Unterhalt

Was ist ein Unterhaltstitel – und wie wird er geändert?

Ein Titel macht den Anspruch vollstreckbar und bleibt bestehen, bis er wirksam geändert oder beendet wird.

Ein Unterhaltstitel ist eine vollstreckbare Urkunde oder gerichtliche Entscheidung. Zahlt der Verpflichtete nicht wie tituliert, kann daraus ohne neue Leistungsklage vollstreckt werden.

Kurzantwort

Titel können etwa als Jugendamtsurkunde, gerichtlicher Beschluss, Vergleich oder notarielle Urkunde entstehen. Ändern sich Einkommen, Alter oder Betreuung, muss geprüft werden, ob Zustimmung zur Anpassung oder ein Abänderungsverfahren nötig ist.

Welche Titel gibt es?

  • Jugendamtsurkunde über Kindesunterhalt
  • Gerichtlicher Beschluss
  • Gerichtlich protokollierter Vergleich
  • Notarielle Urkunde mit Vollstreckungsunterwerfung

Wie lässt sich ein Titel ändern?

  1. Neue Berechnungsgrundlagen und Belege zusammenstellen
  2. Gegenseite zur Auskunft oder Zustimmung zur Anpassung auffordern
  3. Vollstreckungsverzicht oder neue Urkunde rechtssicher vereinbaren
  4. Falls nötig Abänderungsantrag beim Familiengericht stellen

Einfach weniger zu zahlen ist riskant. Solange der Titel besteht, kann grundsätzlich der titulierte Betrag vollstreckt werden.

Was bedeutet das praktisch?

Prüfen Sie Wortlaut, Höhe, Dynamik, Altersstufe und eine mögliche Befristung. Besonders beim 18. Geburtstag oder Ausbildungsbeginn sollte der Titel nicht ignoriert, sondern rechtzeitig überprüft werden.

Häufige Fragen

Endet ein Unterhaltstitel mit 18?

Nur wenn er wirksam befristet ist. Ein unbefristeter Titel kann fortbestehen, obwohl der Anspruch neu berechnet werden muss.

Kostet die Jugendamtsurkunde etwas?

Die Beurkundung beim Jugendamt erfolgt nach § 64 SGB VIII kostenfrei. Die inhaltlichen Folgen einer Anerkennung sollten vorher verstanden werden.

Quellen