Unterhalt

Kindesunterhalt im Rückstand: Wie vereinbaren Sie eine Ratenzahlung?

Wer Kindesunterhalt nachzahlen muss, kann eine Rate vorschlagen. Entscheidend sind die offenen Monate, der richtige Gläubiger und eine klare Abrede über die Vollstreckung.

Rechner, geordnete Rechensteine und ein Holzsymbol für ein Kind

Sie können Kindesunterhaltsrückstände in Raten begleichen, wenn der zuständige Gläubiger zustimmt oder der Gerichtsvollzieher unter den Voraussetzungen des § 802b ZPO einen Zahlungsplan festsetzt. Ein eigenes Ratenangebot verschafft keinen Aufschub. Der laufende Kindesunterhalt bleibt grundsätzlich monatlich im Voraus fällig. Klären Sie getrennt, was an das Kind und was wegen Unterhaltsvorschusses an das Land zu zahlen ist.

Kurzantwort

Fordern Sie eine Aufstellung der offenen Monate an. Vereinbaren Sie schriftlich Rate, Zahlungszweck und Vollstreckungsaufschub. Wenn der laufende Betrag dauerhaft zu hoch ist, prüfen Sie zusätzlich eine Änderung des Titels.

Laufenden Unterhalt und Rückstand getrennt abrechnen

Der laufende Kindesunterhalt als Geldrente ist grundsätzlich monatlich im Voraus zu zahlen. Eine auf alte Schulden geleistete Rate lässt den laufenden Monatsbetrag offen, soweit er nicht gesondert bezahlt wird. Vergleichen Sie deshalb für jedes Kind und jeden Monat den geschuldeten Betrag mit den verbuchten Zahlungen. Lassen Sie Kosten, Zinsen und Hauptforderung getrennt ausweisen. § 1612 Abs. 3 BGB und § 362 BGB.

Überweisen Sie den laufenden Betrag und die Rückstandsrate getrennt, jeweils mit Kind oder Aktenzeichen und einer eindeutigen Angabe wie „laufender Unterhalt November“ oder „Rate auf Rückstand Januar bis März laut Vereinbarung“. Die Bestimmung bei der Zahlung kann nach § 366 Abs. 1 maßgeblich sein, wenn mehrere gleichartige Forderungen desselben Gläubigers offen sind. Ohne Bestimmung gilt die gesetzliche Reihenfolge. Sind für dieselbe Schuld auch Zinsen und Kosten geschuldet, werden Teilzahlungen grundsätzlich zuerst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. § 366 BGB und § 367 BGB.

Das OLG Düsseldorf prüfte anhand des Zahlungszwecks und der Umstände, welche Unterhaltsforderungen durch eine Nachzahlung erfüllt waren. Für die eigene Abrechnung ist es einfacher, die Zuordnung schon bei der Überweisung nachvollziehbar festzuhalten und die Verbuchung bestätigen zu lassen. OLG Düsseldorf, 30. Juni 2016, II-1 UF 12/16, Rn. 112–119.

Mit wem müssen Sie die Raten vereinbaren?

Wer fordert die Zahlung?Was ist zu klären?
Das minderjährige KindKlären, wer den Unterhaltsanspruch geltend machen und für den betroffenen Zeitraum wirksam über die Forderung verfügen kann.
Das Jugendamt als BeistandPrüfen, ob die Beistandschaft die Forderung umfasst. Der Beistand nimmt Aufgaben für das Kind wahr.
UnterhaltsvorschussstelleKlären, in welcher Höhe und für welche Monate Ansprüche auf das Land übergegangen sind. Für beim Kind verbliebene Beträge kann ein anderer Empfänger zuständig sein.
Das volljährige KindEigene Ansprüche klärt grundsätzlich das Kind selbst. Bei älteren Rückständen getrennt prüfen, wem die Forderung heute zusteht.

Wer das Schreiben versendet und wem die Forderung zusteht, kann auseinanderfallen.

Verlangen Sie bei mehreren Schreiben für jeden Zeitraum eine Aufstellung mit Gläubiger, Aktenzeichen, Betrag und Konto. Die Vertretung eines minderjährigen Kindes richtet sich nach Sorge, Obhut und Verfahrenslage. Eine Beistandschaft kann die Geltendmachung und Verfügung über Unterhaltsansprüche umfassen. Bei gezahltem Unterhaltsvorschuss geht der Anspruch in Höhe der Leistung grundsätzlich auf das Land über. Eine Zusage für den beim Kind verbliebenen Teil erfasst den übergegangenen Teil daher nicht von selbst. § 1629 BGB, § 1712 BGB und § 7 UVG.

Was gehört in eine schriftliche Ratenvereinbarung?

Ein Schuldner kann dem Gläubiger Teilzahlungen grundsätzlich nicht einseitig vorgeben. Legen Sie eine Rate vor, die zusätzlich zum laufenden Unterhalt tragbar ist. Prüfen Sie vor der Unterschrift, welche Monate und Beträge unstreitig sind. Eine Vereinbarung über Rückstände kann die Zahlung aufschieben. Auf künftigen Kindesunterhalt kann dagegen nicht verzichtet werden. § 266 BGB und § 1614 Abs. 1 BGB.

Halten Sie die erfassten Rückstände, Kosten und Zinsen, den ersten Termin, die Rate, das Konto und die Folgen eines Ausfalls fest. Regeln Sie ausdrücklich, ob der Gläubiger während pünktlicher Zahlung auf Vollstreckungsmaßnahmen aus dem bezeichneten Titel verzichtet. Wenn bereits vollstreckt wird, klären Sie, welche Maßnahme betroffen ist und wer die zuständige Stelle informiert. Eine vom Gläubiger ausgestellte Urkunde über eine bewilligte Stundung kann unter den Voraussetzungen des Gesetzes zur Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung führen. § 775 Nr. 4 ZPO.

Eine vereinbarte Stundung kann die Verjährung hemmen, wenn sie zur vorübergehenden Leistungsverweigerung berechtigt. Eine Abschlagszahlung kann als Anerkenntnis wirken und einen Neubeginn der Verjährung auslösen. Bei Streit über alte Monatsbeträge sollten Sie die Forderung und die Folgen einer Erklärung vor Unterschrift oder Teilzahlung prüfen. § 205 BGB und § 212 BGB.

Wann ist ein Zahlungsplan beim Gerichtsvollzieher möglich?

Wenn der Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung nicht ausgeschlossen hat, kann der Gerichtsvollzieher eine Frist oder Raten festsetzen. Dazu müssen Sie glaubhaft machen, dass Sie den Plan nach Höhe und Zeitpunkt erfüllen können. Die Tilgung soll grundsätzlich binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein. Mit dem festgesetzten Plan wird die Vollstreckung in dem betroffenen Verfahren aufgeschoben. Eine gesonderte Lohn- oder Kontopfändung sollte ausdrücklich geklärt werden. § 802b Abs. 2 ZPO.

Widerspricht der Gläubiger unverzüglich, fällt der Plan mit der Unterrichtung des Schuldners weg. Der Aufschub endet auch, wenn eine festgesetzte Rate ganz oder teilweise länger als zwei Wochen aussteht. Das LG München II unterscheidet zwischen einem Einigungsversuch und einem wirksamen Plan. Im dortigen Kostenverfahren durfte der Gerichtsvollzieher ein Angebot machen, hätte für einen Abschluss bei dem konkreten Auftrag aber noch das Einverständnis des Gläubigers gebraucht. § 802b Abs. 3 ZPO und LG München II, 22. Februar 2024, 6 T 3745/23, Rn. 36–39.

Wenn der laufende Betrag zu hoch geworden ist

Eine Ratenabrede über alte Beträge ändert den laufenden Betrag eines Unterhaltstitels für sich genommen nicht. Wenn sich Einkommen, Ausbildung oder Bedarf erheblich verändert haben, prüfen Sie die Berechnung und eine Änderung des Titels gesondert. Je nach Titel kommen unterschiedliche Vorschriften in Betracht. Ein Herabsetzungsantrag allein stoppt die Vollstreckung nicht. Prüfen Sie bei laufender Vollstreckung, ob eine einstweilige Einstellung beantragt werden kann. § 238 FamFG, § 239 FamFG, § 242 FamFG und Jugendamtsurkunde abändern.

Checkliste für einen tragfähigen Zahlungsplan

  1. Abrechnung anfordern. Pro Kind und Gläubiger den Titel, offene Monate, Zahlungen, Zinsen und Kosten abgleichen.
  2. Empfänger prüfen. Bei Unterhaltsvorschuss oder Beistandschaft klären, wer für welchen Teil der Forderung zuständig ist.
  3. Rate berechnen. Laufenden Unterhalt, notwendige Ausgaben und voraussichtliche Einkünfte getrennt aufführen.
  4. Vollstreckung schriftlich klären. Umfang und Dauer eines Aufschubs, Folgen eines Ratenausfalls und Behandlung laufender Pfändungen festhalten.
  5. Zahlungen kennzeichnen. Zweck bei jeder Zahlung angeben, Nachweise sichern und den Restsaldo regelmäßig abgleichen.

Rechner, Checks & Urteile

Diese Angebote helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren. Rechner liefern nur Orientierungswerte; die verlinkten Entscheidungen müssen immer im Kontext des jeweiligen Sachverhalts gelesen werden.

Rechtsprechung

LG München II, Beschluss vom 22.02.2024 – 6 T 3745/23

Sachverhalt Rn. 1–7 und Gründe Rn. 36–39. Kostenverfahren zum Einigungsversuch des Gerichtsvollziehers trotz zunächst ausgeschlossener Vereinbarung. Ohne nachträgliche Zustimmung hätte in diesem Fall kein Plan abgeschlossen werden können.

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OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.06.2016 – II-1 UF 12/16

Tenor und Gründe zum Kindesunterhaltsrückstand, insbesondere Rn. 112–119. Das Gericht prüfte bei Nachzahlungen deren Zweck und Zuordnung zu Forderungen, einschließlich einer aus den Umständen ermittelten Tilgungsbestimmung.

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Häufige Fragen

Habe ich Anspruch darauf, Kindesunterhaltsrückstände in Raten zu zahlen?

Grundsätzlich können Sie Teilzahlungen nicht einseitig verlangen. Eine Einigung mit dem zuständigen Gläubiger oder ein Zahlungsplan des Gerichtsvollziehers unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann Raten ermöglichen.

Darf das Jugendamt einfach eine höhere Rate verlangen?

Prüfen Sie, ob das Jugendamt als Beistand oder im Rückgriff für Unterhaltsvorschuss handelt und was vereinbart wurde. Eine höhere Forderung in einem Schreiben ändert eine bindende Ratenvereinbarung für sich genommen nicht. Entscheidend sind auch Laufzeit, Kündigungsregeln und Titel.

Muss ich den laufenden Unterhalt weiterzahlen?

Eine Abrede über Rückstände erfasst den laufenden Unterhalt grundsätzlich nicht. Zahlen Sie laufende Beträge und vereinbarte Rückstandsraten getrennt und kennzeichnen Sie den jeweiligen Zahlungszweck.

Stoppt mein Ratenangebot eine Pfändung?

Ein Angebot allein stoppt die Vollstreckung nicht. Klären Sie, ob der Gläubiger einem Aufschub zugestimmt hat, ob eine geeignete Urkunde vorliegt oder ob im konkreten Verfahren ein wirksamer Plan festgesetzt wurde.

Sind zwölf Monate eine starre Höchstgrenze?

Nach § 802b ZPO soll die Tilgung binnen zwölf Monaten abgeschlossen sein. Das ist die gesetzliche Regeldauer beim Gerichtsvollzieher. Eine unmittelbar mit dem Gläubiger vereinbarte Laufzeit richtet sich nach der Abrede.

Was passiert, wenn ich eine Rate beim Gerichtsvollzieher verpasse?

Geraten Sie mit einer festgesetzten Rate ganz oder teilweise länger als zwei Wochen in Rückstand, wird der Plan hinfällig und der Aufschub endet. Melden Sie Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig.

Kann ich durch eine Teilzahlung die Verjährung beeinflussen?

Ja. Eine Teilzahlung kann als Anerkenntnis gewertet werden und nach § 212 BGB einen Neubeginn der Verjährung auslösen. Ob das geschieht, hängt von der konkreten Erklärung, Zahlung und Forderung ab.

Quellen