Unterhalt

Unterhalt bei Selbstständigen 2026: Welches Einkommen zählt?

Ein niedriger Steuergewinn oder ein schwacher Monat beantwortet die Unterhaltsfrage noch nicht. Entscheidend ist ein nachvollziehbar bereinigtes und zeitlich passendes Einkommen.

Rechner und geordnete Unterlagen zur Unterhaltsberechnung

Bei Selbstständigen wird Unterhalt grundsätzlich aus dem unterhaltsrechtlich bereinigten Einkommen ermittelt. Der Umsatz ist dafür ebenso wenig ausreichend wie ein einzelner Steuerbescheid oder die Höhe privater Entnahmen. Zur Einschätzung laufender und künftiger Einkünfte wird regelmäßig ein mehrjähriger Gewinnverlauf betrachtet; nach den NRW-Leitlinien 2026 reichen dafür in der Regel drei Jahre. Betriebsausgaben, Abschreibungen, Steuern und Vorsorge sind gesondert zu prüfen. Ein bestehender Titel sinkt bei Auftragsmangel nicht automatisch.

Kurzantwort

Legen Sie Gewinnermittlungen und Steuerunterlagen für vergleichbare Jahre nebeneinander. Trennen Sie Betriebsergebnis, unterhaltsrechtliche Korrekturen und persönliche Abzüge. Prüfen Sie anschließend die aktuelle Entwicklung sowie die Unterhaltsart. Drei Jahre sind ein üblicher Ausgangspunkt für die Prognose, keine starre gesetzliche Wartefrist und kein Recht, während der Gründung weniger zu zahlen.

Umsatz, Gewinn oder Privatentnahme: Was ist der Ausgangspunkt?

Bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern beginnt die Prüfung mit Gewinn- und Verlustrechnungen oder Einnahmenüberschussrechnungen. Hohe Umsätze können hohen notwendigen Betriebsausgaben gegenüberstehen. Umgekehrt bildet ein steuerlicher Gewinn die wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht immer vollständig ab. Die unterhaltsrechtliche Einordnung muss deshalb nachvollziehbar vom Abschluss zur Einkommensberechnung führen.

ZahlWas sie zeigtWarum sie allein nicht genügt
UmsatzErlöse der TätigkeitNotwendige betriebliche Kosten sind noch nicht abgezogen.
Steuerlicher GewinnErgebnis nach steuerlichen RegelnUnterhaltsrechtliche Korrekturen und persönliche Abzüge können fehlen.
PrivatentnahmeÜbertragung von Mitteln in den privaten BereichSie kann aus Gewinn, vorhandener Substanz oder Finanzierung stammen.
KontostandLiquidität zu einem StichtagEr bildet weder den Jahresgewinn noch alle fälligen Verpflichtungen ab.

Zahlungsfähigkeit im einzelnen Monat und unterhaltsrechtliches Einkommen sind getrennt zu prüfen.

Die NRW-Leitlinien, Stand 1. Januar 2026, unterscheiden in der Vorbemerkung ausdrücklich zwischen Steuerrecht und Unterhaltsrecht. Sie sind eine Orientierung der dortigen Oberlandesgerichte und haben keine bindende Wirkung. Prüfen Sie die Leitlinien des für Ihren Fall zuständigen Gerichts.

Warum werden häufig drei Jahre betrachtet?

Für laufende und künftige Einkünfte soll eine zufällige Schwankung nicht den gesamten Zahlbetrag bestimmen. Nr. 1.5 Absatz 1 der NRW-Leitlinien stellt deshalb auf mehrere Jahre ab; in der Regel sind drei ausreichend. Bei erheblichem Rückgang oder Anhaltspunkten für Manipulationen können weitere Jahrgänge einzubeziehen sein. Das ist keine in § 1605 BGB festgeschriebene Dreijahresfrist.

Für eine Prognose im Jahr 2026 können etwa die abgeschlossenen Jahre 2023 bis 2025 einen Ausgangspunkt bilden. Entscheidend bleibt, ob die Zeiträume vergleichbar und für die heutige Tätigkeit aussagekräftig sind. Ein aktueller dauerhafter Auftragsverlust darf ebenso wenig übergangen werden wie eine bereits gesicherte Verbesserung.

Wie funktioniert eine nachvollziehbare Durchschnittsrechnung?

Bereinigen Sie jedes herangezogene Jahr nach derselben nachvollziehbaren Methode. Ordnen Sie Steuern, Erstattungen, Versicherungen und Sondereffekte ausdrücklich zu. Aus drei vollständigen vergleichbaren Jahresbeträgen ergibt sich der monatliche Ausgangswert durch Addition und Division durch 36. Das Ergebnis ist noch kein Unterhaltszahlbetrag.

Frei angenommener ModellwertBereits bereinigtes Jahreseinkommen
Jahr A30.000 €
Jahr B42.000 €
Jahr C36.000 €
Summe108.000 €
Durchschnitt pro Monat: 108.000 € ÷ 363.000 €

Reines Rechenbeispiel mit frei gewählten Zahlen, keine gesetzlichen Beträge für 2026. Persönliche Abzüge gelten hier bereits als eingearbeitet; sie dürfen nicht nochmals abgezogen werden.

Danach folgen Bedarf und Leistungsfähigkeit. Beim Kindesunterhalt sind unter anderem Betreuung, Alter, weitere Berechtigte und Kindergeld zu prüfen. § 1612b BGB regelt die Kindergeldanrechnung. Bei Ehegatten richten sich Anspruch und Bedarf nach anderen Voraussetzungen. Die weiteren Schritte zeigt die allgemeine Unterhaltsberechnung.

Welche Korrekturen brauchen AfA, Investitionen und Kredite?

Ein steuerlich zulässiger Abzug ist nicht automatisch im selben Umfang unterhaltsrechtlich abzugsfähig. Ebenso wenig müssen sämtliche Abschreibungen dem Gewinn wieder zugeschlagen werden. Nr. 1.5 Absatz 3 der NRW-Leitlinien erkennt lineare Abschreibungen betrieblicher Wirtschaftsgüter regelmäßig an; für Gebäude gilt diese Regel grundsätzlich nicht.

Bei finanzierten, abzugsfähigen Wirtschaftsgütern mindern die Kreditzinsen nach Nr. 1.5 Absatz 4 den Gewinn. Tilgung kommt dort nur insoweit in Betracht, wie die Abschreibung unterhaltsrechtlich nicht anerkannt wird. Der vollständige Kaufpreis, eine anerkannte AfA und die volle Tilgung dürfen nicht einfach mehrfach für denselben Aufwand angesetzt werden.

Lassen Sie jede Investition mit Gegenstand, betrieblichem Zweck, Finanzierung, Abschreibungsplan und Zahlungsbelegen erklären. Das Etikett Rücklage oder steuerlicher Abzug ersetzt die Prüfung nicht. Diese Darstellung enthält keine pauschale Aussage, dass jeder Investitionsabzugsbetrag anzuerkennen oder stets hinzuzurechnen wäre. Bei selbstgenutztem Immobilieneigentum ist der Wohnvorteil zusätzlich gesondert zu prüfen.

Wie werden Steuern und Vorsorge berücksichtigt?

Vom maßgeblichen Einkommen sind Steuern und angemessene Vorsorgeaufwendungen zu unterscheiden. Nach Nr. 10.1 und 10.1.2 der NRW-Leitlinien kommen unter anderem Kranken-, Pflege- und Altersvorsorgeaufwendungen in Betracht; tatsächliche Zahlungen und deren Angemessenheit sind wichtig. Eine frei gewählte monatliche Sparrate ist nicht allein wegen der Selbstständigkeit vollständig abzugsfähig.

Steuererstattungen und Nachzahlungen werden nach Nr. 1.7 grundsätzlich im Jahr des Anfalls berücksichtigt. Gerade bei Selbstständigen kann für ein realitätsnahes Ergebnis stattdessen die Zuordnung zum Veranlagungszeitraum passen. Machen Sie die gewählte Methode sichtbar. Eine Nachzahlung darf nicht zugleich im Gewinnjahr und nochmals im Zahlungsjahr abgezogen werden.

Prüfen Sie außerdem, ob eine berufliche Ausgabe bereits das Betriebsergebnis vermindert hat. Dieselben Fahrt-, Raum- oder Finanzierungskosten dürfen nicht ohne Abgleich erneut als persönlicher Abzug in der Rechnung erscheinen.

Sind hohe Privatentnahmen automatisch höheres Einkommen?

Entnahmen können nach Nr. 1.5 Absatz 1 ein Indiz sein, wenn sie nicht zum angegebenen Gewinn passen. Es muss jedoch geklärt werden, woher die Mittel stammen. Eine Auszahlung aus einem Betrieb lässt sich nicht ohne Weiteres als zusätzlicher Gewinn zum bereits angesetzten Jahresergebnis addieren.

Das OLG Düsseldorf prüfte am 5. Februar 2021 – 3 WF 134/20 – einen Trennungsunterhaltsfall mit Beteiligung an einer GmbH & Co. KG. Es sah auf dem konkreten Vortrag keine Verpflichtung, zusätzliche Privatentnahmen vorzunehmen. Unter anderem fehlten belastbare Angaben zur gesellschaftsvertraglichen Berechtigung und zu weiteren Einkünften (Rn. 27–29).

Das offizielle Original betrifft Verfahrenskostenhilfe und eine vorläufige Prüfung der Erfolgsaussichten. Es entschied keine allgemeine Freiheit, Gewinne dem Unterhalt zu entziehen. Gesellschaftsvertrag, Entnahmerechte und die tatsächliche Mittelverwendung bleiben zu prüfen. Die teilweise Änderung der Vorentscheidung betraf unter anderem die Erwerbsobliegenheit der berechtigten Ehefrau; aus ihr folgt keine endgültige Unterhaltsberechnung für andere Unternehmer.

Was gilt bei Gründung, Verlusten oder dauerhaft weniger Aufträgen?

Fehlen drei abgeschlossene Geschäftsjahre, lässt sich kein solcher Durchschnitt bilden. Benötigt wird eine belastbare Darstellung der bisher verfügbaren Ergebnisse und der absehbaren Entwicklung. Aktuelle BWA, Auftragsbestand, laufende Kosten, Liquiditätsplanung und die Gründe des beruflichen Wechsels können helfen. Eine BWA ist dabei ein vorläufiger Bericht und nicht ohne Weiteres mit einem Jahresabschluss gleichzusetzen.

Ein Verlustmonat beweist noch keine dauerhafte Leistungsunfähigkeit. Umgekehrt darf eine nachweislich beendete Einkommensquelle nicht allein wegen guter Vorjahre als unverändert fortbestehend behandelt werden. Dokumentieren Sie Zeitpunkt, Ursache, erwartete Dauer und Gegenmaßnahmen. Für unterhaltsrechtlich zugerechnetes Einkommen sind die zumutbaren Erwerbsmöglichkeiten und eine reale Beschäftigungschance maßgeblich (Nr. 9 der NRW-Leitlinien).

Gegenüber minderjährigen und den in § 1603 Absatz 2 BGB genannten gleichgestellten volljährigen Kindern gelten erhöhte Anforderungen, verfügbare Mittel einzusetzen. Ob eine Nebentätigkeit oder der Wechsel in eine besser bezahlte Anstellung zumutbar ist, hängt von den konkreten Möglichkeiten ab. Die Selbstständigkeit allein schützt weder vor dieser Prüfung noch zwingt sie automatisch zur Geschäftsaufgabe.

Welche Rolle spielt die notwendige Kinderbetreuung?

Das OLG Hamm entschied am 4. Juli 2024 – 4 UF 35/24 – über Trennungsunterhalt für eine selbstständig tätige Mutter. Wegen der konkreten Betreuung ihrer Kinder und der dadurch benötigten zeitlichen Flexibilität verlangte es weder eine Ausweitung der Tätigkeit noch den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis. Die Beschwerde des anderen Ehegatten blieb erfolglos.

Im offiziellen Original, insbesondere Rn. 43–55, ist die individuelle Abwägung nach § 1361 Absatz 2 BGB entscheidend. Das ist keine feste Stundenregel und kein allgemeiner Vorrang der Selbstständigkeit. Der Fall einer unterhaltsberechtigten betreuenden Ehefrau darf zudem nicht unverändert auf die gesteigerte Zahlungspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind übertragen werden.

Was können Sie bei einem bestehenden Titel tun?

Ein neuer Steuerbescheid oder ein geringerer Gewinn ändert einen vollstreckbaren Titel nicht von selbst. Für gerichtliche Entscheidungen ist § 238 FamFG, für Vergleiche und vollstreckbare Urkunden § 239 FamFG zu prüfen. Eine mögliche Einstellung der Vollstreckung nach § 242 FamFG muss gesondert geklärt werden.

Sichern Sie die Veränderung zeitnah und lassen Sie den passenden Änderungsweg prüfen. Die Einzelheiten erläutern Unterhaltstitel ändern und Unterhalt bei Einkommensverlust. Für zusätzliche rückständige Kindesunterhaltsforderungen sind die Voraussetzungen des § 1613 BGB gesondert zu beachten.

Checkliste für eine belastbare Berechnung

  1. Unterhaltsart, betroffenen Zeitraum und vorhandenen Titel feststellen.
  2. Vergleichbare Jahresergebnisse und aktuelle Entwicklung nebeneinanderstellen.
  3. Steuerlichen Gewinn mit den unterhaltsrechtlichen Korrekturen abstimmen.
  4. AfA, Zinsen und Tilgung ohne Doppelansatz zuordnen.
  5. Entnahmen, Einlagen und außergewöhnliche Geldbewegungen erläutern.
  6. Steuern und tatsächlich gezahlte Vorsorge zeitlich richtig berücksichtigen.
  7. Erreichbare Erwerbsmöglichkeiten und notwendige Kinderbetreuung belegen.
  8. Erst dann Bedarf, Kindergeld und Leistungsfähigkeit prüfen; einen Titel rechtssicher anpassen.

Welche Belege und Auskünfte verlangt werden können, steht im Ratgeber Auskunft beim Kindesunterhalt. Die Einkommensprüfung kann sowohl die zahlende als auch die unterhaltsberechtigte selbstständige Person betreffen. Für Trennungsunterhalt gilt § 1361 BGB; nach der Scheidung sind insbesondere Bedürftigkeit (§ 1577), Bedarf (§ 1578) und Leistungsfähigkeit (§ 1581) auseinanderzuhalten.

Rechner, Checks & Urteile

Diese Angebote helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren. Rechner liefern nur Orientierungswerte; die verlinkten Entscheidungen müssen immer im Kontext des jeweiligen Sachverhalts gelesen werden.

Rechtsprechung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.02.2021 – 3 WF 134/20

Im konkreten VKH-Verfahren keine Verpflichtung zu zusätzlichen Privatentnahmen aus einer KG auf unzureichendem Vortrag; Entnahmerechte und weitere Einkünfte waren nicht hinreichend dargelegt. Vorläufige Prüfung, keine pauschale Freistellung von Unternehmensgewinnen. Rn. 27–29.

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OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2024 – 4 UF 35/24

Im Trennungsunterhaltsfall der betreuenden selbstständigen Ehefrau waren Ausweitung und Wechsel in Anstellung wegen der konkreten Kinderbetreuung nicht zumutbar. Individuelle Abwägung, keine feste Stundenregel. Rn. 43–55.

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Häufige Fragen

Wird der Unterhalt aus meinem Umsatz berechnet?

Der Umsatz allein genügt nicht. Ausgangspunkt sind die betrieblichen Ergebnisse, die unterhaltsrechtlich zu korrigieren und um anerkannte persönliche Abzüge zu bereinigen sind.

Zählen immer genau die letzten drei Jahre?

Für laufende und künftige Einkünfte ist das nach den NRW-Leitlinien 2026 ein üblicher Ausgangspunkt. Rückgang, Gründung und besondere Entwicklungen können eine andere Betrachtung erfordern. Für die Vergangenheit ist das betreffende Jahr gesondert zu prüfen.

Ist jede Abschreibung wieder zum Gewinn hinzuzurechnen?

Nein. Die NRW-Leitlinien erkennen lineare AfA betrieblicher Wirtschaftsgüter regelmäßig an, Gebäude grundsätzlich anders. Abschreibung und Kreditrückzahlung müssen ohne Doppelabzug geprüft werden.

Sind Privatentnahmen zusätzlich zum Gewinn anzurechnen?

Nicht schematisch. Sie können Hinweise auf die tatsächlichen Mittel geben. Herkunft und Verwendung müssen aber geklärt werden, damit derselbe Gewinn nicht doppelt zählt.

Was gilt, wenn ich noch keine drei Jahre selbstständig bin?

Dann fehlen entsprechende vollständige Vergleichsjahre. Die verfügbaren Ergebnisse und die nachvollziehbare aktuelle Prognose müssen geprüft werden. Eine Gründung setzt bestehende Unterhaltspflichten nicht automatisch aus.

Muss ich mein Geschäft bei niedrigem Gewinn aufgeben?

Nicht automatisch. Zumutbare Erwerbsmöglichkeiten und reale Beschäftigungschancen sind zu prüfen. Gegenüber minderjährigen Kindern können erhöhte Anforderungen gelten; notwendige Kinderbetreuung kann die Möglichkeiten begrenzen.

Sind Steuerbescheid und BWA gleichwertig?

Sie zeigen unterschiedliche Dinge. Eine BWA ist vorläufig, der Steuerbescheid folgt steuerlichen Regeln. Eine belastbare Unterhaltsberechnung muss Zeitraum, Gewinnermittlung und nötige Korrekturen nachvollziehbar zusammenführen.

Darf ich bei Auftragsverlust einen titulierten Betrag kürzen?

Der Auftragsverlust allein ändert den Titel nicht. Sichern Sie Nachweise und klären Sie zeitnah Abänderung und gegebenenfalls eine gesonderte Einstellung der Vollstreckung.

Quellen