Ehe & Vermögen

Was passiert mit dem Haus bei Trennung und Scheidung?

Eigentum, Kredit, Nutzung und Zugewinnausgleich sind vier verschiedene Fragen.

Eine Trennung ändert weder das Grundbuch noch den Darlehensvertrag. Wer Eigentümer ist, wer den Kredit schuldet, wer vorläufig im Haus wohnen darf und wie ein Zugewinnausgleich wirkt, muss jeweils getrennt geprüft werden.

Kurzantwort

Gemeinsames Eigentum bleibt gemeinsames Eigentum, bis es übertragen oder verwertet wird. Gegenüber der Bank haften die Personen weiter, die den Kreditvertrag unterschrieben haben. Eine interne Absprache entlässt niemanden ohne Zustimmung der Bank aus dem Darlehen.

Vier Fragen, die nicht vermischt werden sollten

ThemaWorauf es ankommt
EigentumEintragung im Grundbuch
KreditDarlehensvertrag und Haftung gegenüber der Bank
NutzungVereinbarung oder Zuweisung der Ehewohnung
VermögensausgleichGüterstand, Anfangs- und Endvermögen sowie Verbindlichkeiten

Welche Lösungen sind möglich?

  • Ein Ehegatte übernimmt Haus und Finanzierung; Zustimmung der Bank ist nötig
  • Verkauf und Ablösung des Kredits
  • Vorläufige Weiternutzung durch einen Ehegatten
  • Gemeinsames Eigentum bleibt zunächst bestehen
  • Als letztes Mittel kann eine Teilungsversteigerung in Betracht kommen

Was bedeutet das praktisch?

Besorgen Sie Grundbuchauszug, Darlehensverträge, aktuelle Restschuld und eine belastbare Wertindikation. Zahlen Sie nicht einfach dauerhaft allein weiter, ohne Ausgleich und Haftung schriftlich zu regeln.

Häufige Fragen

Wer muss nach dem Auszug den Kredit zahlen?

Gegenüber der Bank haften die vertraglichen Darlehensnehmer. Wie die Belastung intern zwischen den Ehegatten auszugleichen ist, hängt unter anderem von Eigentum, Nutzung und Absprachen ab.

Kann ein Ehegatte den anderen aus dem Haus werfen?

Nicht allein aufgrund der Trennung. Eine Wohnungszuweisung kann bei unbilliger Härte gerichtlich angeordnet werden; Gewalt oder Kindeswohlbelange können besonders gewichtig sein.

Quellen