Das Jugendamt berät Eltern und Kinder bei Trennung, Sorge, Umgang, Vaterschaft und Kindesunterhalt. Es kann eine Beistandschaft führen und Unterhaltsurkunden aufnehmen, entscheidet aber nicht verbindlich über Sorge oder Umgang.
Kurzantwort
Beratung und Unterstützung sind wichtige erste Schritte. Eine Beistandschaft kann Vaterschaftsfeststellung und Kindesunterhalt betreffen. In gerichtlichen Kindschaftssachen wirkt das Jugendamt mit und informiert das Gericht aus fachlicher Sicht.
Welche Angebote gibt es?
- Beratung bei Trennung und Scheidung
- Unterstützung bei Sorge- und Umgangsfragen
- Beratung und Unterstützung bei Kindesunterhalt
- Beistandschaft auf Antrag
- Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen
- Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren
Was kann das Jugendamt nicht?
Das Jugendamt kann weder eine verbindliche Umgangsregelung gegen den Willen eines Elternteils anordnen noch Sorgerecht übertragen. Das kann nur das Familiengericht. Es vertritt auch nicht automatisch beide Eltern neutral in deren wirtschaftlichem Streit.
Was bedeutet das praktisch?
Formulieren Sie Ihr Anliegen konkret und bringen Sie relevante Unterlagen mit. Bei akutem Schutzbedarf, laufender Vollstreckung oder kurzen gerichtlichen Fristen reicht eine allgemeine Beratung möglicherweise nicht aus.
Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
Ist eine Beistandschaft kostenlos?
Ja. Die Beistandschaft des Jugendamts ist kostenfrei und beschränkt sich auf die beantragten Aufgabenbereiche.
Muss ich einer Jugendamtsurkunde zustimmen?
Eine freiwillige Verpflichtungserklärung setzt Ihre Mitwirkung voraus. Wird Unterhalt nicht freiwillig tituliert, kann die andere Seite ein gerichtliches Verfahren einleiten.