Ehe & Vermögen

Gemeinsames Konto nach Trennung: Guthaben, Abhebungen und Haftung

Allein über das Konto verfügen zu können bedeutet nicht, das gesamte Guthaben behalten zu dürfen. Sie sollten Bankvertrag und interne Aufteilung getrennt prüfen.

Getrennte Partner mit gemeinsamer Kontomappe und dem zentralen Hinweis Konto leergeräumt? Abheben heißt nicht behalten

Bei einem gemeinsamen Oder-Konto kann grundsätzlich jeder Kontoinhaber allein Auszahlung verlangen. Im Verhältnis der Kontoinhaber untereinander gilt nach § 430 BGB grundsätzlich eine Berechtigung zu gleichen Anteilen, soweit keine andere Regelung besteht. Eine Abhebung über den eigenen internen Anteil kann daher einen Ausgleichsanspruch auslösen. Die Trennung beendet weder den Kontovertrag noch eine bestehende Haftung gegenüber der Bank automatisch. Sie sollten zuerst Kontoart, Vereinbarungen, Guthaben und offene Belastungen klären und anschließend wirksame Schutz- und Zahlungsmaßnahmen mit der Bank abstimmen.

Kurzantwort

Sie sollten ein Konto nicht vorschnell leerräumen oder sämtliche laufenden Zahlungen stoppen. Sichern Sie zunächst die Belege und lassen Sie eine mögliche Änderung der Einzelverfügung prüfen. Ein Anspruch gegen den früheren Partner ist von einem Anspruch gegen die Bank zu unterscheiden; für beide gelten eigene Voraussetzungen.

Was sollten Sie beim gemeinsamen Konto zuerst klären?

Nach einer Trennung können auf demselben Konto weiterhin Gehälter, Miete, Kreditraten und Zahlungen für Kinder zusammentreffen. Ein Blick auf den aktuellen Saldo genügt dann nicht. Sie sollten zunächst feststellen, wer Vertragspartner der Bank ist, wer Geld bewegen kann und welche Verwendung zwischen Ihnen vereinbart war. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie diese Fragen trennen und einen nachvollziehbaren Übergangsplan vorbereiten können.

PrüfpunktEntscheidende FrageIhr nächster Schritt
KontoinhaberSind beide Vertragspartner oder besteht nur eine Vollmacht?Sie sollten den Kontoeröffnungsvertrag beschaffen.
VerfügungsregelKann jeder allein handeln oder nur beide gemeinsam?Sie sollten Einzelverfügung und Änderungsregeln prüfen.
GuthabenWelcher Betrag stand wann zur Verfügung und wem intern zu?Sie sollten Salden, Zuflüsse und Absprachen dokumentieren.
BelastungenWelche Raten, Lastschriften und Überziehungen laufen weiter?Sie sollten eine Liste mit Betrag und Fälligkeit erstellen.

Die vier Fragen betreffen unterschiedliche Rechtsverhältnisse. Eine Kontovollmacht beantwortet nicht automatisch die Frage nach der Berechtigung am Guthaben.

Sie sollten den Zeitpunkt der Trennung und den Zeitpunkt einer streitigen Verfügung jeweils festhalten. Ein Guthaben von gestern kann durch die heutige Mietzahlung bereits verändert sein. Eine neue Gehaltsgutschrift kann wiederum andere Zuordnungsfragen aufwerfen als ältere gemeinsame Ersparnisse. Wenn Sie verschiedene Zeiträume vermischen, wird später schwer erkennbar, auf welchen Betrag sich Ihre Forderung oder die Forderung der Gegenseite bezieht.

Was unterscheidet Oder-Konto, Und-Konto und Kontovollmacht?

Bei einem Oder-Konto sind mehrere Personen Kontoinhaber und grundsätzlich jeweils allein verfügungsberechtigt. Beim Und-Konto ist die gemeinsame Mitwirkung maßgeblich. Sie sollten diese Begriffe anhand des konkreten Vertrags prüfen, statt sich auf die Nutzung einer gemeinsamen Bankkarte zu verlassen. Eine technisch mögliche Überweisung beweist nicht sämtliche Vertragsrechte. Ebenso kann eine Karte nach einer Vertragsänderung noch vorhanden sein, ohne dass unverändert über das Konto verfügt werden kann.

Ein Einzelkonto mit Vollmacht ist kein Gemeinschaftskonto. Der bevollmächtigte Partner handelt aufgrund einer Ermächtigung; er wird dadurch nicht automatisch selbst Gläubiger der Bank. Sie sollten deshalb Kontoinhaberschaft und Vollmacht in Ihrer Unterlagenübersicht getrennt notieren. Auch eine jahrelange gemeinsame Nutzung macht aus einem Einzelkonto nicht ohne weitere Prüfung ein Oder-Konto. Eine interne Beteiligung an angesparten Mitteln kann eine andere Frage sein.

Sie sollten bei mehreren Konten jedes einzeln einordnen: Girokonto, Sparkonto, Tagesgeld und Depot können unterschiedliche Bedingungen haben. Ein Sparbuch kann zusätzliche Anforderungen an Auszahlungen enthalten. Eine Depotvollmacht beantwortet nicht die Eigentums- oder Ausgleichsfrage für Wertpapiere. Für diesen Beitrag steht das gemeinsame Bankkonto im Mittelpunkt; bei einem Depot oder einem allein geführten Sparkonto sollten Sie die jeweilige Vertragsgestaltung gesondert prüfen lassen.

Welche Belege sollten Sie vor einer Änderung sichern?

Sie sollten den Kontoeröffnungsantrag, die aktuellen Bedingungen, Vereinbarungen zum Dispo und vorhandene Vollmachten zusammenstellen. Dazu gehören Kontoauszüge rund um die Trennung und die später streitigen Buchungen. Ein Bildschirmfoto des Saldos ist nützlich, ersetzt aber nicht immer den vollständigen Auszug mit Buchungsdatum, Empfänger und Verwendungszweck. Sie sollten ausschließlich Informationen sichern, zu denen Sie rechtmäßig Zugang haben; fremde Zugangsdaten sind dafür kein zulässiger Ersatz.

Für die interne Aufteilung sollten Sie Nachrichten über Zweck und Zuordnung des Geldes aufbewahren. Gab es einen festen Haushaltsbeitrag, getrennte Rücklagen oder eine Absprache zu einem Geschenk? Sie sollten solche Unterlagen nicht durch eine nachträglich erstellte Erklärung ersetzen. Ein eigener Vermerk über ein Gespräch kann die Erinnerung ordnen, beweist aber nicht allein, dass die andere Person einer bestimmten Quote zugestimmt hat.

Sie sollten eine fortlaufende Liste anlegen: Ausgangssaldo, Datum, Betrag, Zahlungsrichtung, Zweck und vorhandener Beleg. Übertragungen zwischen Ihren eigenen Konten sollten dabei als solche erkennbar sein. Ein späterer Vergleich lässt sich so von Unterhalt, Wohnkosten und anderen Ansprüchen abgrenzen. Für die umfassendere Vermögensaufnahme können Sie zusätzlich die Hinweise zur Zugewinnauskunft nach der Trennung nutzen.

Eine Frau ordnet Kontoauszüge, Kontovertrag und Kalender in zwei Dokumentenmappen
Sie sollten den Saldo am Trennungstag, spätere Buchungen und die Kontovereinbarung nachvollziehbar sichern.

Wem steht das Guthaben auf einem Oder-Konto intern zu?

§ 428 BGB betrifft die Berechtigung gegenüber dem Schuldner, hier der Bank. Die interne Verteilung folgt dagegen bei Gesamtgläubigern aus § 430 BGB: Gleiche Anteile sind der Ausgangspunkt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sollten deshalb nicht aus dem alleinigen Zugriff auf das Konto auf eine alleinige Berechtigung an sämtlichen Mitteln schließen.

Eine andere Bestimmung kann sich aus einer ausdrücklichen Vereinbarung oder aus dem erkennbaren Zweck und der tatsächlichen Handhabung ergeben. Sie sollten insbesondere prüfen, ob das Konto nur laufende Familienkosten abwickeln oder gemeinsame Ersparnisse bilden sollte. Die Finanzierung des ehelichen Zusammenlebens kann einer nachträglichen Einzelabrechnung bereits verbrauchter Haushaltsbeträge entgegenstehen. Die Trennung macht daher nicht jede frühere Ausgabe rückwirkend ausgleichspflichtig.

Auch unterschiedliche Gehälter liefern für sich genommen keine sichere Quote. Sie sollten weder pauschal nach Einzahlungshöhe teilen noch ungeprüft jeden Betrag halbieren. Eine eindeutig zugeordnete Zuwendung kann anders zu beurteilen sein als eine laufende Gehaltszahlung in das gemeinsame Haushaltskonto. Bei Geld von Eltern sollten Sie zusätzlich prüfen, wer tatsächlich beschenkt wurde. Kontoeingang, interne Berechtigung und Schenkungsvertrag sind nicht identisch.

Was bedeutet die BGH-Entscheidung XII ZR 62/98?

Im Versäumnisurteil vom 19.04.2000 – XII ZR 62/98 unterschied der BGH gemeinsame Konten von Sparkonten im Namen nur eines Ehegatten. Für ein echtes Oder-Konto kann ein interner Ausgleich in Betracht kommen, wenn ein Ehegatte mehr für sich verwendet, als ihm intern zusteht. Der Zugewinnausgleich verdrängt einen solchen Anspruch nicht grundsätzlich.

Der konkrete Streit betraf jedoch Sparguthaben auf Einzelkonten des Ehemanns, nicht die Aufteilung des gemeinsamen Girokontos. Der BGH wies das Auskunftsbegehren im Ergebnis zurück. Sie sollten daraus keine automatische Halbteilung aller Konten und auch keinen unbegrenzten Anspruch auf Offenlegung sämtlicher Ausgaben ableiten. Kontotyp, interne Vereinbarung und konkreter Anspruch bleiben entscheidend.

Was sollten Sie tun, wenn der andere das Konto leergeräumt hat?

Sie sollten zunächst feststellen, welche Verfügung tatsächlich erfolgt ist. Wurde der gesamte Saldo auf ein persönliches Konto übertragen, ein Kredit bezahlt oder eine fällige gemeinsame Rechnung beglichen? Die Verwendung kann für den internen Ausgleich wichtig sein. Sie sollten deshalb Kontoauszug und eigene Berechnung sichern und die Gegenseite sachlich um eine nachvollziehbare Zuordnung bitten. Ein niedriger Saldo allein sagt noch nicht, welcher Ausgleichsbetrag Ihnen zusteht.

Sie sollten bei einer erheblichen oder drohenden Vermögensverschiebung kurzfristig rechtliche Beratung einholen. Dabei können Sie Anspruch gegen den Partner, wirksame Maßnahmen gegenüber der Bank und gegebenenfalls gerichtlichen Eilrechtsschutz getrennt prüfen lassen. Eine Rückbuchung ist nicht allein deshalb garantiert, weil Sie der Verwendung nicht zugestimmt haben. Bei einem Oder-Konto kann die Bank eine vertraglich zulässige Verfügung ausgeführt haben, obwohl intern noch ein Ausgleich offen ist.

Kann die Bank für eine Auszahlung an den anderen haften?

Das BGH-Urteil vom 20.03.2018 – XI ZR 30/16 betrifft ein gemeinsames Sparkonto. Ein früheres Auszahlungsverlangen eines Kontoinhabers verhindert nicht allein, dass die Bank später mit befreiender Wirkung an den anderen leistet. Bei kollidierenden vertragsgemäßen Weisungen kann eine Missachtung zeitlicher Priorität aber eine gesonderte Schadensersatzfrage auslösen.

Im entschiedenen Fall blieb die Klage gegen die Bank erfolglos. Der Mann hatte das vertraglich erforderliche Sparbuch nicht vorgelegt. Sein Schreiben wurde außerdem nicht als Widerruf der Einzelverfügung verstanden. Sie sollten daher Vertragsbedingungen, Inhalt Ihrer Erklärung, Eingang bei der Bank und die betreffende Buchung zusammen prüfen lassen.

Wie sollten Sie Einzelverfügung und Vollmacht absichern?

Sie sollten bei der Bank gezielt nach den für Ihr Konto geltenden Änderungsregeln fragen. Manche Bedingungen erlauben einem Kontoinhaber, die Einzelverfügung für die Zukunft zu widerrufen, sodass danach nur noch gemeinsam gehandelt werden kann. Ob eine solche Möglichkeit besteht und welche Form verlangt wird, sollten Sie anhand Ihres Vertrags prüfen. Eine allgemeine Nachricht über die Trennung ist keine verlässliche Bestätigung, dass alle bisherigen Verfügungsrechte bereits beendet sind.

Sie sollten sich Eingang, Umsetzung und Zeitpunkt der Änderung bestätigen lassen. Fragen Sie auch nach Karten, Onlinezugang, vorgemerkten Aufträgen und bereits erteilten Weisungen. Eine Änderung für die Zukunft macht frühere Buchungen nicht automatisch unwirksam. Wenn beide künftig gemeinsam verfügen sollen, sollten Sie berücksichtigen, dass dadurch auch Ihre eigene Einzelverfügung eingeschränkt sein kann. Notwendige Zahlungen benötigen dann eine passende Übergangslösung.

Bei einem Einzelkonto mit Vollmacht sollten Sie den Widerruf der Vollmacht gesondert mit der Bank klären. Bei einem gemeinsamen Konto sollten Sie die Mitinhaberschaft nicht als bloße Vollmacht behandeln. Ihr früherer Partner hat dort eigene Vertragsrechte. Sie sollten die Sicherheit Ihrer persönlichen Zugangsdaten wahren, ohne fremde Kontorechte eigenmächtig zu umgehen. Bei Drohungen oder einem akuten Konflikt können Sie sichere Kommunikationswege und fachliche Unterstützung für den Bankkontakt nutzen.

Ein Kunde bespricht mit einer Bankberaterin die Vertragsbedingungen eines gemeinsamen Kontos
Sie sollten der Bank Ihr konkretes Anliegen mitteilen und sich Änderungen sowie deren Wirksamkeitszeitpunkt schriftlich bestätigen lassen.

Was sollten Sie bei Dispo und negativem Saldo beachten?

Bei einem überzogenen Konto sollten Sie zuerst den Vertrag und die wirksam vereinbarten Kredit- und Haftungsbedingungen prüfen. Sind beide gegenüber der Bank Gesamtschuldner, kann sie nach § 421 BGB grundsätzlich jeden auf die gesamte noch offene Leistung in Anspruch nehmen. Die Aussage „Die Überziehung stammt vom anderen“ beendet eine solche Außenhaftung nicht für sich genommen.

SituationWas getrennt zu prüfen istWas Sie vorbereiten sollten
Gemeinsamer vereinbarter DispoVertragliche Außenhaftung und interner AnteilSie sollten Kreditrahmen und Vertragsunterlagen sichern.
Neue Überziehung nach TrennungWirksamkeit der Verfügung und ihre interne ZuordnungSie sollten Buchungen und etwaige Änderungsmitteilungen belegen.
Eine Person gleicht alles ausMöglicher Ausgleich nach § 426 BGBSie sollten Zahlung und abweichende Absprachen dokumentieren.
Partner übernimmt die Schuld internKeine automatische Entlassung durch die BankSie sollten eine ausdrückliche Bankvereinbarung zur Haftung klären.

Die Tabelle ersetzt keine Prüfung des Konto- und Kreditvertrags. Eine interne Einigung und die Verpflichtung gegenüber der Bank sind unterschiedliche Ebenen.

Für Gesamtschuldner sieht § 426 BGB intern grundsätzlich gleiche Anteile vor, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sollten jedoch Zweck, Vereinbarungen und tatsächliche Nutzung der finanzierten Ausgaben einbeziehen. Für andere Kredite können Sie ergänzend den Beitrag Schulden bei Scheidung lesen. Eine Kontoschließung allein ist keine Bestätigung, dass ein vorhandener Schuldsaldo erledigt wurde.

Wie sollten Sie Gehalt und neue Einnahmen organisieren?

Ein eigenes Konto kann helfen, neue persönliche Einnahmen und Ausgaben übersichtlich zu führen. Sie sollten dafür Arbeitgeber und andere zahlende Stellen rechtzeitig über die richtige Bankverbindung informieren. Prüfen Sie, welche Zahlungen noch unterwegs sind und wann die Änderung tatsächlich umgesetzt wird. Eine neue Kontonummer beseitigt aber weder eine bestehende interne Verpflichtung noch Unterhalts- oder Kreditpflichten. Sie sollten die Umstellung deshalb mit einem Zahlungsplan verbinden.

Für Geld, das nach der Trennung noch auf das gemeinsame Konto gelangt, sollten Sie Herkunft und Zweck dokumentieren. Eine persönliche Gehaltsgutschrift, eine Erstattung für bereits gemeinsam bezahlte Kosten und ein ausdrücklich zugeordnetes Geschenk sollten nicht ohne Prüfung als gleichartige Guthaben behandelt werden. Sie sollten auch den anderen Kontoinhaber über notwendige Übergangsabsprachen sachlich informieren, soweit eine sichere Kommunikation möglich ist. Fehlende Einigkeit lässt sich nicht durch eine automatische Quote ersetzen.

Sie sollten bei Unterhaltszahlungen eindeutige Beträge, Empfänger und Verwendungszwecke verwenden. Die Einzahlung in ein weiterhin gemischt genutztes Haushaltskonto beantwortet nicht immer, welche konkrete Verpflichtung erfüllt wurde. Für den Anspruch während des Getrenntlebens können Sie den Beitrag zum Trennungsunterhalt heranziehen. Die Kontoregelung sollte von der Unterhaltsberechnung getrennt dokumentiert werden, auch wenn beide Ihre monatliche Liquidität beeinflussen.

Was sollte mit Miete, Lastschriften und Daueraufträgen geschehen?

Sie sollten jeden laufenden Auftrag einzeln prüfen, bevor Sie ihn ändern. Bei Miete, Strom, Versicherungen und Kreditraten kann ein Zahlungsausfall zusätzliche Kosten und rechtliche Risiken verursachen. Eine Kontovollmacht, ein Dauerauftrag und ein Lastschriftmandat sind unterschiedliche Instrumente. Sie sollten deshalb nicht annehmen, dass die Änderung einer einzigen Bankeinstellung automatisch alle künftigen Zahlungen sinnvoll auf ein anderes Konto verlagert.

Sie sollten festhalten, wer den zugrunde liegenden Vertrag abgeschlossen hat, wer künftig zahlen soll und ob der Zahlungsempfänger die neue Bankverbindung bereits akzeptiert hat. Eine intern vereinbarte Kostenübernahme ändert einen Miet- oder Kreditvertrag nicht automatisch. Bei einem gemeinsamen Haus sollten Sie die Hinweise zu Eigentum, Kredit und Nutzung nach der Trennung ergänzend berücksichtigen. Der Kontoplan regelt den Zahlungsweg, nicht sämtliche Vertragsrechte.

Für Lastschriften sollten Sie Art, Datum und Grund der Belastung prüfen und die einschlägigen Bankfristen rechtzeitig klären. Eine pauschale Rückgabe aller Abbuchungen kann offene Forderungen gegen Sie nicht beseitigen. Sie sollten bei unklaren Buchungen Bank und gegebenenfalls rechtliche Beratung gezielt ansprechen, statt eine Rückbuchung als abschließende Lösung zu behandeln. Noch ausstehende Kartenumsätze sollten ebenfalls in Ihrer Übersicht stehen.

Wie können Sie einen vorläufigen Zahlungsplan vereinbaren?

Wenn eine Verständigung möglich ist, können Sie einen zeitlich begrenzten Plan für den Übergang erstellen. Sie sollten einen klaren Ausgangssaldo, bekannte offene Zahlungen und den Zweck verbleibender Mittel festhalten. Eine Regelung nur für die nächsten Miet- und Kreditraten sollte nicht versehentlich als endgültiger Verzicht auf sämtliche Vermögensansprüche formuliert sein. Bei größeren Beträgen oder streitiger Zuordnung sollten Sie die Vereinbarung vor einer Unterschrift prüfen lassen.

BausteinWas Sie festhalten solltenWichtige Abgrenzung
AusgangsbetragSie sollten Datum, Saldo und bekannte Vormerkungen nennen.Der aktuelle Saldo ist nicht automatisch der Trennungssaldo.
Laufende KostenSie sollten Betrag, Empfänger, Fälligkeit und zahlende Person nennen.Der Zahlungsweg ersetzt nicht die Prüfung des Vertrags.
RestguthabenSie sollten Zweck und vorläufige Verteilung ausdrücklich festhalten.Eine Reserve ist nicht schon eine endgültige Vermögensabrechnung.
BeendigungSie sollten Zeitpunkt, Bankmaßnahmen und verbleibende Streitpunkte nennen.Eine interne Absprache bindet die Bank nicht automatisch.

Ein vorläufiger Plan sollte seine Reichweite klar benennen. Ungeklärte Ansprüche können ausdrücklich als noch offen dokumentiert werden.

Sie sollten notwendige Zahlungen für Kinder nicht als Druckmittel in einem Kontostreit behandeln. Der Zahlungsplan sollte insbesondere verhindern, dass wichtige laufende Kosten wegen ungeklärter Kontozugriffe ausfallen. Wenn unmittelbare Gespräche nicht möglich oder nicht sicher sind, können Sie die Abstimmung über Beratung oder anwaltliche Vertretung führen. Eine schriftliche, nachvollziehbare Kommunikation ist hilfreich; sie ersetzt aber nicht die erforderliche Mitwirkung der Bank.

Zwei Erwachsene erstellen mit Kalender und Rechnungen einen Plan für weiterlaufende Haushaltszahlungen
Sie sollten Miete, Versorgung und notwendige Zahlungen für Kinder in den Übergangsplan einbeziehen.

Wann können Sie das gemeinsame Konto schließen?

Vor einer Schließung sollten Sie eingehende Zahlungen, offene Buchungen, Kartenumsätze und einen etwaigen Minussaldo überprüfen. Sie sollten die Bank fragen, wer nach den konkreten Bedingungen kündigen oder auflösen kann und welche Erklärungen nötig sind. Einzelverfügung über Guthaben und Befugnis zur Vertragsbeendigung sollten nicht ohne Blick in den Vertrag gleichgesetzt werden. Bei mehreren Produkten kann eine gemeinsame Bankverbindung außerdem nicht nur das Girokonto betreffen.

§ 675h BGB enthält Regeln zur Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags durch den Zahlungsdienstnutzer, unter anderem zur Kündigungsfrist und zur anteiligen Abrechnung regelmäßiger Entgelte. Sie sollten daraus jedoch keine pauschale Antwort ableiten, welcher von mehreren Kontoinhabern den konkreten gemeinsamen Vertrag allein beenden kann. Ein herkömmliches Sparkonto ist zudem nicht ungeprüft einem Girokonto mit Zahlungsdiensten gleichzustellen.

Sie sollten sich die tatsächliche Beendigung, die Schlussabrechnung und den Umgang mit einem verbleibenden Guthaben schriftlich bestätigen lassen. Eine Bitte um Löschung aus dem Konto ist keine sichere Haftungsentlassung. Wenn ein gemeinsamer Kredit bestehen bleibt, sollten Sie dessen weitere Abwicklung separat klären. Bewahren Sie die Abschlussunterlagen zusammen mit dem Übergangsplan auf, damit spätere Nachfragen zu Buchungen und internen Ansprüchen nicht am fehlenden Kontozugriff scheitern.

Wie hängen Kontoausgleich, Zugewinn und Verjährung zusammen?

Sie sollten die Aufteilung eines Kontoguthabens nicht mit dem gesamten Zugewinnausgleich verwechseln. Ein interner Anspruch wegen einer Verfügung kann neben dem güterrechtlichen Ausgleich relevant sein. Seine Bewertung als Forderung und Verbindlichkeit kann wiederum die Vermögensbilanz beeinflussen. Sie sollten daher offene Ausgleichsansprüche und bereits erfolgte Zahlungen offenlegen, damit derselbe wirtschaftliche Betrag nicht ungeprüft mehrfach angesetzt wird.

Für verheiratete Personen in der Zugewinngemeinschaft sollten Sie insbesondere die aktuelle Auskunftsregel des § 1379 BGB und die Bewertung nach § 1375 BGB berücksichtigen. Schon bei Getrenntleben kann Auskunft über das Vermögen zum Trennungszeitpunkt verlangt werden. Eine spätere Vermögensminderung ist aber nicht ohne Prüfung automatisch eine illoyale Verfügung. Die Regelungen zum Zugewinn gelten nicht einfach gleichermaßen für unverheiratete Partner.

Sie sollten außerdem die Verjährung für den konkreten Anspruch und Anspruchsgegner prüfen lassen. Die Regelverjährung beträgt nach § 195 BGB drei Jahre; ihr Beginn richtet sich grundsätzlich nach § 199 BGB. Für Ansprüche zwischen Ehegatten sieht § 207 BGB jedoch eine Hemmung vor, solange die Ehe besteht. Sie sollten deshalb nicht pauschal ab dem Trennungstag rechnen. Ansprüche gegen die Bank und Ansprüche unverheirateter Partner fallen nicht allein wegen Ihrer früheren Beziehung unter diese Ehegattenregel.

Wie können Sie Checkliste, Rechner und Originalurteile nutzen?

Zur Vorbereitung können Sie den Unterlagen-Check für Ehe und Vermögen nutzen. Sie sollten Kontoeröffnung, Verfügungsregeln, Auszüge, Kreditbedingungen und den Übergangsplan zusätzlich aufnehmen. Der Check hilft bei der Organisation, entscheidet aber weder über einen internen Ausgleich noch darüber, ob die Bank eine Änderung wirksam umgesetzt hat. Ein vollständiger Dokumentensatz ist kein automatischer Nachweis Ihrer Anspruchshöhe.

Den Zugewinn-Orientierungsrechner können Sie für einen getrennten groben Vermögensvergleich verwenden. Er berechnet nicht die Kontoberechtigung, einen Schadensersatzanspruch gegen die Bank oder eine verbindliche Quote für ein Oder-Konto. Sie sollten streitige Forderungen, Verbindlichkeiten und deren Stichtagsbewertung fachlich einordnen lassen, bevor Sie aus einem Rechnergebnis eine Forderung ableiten. Für unverheiratete Partner ist der gesetzliche Zugewinnausgleich kein allgemeines Aufteilungsmodell.

Die verknüpften BGH-Entscheidungen zum Kontoausgleich und zur Bankhaftung führen zu den Originalquellen. Sie sollten Sachverhalt, Vertragsbedingungen und Verfahrensausgang vergleichen. Als nächsten Schritt können Sie eine einseitige Kontenübersicht erstellen und offene Bankfragen konkret notieren. Dieser Beitrag bietet allgemeine Orientierung nach deutschem Recht, keine individuelle Prüfung Ihres Vertrags oder Ihrer Forderung. Bei hohen Beträgen, Auslandsbezug oder akuter Gefährdung sollten Sie zeitnah fachliche Unterstützung einholen.

Rechner, Checks & Urteile

Diese Angebote helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren. Rechner liefern nur Orientierungswerte; die verlinkten Entscheidungen müssen immer im Kontext des jeweiligen Sachverhalts gelesen werden.

Rechtsprechung

BGH, Versäumnisurteil vom 19.04.2000 – XII ZR 62/98

Unterscheidung von Oder-Konto und Einzelkonten; ein interner Ausgleich beim Oder-Konto wird nicht grundsätzlich durch den Zugewinn verdrängt. Der konkrete Auskunftsstreit betraf Einzelkonten und blieb erfolglos. Die damalige Auskunftsrechtslage ist von § 1379 BGB in seiner heutigen Fassung zu unterscheiden.

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BGH, Urteil vom 20.03.2018 – XI ZR 30/16

Ein früheres Auszahlungsverlangen beseitigt nicht allein die Einzelverfügung beim Oder-Konto. Bei kollidierenden vertragsgemäßen Weisungen kann eine eigene Schadensersatzfrage entstehen. Im konkreten Sparkontofall wurde die Revision zurückgewiesen; das erforderliche Sparbuch war nicht vorgelegt und die Einzelverfügung nicht widerrufen worden.

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Häufige Fragen

Darf der andere das ganze Guthaben vom Oder-Konto abheben?

Eine Einzelverfügung kann gegenüber der Bank möglich sein, ohne dass der gesamte Betrag intern allein zusteht. Sie sollten Vertrag, interne Vereinbarung und Verwendung prüfen. Wenn mehr für eigene Zwecke verwendet wurde als intern zusteht, kann ein Ausgleichsanspruch in Betracht kommen.

Gehört das Guthaben nach der Trennung immer beiden zur Hälfte?

Bei Gesamtgläubigern sind gleiche Anteile nach § 430 BGB der Ausgangspunkt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sollten Zweck, Absprachen und Kontonutzung prüfen. Unterschiedliche Gehälter und einzelne Zuflüsse ergeben nicht automatisch eine verbindliche Quote.

Ist eine Kontovollmacht dasselbe wie ein gemeinsames Konto?

Nein. Sie sollten den Kontoeröffnungsvertrag prüfen. Eine Vollmacht macht den Bevollmächtigten nicht automatisch zum Kontoinhaber oder Gläubiger der Bank. Eine interne Berechtigung an angesparten Mitteln ist gegebenenfalls gesondert zu prüfen.

Stoppt eine Mitteilung über die Trennung alle Abhebungen?

Nicht automatisch. Sie sollten prüfen, welche Änderung Ihre Bankbedingungen erlauben und welche Erklärung dafür erforderlich ist. Lassen Sie sich Umsetzung und Wirksamkeitszeitpunkt bestätigen; eine bloße Trennungsnachricht ersetzt das nicht verlässlich.

Muss die Bank mir einen vom Partner abgehobenen Betrag erstatten?

Nicht allein wegen fehlender Zustimmung zur internen Verwendung. Sie sollten mögliche Vertragsverletzungen der Bank getrennt vom Ausgleichsanspruch gegen den Partner prüfen lassen. BGH XI ZR 30/16 zeigt, dass Inhalt und Vertragsgemäßheit einer Weisung entscheidend sein können.

Bin ich nach dem Auszug noch für einen gemeinsamen Dispo verantwortlich?

Eine bestehende vertragliche Haftung endet nicht automatisch durch den Auszug. Sie sollten Konto- und Kreditbedingungen prüfen. Bei Gesamtschuld kann die Bank grundsätzlich jeden auf die offene Leistung in Anspruch nehmen; der interne Ausgleich ist davon zu unterscheiden.

Sollte ich sofort alle Lastschriften zurückgeben?

Sie sollten Belastungen einzeln prüfen und offene Vertragsforderungen berücksichtigen. Eine Rückbuchung beseitigt zugrunde liegende Zahlungsansprüche nicht automatisch. Für notwendige laufende Kosten sollten Sie eine geordnete Übergangslösung abstimmen.

Kann ich das Gemeinschaftskonto allein schließen?

Sie sollten die konkrete Vertragsregelung und die erforderlichen Erklärungen mit der Bank klären. Einzelverfügung über Guthaben und Vertragsbeendigung sind nicht ohne Prüfung gleichzusetzen. Restschuld, Kartenumsätze und neue Zahlungsverbindungen sollten vor Abschluss feststehen.

Verjährt mein Kontoausgleich drei Jahre nach der Trennung?

So pauschal sollten Sie nicht rechnen. Anspruch, Kenntnis und Hemmung sind zu prüfen. Für Ansprüche zwischen Ehegatten gilt § 207 BGB, solange die Ehe besteht; das ist von Ansprüchen gegen die Bank oder zwischen unverheirateten Partnern zu unterscheiden.

Kann der Zugewinnrechner die richtige Kontoteilung bestimmen?

Nein. Sie können den Rechner nur für einen getrennten groben Vermögensvergleich nutzen. Kontovertrag, interne Anteile, Bankhaftung und streitige Ausgleichsforderungen sollten Sie eigenständig prüfen lassen.

Quellen