Unterhalt

Wann gibt es Unterhaltsvorschuss?

Der Staat springt ein, wenn der andere Elternteil gar nicht, unregelmäßig oder zu wenig zahlt.

Unterhaltsvorschuss kann ein Kind erhalten, das in Deutschland bei einem alleinerziehenden Elternteil lebt und vom anderen Elternteil keinen, unregelmäßigen oder zu niedrigen Unterhalt bekommt. Zuständig ist meist die Unterhaltsvorschussstelle beim Jugendamt.

Kurzantwort

Die monatlichen Höchstbeträge betragen 2026 weiterhin 227 Euro bis 5 Jahre, 299 Euro von 6 bis 11 Jahren und 394 Euro von 12 bis 17 Jahren. Für die älteste Gruppe gelten zusätzliche Voraussetzungen bei SGB-II-Bezug.

Beträge 2026

Alter des KindesUnterhaltsvorschuss monatlich
0–5 Jahrebis 227 €
6–11 Jahrebis 299 €
12–17 Jahrebis 394 €

Die Beträge ergeben sich aus dem Mindestunterhalt 2026 abzüglich des vollen Kindergelds von 259 Euro. Zahlungen des anderen Elternteils und bestimmte Einkünfte des Kindes können den Betrag mindern.

Welche zusätzlichen Regeln gelten ab 12?

  • Das Kind ist nicht auf SGB-II-Leistungen angewiesen, oder
  • der Unterhaltsvorschuss vermeidet die Hilfebedürftigkeit, oder
  • der alleinerziehende Elternteil erzielt bei SGB-II-Bezug mindestens 600 Euro brutto eigenes Einkommen.

Was bedeutet das praktisch?

Stellen Sie den Antrag früh. Eine rückwirkende Zahlung ist grundsätzlich nur für einen Monat möglich und setzt voraus, dass bereits Bemühungen um Unterhalt unternommen wurden. Änderungen wie Heirat, Umzug oder neue Zahlungen müssen der Stelle mitgeteilt werden.

Häufige Fragen

Endet Unterhaltsvorschuss nach sechs Jahren?

Nein. Die frühere Höchstbezugsdauer ist entfallen. Die Leistung endet spätestens mit dem 18. Geburtstag, sofern die Voraussetzungen nicht vorher wegfallen.

Schadet eine neue Partnerschaft?

Eine unverheiratete neue Partnerschaft schließt den Anspruch nicht automatisch aus. Wer mit einem neuen Partner verheiratet oder verpartnert zusammenlebt, erhält für das Kind grundsätzlich keinen Unterhaltsvorschuss.

Quellen