Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Tenor und Gründe II. 2 bis 3. Auskunft über einen stichtagsbezogenen Vermögensbestand beim Barunterhalt minderjähriger Kinder, Belege müssen für die Vollstreckung bestimmt bezeichnet sein. Entscheidung über Auskunft und Abänderung eines Vergleichs, keine Bewertung von ETF-Erträgen.
Tenor und Rn. 18–23, ferner Rn. 27–30. Der Antrag wegen übergegangenen Kindesunterhalts wurde abgewiesen. Das Gericht prüfte im Einzelfall die Sicherung des eigenen notwendigen Unterhalts bei dauerhaft eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten.
Leitsätze und Rn. 17–20, PDF S. 10–11. Der BGH behandelt die selbstgenutzte Immobilie und unterscheidet die Berücksichtigung eines Wohnvorteils von einem möglichen Rückgriff auf den Vermögensstamm zur Sicherung des Mindestunterhalts. Keine konkrete Entscheidung zu Wertpapieren.