
Ehebruch lässt den Trennungsunterhalt nicht automatisch entfallen. Eine länger andauernde Affäre kann eine Kürzung, Befristung oder Versagung rechtfertigen, wenn sie nach den konkreten Umständen eine schwerwiegende Abkehr der unterhaltsberechtigten Person von der Ehe darstellt und für deren Scheitern ursächlich war. War die Ehe schon vorher aus anderen Gründen gescheitert, fehlt regelmäßig dieser Zusammenhang.
Kurzantwort
Prüfen Sie den zeitlichen Ablauf, die wirtschaftliche Lage und die Betreuung gemeinsamer Kinder. Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt sind getrennte Ansprüche. Bei einer gerichtlichen Entscheidung, einem Vergleich oder einer vollstreckbaren Urkunde lassen Sie die Voraussetzungen einer Abänderung prüfen.
Welche Rolle spielt eine Affäre beim Trennungsunterhalt?
Ein Anspruch auf Trennungsunterhalt richtet sich zunächst nach den Lebensverhältnissen, den verfügbaren Mitteln und der Leistungsfähigkeit der Ehegatten. Wer sich trennt oder auszieht, verliert deshalb allein noch keinen Anspruch. Eine außereheliche Beziehung kann jedoch unter den strengen Voraussetzungen von § 1579 Nr. 7 BGB eine Beschränkung rechtfertigen. Dabei geht es um das Verhalten der Person, die Unterhalt verlangt, gegenüber dem anderen Ehegatten. § 1361 Abs. 1 und 3 BGB und § 1579 Nr. 7 BGB.
Der Bundesgerichtshof stellt auf das Gesamtbild ab. Eine auf Dauer angelegte intime Beziehung kann erheblich sein, wenn sie eine schwerwiegende, einseitige Abkehr von der Ehe erkennen lässt und zum Scheitern der Ehe geführt hat. War die Ehe aus anderen Gründen bereits gescheitert oder hatte der andere Ehegatte sich schon abgewandt, kann diese Voraussetzung fehlen. Der BGH hob das Urteil der Vorinstanz auf, damit diese die offenen Tatsachen prüft. BGH, 16. April 2008, XII ZR 7/05, Rn. 25–32.
Wann ist der Zeitpunkt der neuen Beziehung wichtig?
| Situation | Was geprüft wird |
|---|---|
| Eine einzelne Begegnung oder ein bloßer Verdacht | Für eine Beschränkung braucht es konkrete Tatsachen. Ein Vorwurf allein belegt keine schwerwiegende Abkehr von der Ehe. |
| Eine länger andauernde Beziehung beginnt vor der Trennung | Es kommt darauf an, wie die Ehe damals geführt wurde und ob sie für das Scheitern der Ehe ursächlich war. |
| Eine Beziehung beginnt nach dem Auszug | Der Auszug ist ein Anhaltspunkt. Entscheidend bleibt, ob die Ehe bereits aus anderen Gründen gescheitert war und welche Rolle das Verhalten bei der endgültigen Trennung spielte. |
| Aus der neuen Partnerschaft wird eine verfestigte Lebensgemeinschaft | Ein eigener Härtegrund nach § 1579 Nr. 2 BGB kann in Betracht kommen. Hier zählt die Verfestigung der Gemeinschaft. |
Umstände, die bei einer möglichen Kürzung des Ehegattenunterhalts zu klären sind
Im Fall des OLG Bamberg hatte der Unterhalt verlangende Ehegatte eine länger andauernde Beziehung während eines von ihm angestoßenen Versöhnungsversuchs heimlich fortgesetzt. Das Gericht sah darin unter den festgestellten Umständen eine schwere Täuschung, die zur endgültigen Trennung führte. Es versagte den Trennungsunterhalt nach Abwägung vollständig. Das OLG Brandenburg verneinte dagegen im dortigen Fall ein schweres Fehlverhalten nach Nr. 7 und bejahte für einen späteren Zeitraum den eigenständigen Einwand einer verfestigten Lebensgemeinschaft. OLG Bamberg, 6. Juni 2024, 2 UF 222/23, Rn. 14–22 und 34–36 und OLG Brandenburg, 10. November 2015, 10 UF 210/14.
Für eine Beziehung nach einer endgültigen Trennung kann daher die Frage nach einer verfestigten Lebensgemeinschaft wichtiger sein als der Vorwurf des Ehebruchs. Mehr zu diesem Tatbestand finden Sie im Ratgeber Unterhalt bei neuer Partnerschaft.
Was kann sich ändern, und was gilt für gemeinsame Kinder?
Selbst wenn ein Härtegrund feststeht, ist noch offen, welche Folge angemessen ist. Das Gericht kann den Anspruch herabsetzen, zeitlich begrenzen oder vollständig versagen. Es wägt unter anderem Dauer der Ehe, wirtschaftliche Abhängigkeit, eigene Mittel und die Interessen eines gemeinsamen Kindes ab, das die unterhaltsberechtigte Person betreut oder erzieht. Eine vollständige Versagung kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. § 1579 BGB, BGH, XII ZR 7/05, Rn. 31–32 und OLG Bamberg, Rn. 22 und 34–36.
Nach Rechtskraft der Scheidung ist ein möglicher nachehelicher Unterhaltsanspruch gesondert zu prüfen. Für ihn gilt § 1579 unmittelbar. Der Kindesunterhalt ist der eigene Anspruch des Kindes. Ein Härteeinwand gegen den Ehegatten lässt diesen Anspruch unberührt. § 1569 BGB, § 1601 BGB und § 1602 BGB.
Verkürzt Ehebruch das Trennungsjahr?
Eine Affäre verkürzt das Trennungsjahr nicht automatisch. Nach deutschem Recht kommt es auf das Scheitern der Ehe und das tatsächliche Getrenntleben an. Vor Ablauf eines Jahres kann eine Ehe nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 1565 Abs. 2 BGB geschieden werden. Die Umstände, die für einen Unterhaltseinwand relevant sein können, ersetzen diese Prüfung nicht. § 1565 BGB, § 1566 BGB und Härtefallscheidung.
Ein kurzes Zusammenleben mit dem Ziel einer Versöhnung unterbricht oder hemmt die Fristen nach § 1566 BGB nicht. Notieren Sie, wann die häusliche Gemeinschaft endete und wie ein Versöhnungsversuch tatsächlich ablief. Diese Tatsachen helfen, die Scheidungsfrist und die Unterhaltsfrage getrennt zu beurteilen. § 1567 BGB und Trennungsjahr.
Checkliste für Forderung und laufende Zahlungen
- Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt und Kindesunterhalt nach Anspruch und Zeitraum getrennt aufschreiben.
- Chronologie erstellen: Beginn des Getrenntlebens, bekannte Tatsachen zur Beziehung, frühere Trennungsabsichten und Versöhnungsversuche.
- Eigene Wahrnehmungen, rechtmäßig vorhandene Unterlagen und Vermutungen auseinanderhalten. Keine privaten Konten oder Geräte ohne Erlaubnis öffnen.
- Einkommen, Vermögen, Betreuung gemeinsamer Kinder und mögliche Folgen einer Kürzung festhalten.
- Bei einem vorhandenen Titel vor einer Kürzung prüfen lassen, welches Verfahren zur Änderung passt. Zustellungsdaten und laufende Fristen notieren.
Ein vollstreckbarer Titel bleibt für die Vollstreckung maßgeblich, solange er nicht wirksam geändert wurde oder ein anderer rechtlich wirksamer Schutz greift. Für eine gerichtliche Endentscheidung und für Vergleiche oder vollstreckbare Urkunden gelten unterschiedliche Regeln. Bei einer gerichtlichen Endentscheidung sind insbesondere der Zeitpunkt, zu dem der neue Grund entstanden ist, und der mögliche Beginn der Änderung zu prüfen. § 238 FamFG, § 239 FamFG und Unterhaltstitel ändern.
Rechner, Checks & Urteile
Diese Angebote helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren. Rechner liefern nur Orientierungswerte; die verlinkten Entscheidungen müssen immer im Kontext des jeweiligen Sachverhalts gelesen werden.
Rechtsgrundlagen
- BGB§ 1361 – Trennungsunterhalt
- BGB§ 1579 – Grobe Unbilligkeit
- BGB§ 1565 – Scheitern der Ehe
- BGB§ 1566 – Vermutungen zum Scheitern
- BGB§ 1567 – Getrenntleben
- BGB§ 1569 – Eigenverantwortung nach Scheidung
- BGB§ 1601 – Unterhalt unter Verwandten
- BGB§ 1602 – Bedürftigkeit des Kindes
- FamFG§ 238 – Änderung gerichtlicher Entscheidungen
- FamFG§ 239 – Änderung von Vergleichen und Urkunden
Rechtsprechung
Tenor und Rn. 25–32 (S. 13–17). Trennungsgründe und zeitlicher Ablauf, Ursächlichkeit, bereits erfolgte Abwendung, neutrale Anwendung auf Partnerschaften und zweite Stufe der Rechtsfolgen. Zurückverweisung ohne abschließende Entscheidung zur Verwirkung.
Entscheidung öffnenTenor und Rn. 14–22, 34–36. Länger andauernde Beziehung, vorgetäuschter Versöhnungsversuch, endgültiges Scheitern und Abwägung. Vollständige Versagung im konkreten Fall.
Entscheidung öffnenGründe II zum Trennungsunterhalt, Nr. 4 Buchst. b und c (Absätze beginnend „Eine Verwirkung wegen“ und „Der Unterhaltsanspruch ist aber“). Nr. 7 verneint, Nr. 2 für einen späteren Zeitraum bejaht.
Entscheidung öffnenHäufige Fragen
Verliert man durch Fremdgehen automatisch Trennungsunterhalt?
Nein. Eine Beschränkung nach § 1579 Nr. 7 BGB setzt ein schwerwiegendes, eindeutig dem Unterhaltsberechtigten zuzurechnendes Fehlverhalten und eine Abwägung voraus. Die Umstände und der Zusammenhang mit dem Scheitern der Ehe zählen.
Was gilt für eine Beziehung, die erst nach der Trennung beginnt?
Der Zeitpunkt allein entscheidet nicht. War die Ehe schon aus anderen Gründen endgültig gescheitert, fehlt regelmäßig der Zusammenhang für diesen Einwand. Eine verfestigte neue Lebensgemeinschaft kann unabhängig davon zu prüfen sein.
Gibt es eine feste Frist, nach der eine alte Affäre keine Rolle mehr spielt?
§ 1579 Nr. 7 BGB nennt keine eigene feste Frist. Der zeitliche Abstand, der weitere Verlauf der Ehe und der Zusammenhang mit dem Scheitern sind für die Prüfung erheblich. Für Unterhaltsrückstände und Titel gelten eigene zeitliche Regeln.
Ist der Ehegattenunterhalt immer ganz ausgeschlossen, wenn ein Härtegrund vorliegt?
Nein. Je nach Abwägung kommen Herabsetzung, zeitliche Begrenzung oder Versagung in Betracht. Besonders zu berücksichtigen sind die Belange eines gemeinsamen Kindes, das die unterhaltsberechtigte Person betreut.
Entfällt wegen einer Affäre auch der Kindesunterhalt?
Nein. Kindesunterhalt ist ein eigener Anspruch des Kindes. Der Härteeinwand gegen den Ehegatten ändert diesen Anspruch nicht.
Kann ich nach Entdeckung der Affäre einen titulierten Unterhalt sofort einstellen?
Ein Verdacht oder ein eingeräumter Seitensprung ändert den Titel nicht. Lassen Sie prüfen, ob und ab wann eine Abänderung möglich ist und ob Sie Schutz vor der Vollstreckung benötigen.
Quellen
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Fristen, Titel und gerichtliche Verfahren sollten im Einzelfall geprüft werden.
