Für Schulden haftet grundsätzlich, wer den Vertrag unterschrieben oder die Verbindlichkeit wirksam eingegangen ist. Haben beide unterschrieben, kann der Gläubiger regelmäßig jeden Gesamtschuldner auf die ganze Leistung in Anspruch nehmen.
Kurzantwort
Gütergemeinschaft entsteht nicht automatisch durch Heirat. Im gesetzlichen Güterstand bleiben Vermögen und Schulden grundsätzlich getrennt; der Zugewinnausgleich ist ein rechnerischer Vermögensausgleich. Gemeinsame Kredite und Bürgschaften bestehen trotz Trennung fort.
Alleinschuld oder gemeinsame Schuld?
| Situation | Außenhaftung |
|---|---|
| Nur ein Ehegatte unterschreibt einen persönlichen Kredit | Grundsätzlich haftet nur dieser Ehegatte |
| Beide unterschreiben den Kredit | Beide haften regelmäßig als Gesamtschuldner |
| Ein Ehegatte bürgt | Haftung richtet sich nach dem Bürgschaftsvertrag |
| Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs | Unter den Voraussetzungen des § 1357 BGB kann Wirkung für beide eintreten |
Was bedeutet Gesamtschuld?
Der Gläubiger kann die Leistung nach § 421 BGB grundsätzlich von jedem Gesamtschuldner ganz oder teilweise verlangen. Wer mehr als seinen internen Anteil zahlt, kann unter den Voraussetzungen des § 426 BGB Ausgleich vom anderen verlangen.
Was bedeutet das praktisch?
- Verträge und Kontoauszüge sichern
- Prüfen, wer unterschrieben hat
- Restschuld und Sicherheiten feststellen
- Interne Zahlungen schriftlich dokumentieren
- Zugewinn und Kreditverbindlichkeit nicht doppelt verrechnen
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Muss ich die Schulden meines Ehepartners bezahlen?
Nicht allein wegen der Ehe. Eine Haftung kann aber aus eigener Mitunterzeichnung, Bürgschaft, Vollmacht oder ausnahmsweise aus § 1357 BGB folgen.
Werden Schulden beim Zugewinn berücksichtigt?
Verbindlichkeiten werden bei der Ermittlung von Anfangs- und Endvermögen berücksichtigt. Die genaue Zuordnung und Bewertung kann komplex sein.