Beschluss – 9 WF 83/24
Tenor und Gründe II ab „Nach § 252 Abs. 5 FamFG“ bis zur Sechsmonatsfrist. Einwand mit Belegen ging vor Erlass ein, trotz Ablaufs der Monatsfrist. Abgrenzung der formellen Zulässigkeit von der materiellen Leistungsfähigkeit.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtKindesunterhalt im vereinfachten Verfahren festsetzen lassen