Sonderzahlungen sichtbar werden. § 1605 BGB nennt jedoch keine starre Zwölfmonatsfrist; Zeitraum und weitere Belege müssen zum konkreten Einkommensverlauf passen.

Wie viele Jahre müssen Selbständige offenlegen?

Für schwankende selbständige Einkünfte werden häufig drei abgeschlossene Jahre betrachtet. Das ist keine starre gesetzliche Frist. Gründung, Branchenverlauf oder aktuelle erhebliche Veränderungen können einen anderen Zeitraum erfordern.

Müssen Kontoauszüge vorgelegt werden?

Nicht automatisch in jedem Fall. Sie können erforderlich sein, wenn Einnahmen sonst nicht zuverlässig geprüft werden können oder Widersprüche bestehen. Die Anforderung muss auf den Unterhaltszweck und einen angemessenen Zeitraum begrenzt werden.

Dürfen private Buchungen geschwärzt werden?

Nicht unterhaltsrelevante Verwendungszwecke und Daten Dritter können grundsätzlich datensparsam behandelt werden. Einnahmebetrag, Datum und Herkunft relevanter Zahlungen sowie prüfungsrelevante Ausgaben dürfen nicht unkenntlich gemacht werden.

Muss auch Vermögen angegeben werden?

Soweit es zur Feststellung von Anspruch oder Verpflichtung erforderlich ist, ja. Vermögensangaben sind besonders wichtig bei Erträgen, auffällig niedrigem Einkommen, möglichem Vermögenseinsatz oder der Quote bei Zusatzbedarf.

Kann ein gut verdienender Elternteil einfach unbegrenzte Leistungsfähigkeit erklären?

Diese Erklärung beseitigt den Auskunftsanspruch des Kindes nicht automatisch. Nach BGH XII ZB 499/19 kann das tatsächliche Einkommen für Bedarf und Haftungsquote weiterhin erheblich sein.

Muss ein volljähriges Kind beide Eltern um Auskunft bitten?

Für die anteilige Haftung werden regelmäßig die Einkünfte beider Eltern benötigt. Das volljährige Kind muss außerdem eigenes Einkommen, Kindergeld, Ausbildung und Wohnsituation offenlegen.

Welche Frist ist für die Auskunft angemessen?

Das hängt vom Umfang ab. Für vorhandene Arbeitnehmerunterlagen kann eine kürzere Frist genügen als für mehrjährige Unternehmens- und Steuerunterlagen. Die Frist muss realistisch sein und sollte ein klares Enddatum enthalten.

Kann Unterhalt rückwirkend verlangt werden?

Regelmäßig ab dem Zeitpunkt, zu dem der Pflichtige zur Auskunft aufgefordert wurde, in Verzug kam oder der Anspruch rechtshängig wurde. Zugang und Inhalt des Schreibens sollten deshalb beweissicher dokumentiert werden.

Was kann das Familiengericht bei Verweigerung tun?

Es kann nach § 235 FamFG Auskunft und Belege anordnen. Bei unvollständiger Reaktion kann es unter den Voraussetzungen des § 236 FamFG Auskünfte etwa bei Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Versicherern oder Finanzämtern anfordern.

Wann kommt eine eidesstattliche Versicherung in Betracht?

Wenn konkrete Gründe für die Annahme bestehen, dass die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt wurde. Sie ist kein automatischer Zusatz zu jedem Auskunftsverlangen.

Darf ein bestehender Unterhaltstitel nach neuer Auskunft selbst gekürzt werden?

Nein. Ein Titel bleibt grundsätzlich vollstreckbar, bis er wirksam geändert oder aufgehoben wurde. Sie sollten vor einer abweichenden Zahlung den richtigen Abänderungsweg prüfen lassen.

Quellen