Familie & Behörden

Kinderfreibetrag nach Trennung: Wer bekommt welche Hälfte?

Sorgerecht, Unterhalt und steuerliche Freibeträge folgen unterschiedlichen Regeln. Entscheidend sind der konkrete Freibetrag und die tatsächlichen Verhältnisse.

Familienfiguren, Unterlagen und ein Weg zu einer Anlaufstelle

Alleiniges Sorgerecht führt nicht automatisch zum vollen Kinderfreibetrag. Im gewöhnlichen Fall stehen beiden steuerlich berechtigten Eltern je eine Hälfte des Kinderfreibetrags und des Freibetrags für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung zu. Für eine Übertragung des Kinderfreibetrags kommt es insbesondere auf die Erfüllung der Unterhaltspflicht oder fehlende Leistungsfähigkeit an. Die gesonderte Übertragung des Betreuungsfreibetrags bei minderjährigen Kindern richtet sich dagegen nach der Meldung des Kindes und kann an einem begründeten Widerspruch wegen Betreuung oder Betreuungskosten scheitern. Diese beiden Wege dürfen Sie nicht vermischen.

Kurzantwort

Dieser Ratgeber behandelt rechtliche Eltern mit gewöhnlichem Inlandsfall nach dauerhafter Trennung sowie unverheiratete Eltern. Prüfen Sie für jedes Kind und Steuerjahr den Unterhalt, die Meldedaten und die tatsächliche Betreuung getrennt. Auslandsfälle, Pflege- und Adoptivkindschaft oder eine Übertragung auf Stief- und Großeltern erfordern zusätzliche Voraussetzungen. Eine steuerliche Zuordnung ersetzt weder eine Sorgeentscheidung noch eine Unterhaltsberechnung.

Welche Freibeträge müssen Sie auseinanderhalten?

§ 32 Abs. 6 EStG unterscheidet den Kinderfreibetrag für das sächliche Existenzminimum und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Letzterer wird häufig BEA-Freibetrag oder Betreuungsfreibetrag genannt. Wenn Eltern vom „ganzen Kinderfreibetrag“ sprechen, bleibt oft offen, welche dieser Positionen sie meinen.

Ein Freibetrag ist ein Betrag, der bei der Einkommensermittlung berücksichtigt wird. Er ist keine Auszahlung in gleicher Höhe. Nach § 31 EStG werden Kindergeld und Freibeträge im Familienleistungsausgleich aufeinander abgestimmt. Bei der Günstigerprüfung geht es deshalb nicht darum, Kindergeld und eine ungekürzte zusätzliche Steuerersparnis einfach zu addieren.

Die Auszahlung des Kindergelds an einen Elternteil beantwortet die Frage nach der Freibetragsübertragung nicht. Auch Steuerklasse und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sind gesondert zu prüfen.

Warum ist das Sorgerecht allein nicht entscheidend?

Das Einkommensteuerrecht knüpft hier an das steuerliche Kindschaftsverhältnis und die gesetzlichen Übertragungstatbestände an. Es verlangt für die reguläre Hälfte nicht allgemein, dass beide Eltern die gemeinsame Sorge ausüben. Ein Vater oder eine Mutter ohne Sorgerecht kann daher weiterhin steuerlich berücksichtigt werden. Umgekehrt beweist ein Beschluss über Alleinsorge nicht, dass der andere Elternteil seine Freibeträge verliert.

Auch die Unterhaltspflicht folgt nicht allein aus dem Sorgerecht: § 1601 BGB verpflichtet Verwandte in gerader Linie zum Unterhalt. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Verpflichtung bei einem minderjährigen Kind nach § 1606 Abs. 3 BGB in der Regel durch Pflege und Erziehung. Das erklärt, weshalb nicht nur Überweisungen, sondern auch die Betreuungsverhältnisse zu klären sind.

Wer über Schule oder medizinische Behandlung entscheiden darf, behandelt der Ratgeber Sorgerecht nach der Trennung. Eine steuerliche Streitigkeit wird durch einen Antrag auf gemeinsame Sorge nicht automatisch gelöst.

Zwei Übertragungswege im Vergleich

PrüfungKinderfreibetrag: § 32 Abs. 6 Sätze 6–7Gesonderter BEA-Freibetrag: Sätze 8–9
AusgangspunktUnbeschränkt steuerpflichtiges Elternpaar; Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 liegen nicht vorMinderjähriges Kind; Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 Satz 1 liegen nicht vor
Zentrale FrageErfüllt der Antragsteller seine Unterhaltspflicht im Wesentlichen, der andere dagegen nicht, oder ist dieser mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig?Ist das Kind in der Wohnung des anderen Elternteils nicht gemeldet?
Weitere GrenzeFür Zeiträume mit Unterhaltsvorschuss ist dieser Übertragungsweg ausgeschlossen.Ein begründeter Widerspruch wegen getragener Kinderbetreuungskosten oder regelmäßiger erheblicher Betreuung verhindert die gesonderte Übertragung.
Folge bei erfolgreichem AntragDie Übertragung erfasst stets auch den BEA-Freibetrag.Übertragen wird nur der BEA-Anteil; der Kinderfreibetrag kann hälftig bleiben.

Es handelt sich um unterschiedliche gesetzliche Tatbestände. Der Betreuungswiderspruch nach Satz 9 betrifft den Weg nach Satz 8.

Vorsicht im Trennungsjahr: § 26 Abs. 1 EStG berücksichtigt auch, ob die Voraussetzungen der Ehegattenveranlagung zu Jahresbeginn oder im Laufe des Jahres vorlagen. Eine im selben Jahr erklärte Trennung oder die bloße Wahl einer Einzelveranlagung bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die Übertragungsvoraussetzung bereits erfüllt ist. Prüfen Sie das konkrete Steuerjahr.

Wann zählt fehlender oder zu geringer Unterhalt?

Für die Übertragung nach Satz 6 reicht die Aussage „Ich zahle mehr“ nicht. Zunächst müssen die jeweilige Unterhaltspflicht und deren tatsächliche Erfüllung feststehen. Das Familienportal des Bundes erläutert die wesentliche Erfüllung mit mindestens 75 Prozent der Unterhaltsverpflichtung. Maßgeblich ist die eigene geschuldete Leistung; die Quote ist keine Erlaubnis, den geschuldeten Kindesunterhalt um ein Viertel zu kürzen.

Ist der andere Elternteil mangels Leistungsfähigkeit gar nicht unterhaltspflichtig, nennt Satz 6 dies als weitere Alternative. Niedriges Einkommen allein beweist das nicht. Insbesondere gegenüber minderjährigen Kindern gelten nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerte Anforderungen. Ein bloßes Etikett wie arbeitslos oder krank ersetzt keine Prüfung der Leistungsfähigkeit.

Für Zeiträume mit Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz schließt Satz 7 die Übertragung nach Satz 6 aus. Ordnen Sie deshalb die Bescheide und Zahlungszeiträume genau zu. Diese spezielle Sperre darf nicht ohne Prüfung auf den eigenständigen BEA-Weg nach Satz 8 übertragen werden. Zum Leistungsbezug siehe Unterhaltsvorschuss; zur Ermittlung des geschuldeten Betrags Kindesunterhalt berechnen.

Wann kann der BEA-Anteil gesondert übertragen werden?

Bei einem minderjährigen Kind kann der Elternteil, bei dem es gemeldet ist, den BEA-Anteil des anderen Elternteils beantragen, wenn das Kind in dessen Wohnung nicht gemeldet ist und die weiteren Voraussetzungen von Satz 8 vorliegen. Eine Übertragung des Kinderfreibetrags ist dafür nicht zwingend nötig. Bei einer Meldung in beiden Wohnungen dürfen Sie nicht einfach von einer fehlenden Meldung beim anderen ausgehen.

Der andere Elternteil kann die gesonderte Übertragung verhindern, wenn er ihr widerspricht und Kinderbetreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in einem nicht unwesentlichen Umfang betreut. Die Alternativen stehen nebeneinander. Es geht bei der Betreuung nicht nur um die formale Umgangsvereinbarung, sondern um das tatsächlich gelebte Modell.

Nach Volljährigkeit steht dieser besondere Übertragungsweg für minderjährige Kinder nicht weiter zur Verfügung. Ein Kinderfreibetrag kann bei einem volljährigen Kind unter den Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 EStG dennoch bestehen; die Unterhaltsprüfung nach Satz 6 ist davon zu unterscheiden. Die familienrechtlichen Folgen erläutert Unterhalt für volljährige Kinder.

Was bedeutet die Zehn-Prozent-Aussage des BFH?

Im Urteil vom 08.11.2017 – III R 2/16 entschied der BFH über den gesonderten BEA-Freibetrag für das Steuerjahr 2013. Die Mutter wollte die BEA-Anteile des Vaters erhalten. Dieser betreute die Kinder nach einem vereinbarten und tatsächlich eingehaltenen Rhythmus an Wochenenden und während eines Teils der Ferien und widersprach. Die Revision der Mutter blieb erfolglos.

Nach Abschnitt II.2.b der Entscheidungsgründe genügt eine regelmäßige Betreuung nach einem für längere Zeit geplanten, weitgehend gleichmäßigen Rhythmus. Für den Umfang ist grundsätzlich das Gesamtbild zu würdigen. Bei jährlich durchschnittlich zehn Prozent Betreuungszeit kann die Betreuung nach dem BFH im Regelfall bereits ausreichend sein. Im entschiedenen Fall lag der Anteil deutlich darüber.

Daraus folgt weder eine starre Mindestgrenze, unterhalb der jede Betreuung unbeachtlich wäre, noch eine automatische Anerkennung gelegentlicher Besuche. Ebenso wenig macht ein Anteil von zehn Prozent ein paritätisches Wechselmodell aus oder mindert automatisch den Barunterhalt. Die Aussage betrifft den Widerspruch gegen die gesonderte BEA-Übertragung.

Halten Sie deshalb tatsächliche Zeiten, Ferien und Änderungen fest. Vermeiden Sie eine Scheingenauigkeit aus einzelnen Wochen: Der BFH stellt auf die längerfristige Regelmäßigkeit und den jährlichen Durchschnitt ab. Er schreibt keine allgemeine Abrechnungsmethode für jede halbe Stunde vor.

Welche Unterlagen helfen dem Finanzamt?

  • Identifikationsnummer des Kindes, Steuerjahr und Angaben zu den rechtlichen Eltern.
  • Meldebescheinigungen mit den maßgeblichen Wohnungen und Zeiträumen.
  • Unterhaltstitel, Berechnung oder Vereinbarung sowie Nachweise über tatsächlich geleisteten Unterhalt.
  • Bescheide und Zeiträume eines Unterhaltsvorschusses; bei behaupteter Leistungsunfähigkeit die dazugehörige nachvollziehbare Prüfung.
  • Betreuungsplan und Kalender der tatsächlich eingehaltenen Zeiten, einschließlich Ferien und erheblicher Abweichungen.
  • Nachweise eigener Kinderbetreuungskosten und die Korrespondenz zum Übertragungsantrag oder zum Steuerbescheid.

Ordnen Sie Zahlungen eindeutig Kind und Zeitraum zu. Eine Behauptung über das Einkommen des anderen Elternteils oder ein einzelner Kontoauszug bildet nicht automatisch das ganze Jahr ab. Beschränken Sie Unterlagen auf die für die konkrete Frage benötigten Angaben.

Wie stellen Sie den Antrag oder wehren eine Übertragung ab?

  1. Position benennen: Kinderfreibetrag samt BEA oder ausschließlich den BEA-Anteil unterscheiden.
  2. Jahr und Ausgangslage prüfen: Alter, Kindschaft, steuerliche Voraussetzungen und die Besonderheit des Trennungsjahres klären.
  3. Tatsachen gegenüberstellen: Geschuldeten und erfüllten Unterhalt beziehungsweise Meldung, Betreuung und Betreuungskosten belegen.
  4. Antrag übermitteln: Die Übertragung beim Finanzamt in der Einkommensteuererklärung, regelmäßig über die Anlage Kind, für das betreffende Kind und Jahr beantragen und den Grund erläutern.
  5. Bei Abwehr klar reagieren: Dem Finanzamt mitteilen, welcher gesonderten BEA-Übertragung Sie widersprechen und welche Betreuung oder Kosten den Widerspruch tragen.
  6. Bescheid prüfen: Zuordnung und Begründung kontrollieren, Bekanntgabe und Rechtsbehelfsbelehrung beachten und einen nötigen Einspruch rechtzeitig einlegen.

Der BFH hält in Abschnitt II.3.c einen Widerspruch gegen die BEA-Übertragung im Rahmen eines zulässigen Einspruchs gegen den eigenen Einkommensteuerbescheid für ausreichend. Eine Nachricht nur an den anderen Elternteil ersetzt diesen Schritt gegenüber dem Finanzamt nicht.

Für den Einspruch gilt nach § 355 AO grundsätzlich ein Monat nach Bekanntgabe. § 356 AO enthält besondere Regeln bei fehlender oder unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung. Verlassen Sie sich nicht auf eine spätere Korrekturmöglichkeit; lassen Sie Beginn und Ablauf Ihrer konkreten Frist prüfen.

Können Eltern die Freibeträge frei untereinander aufteilen?

Für die hier behandelte Übertragung zwischen Eltern gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Eine private Erklärung „Du bekommst meine Hälfte“ ersetzt weder die Unterhaltsvoraussetzungen des Satzes 6 noch die Meldungs- und Widerspruchsregeln der Sätze 8 und 9. Dass ein Elternteil voraussichtlich stärker von einem Abzug profitieren würde, schafft allein keinen Übertragungsanspruch.

Für Stief- und Großeltern enthält § 32 Abs. 6 Sätze 10 und 11 eigene Regeln, einschließlich einer dort vorgesehenen Zustimmung. Diese Sonderregel ist keine allgemeine freie Übertragungsmöglichkeit zwischen getrennten Eltern. Auch Tod des anderen Elternteils oder besondere Auslandsverhältnisse sind gesondert geregelt.

Eine steuerliche Neuzuordnung erlaubt außerdem keine eigenmächtige Kürzung eines bestehenden Unterhaltstitels. Klären Sie einen behaupteten Einfluss auf das unterhaltsrechtliche Einkommen im passenden Verfahren. Die steuerliche Freibetragsprüfung und die Berechnung des Kindesunterhalts müssen jeweils nachvollziehbar bleiben.

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Diese Angebote helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren. Rechner liefern nur Orientierungswerte; die verlinkten Entscheidungen müssen immer im Kontext des jeweiligen Sachverhalts gelesen werden.

Rechtsprechung

BFH, Urteil vom 08.11.2017 – III R 2/16

II.2.b und II.3: Tatsächliche regelmäßige Betreuung kann den Widerspruch gegen die gesonderte BEA-Übertragung tragen; jährlich durchschnittlich zehn Prozent genügen im Regelfall. Revision gegen die versagte Übertragung zurückgewiesen. Keine allgemeine Unterhalts- oder Wechselmodellquote.

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Häufige Fragen

Bekommt die Mutter bei alleinigem Sorgerecht den vollen Kinderfreibetrag?

Nicht allein wegen der Sorge. Die steuerlichen Übertragungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Ohne Übertragung steht dem anderen steuerlich berechtigten Elternteil im gewöhnlichen Fall weiterhin sein Anteil zu.

Kann ein Vater ohne Sorgerecht seinen Kinderfreibetrag behalten?

Ja. Fehlende Sorge schließt die reguläre steuerliche Berücksichtigung als rechtlicher Elternteil nicht allgemein aus. Entscheidend sind die steuerlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls ein wirksamer Übertragungsantrag.

Reicht eine Unterhaltszahlung von 75 Prozent, um weniger Unterhalt zu schulden?

Nein. Die Quote betrifft die steuerliche Frage der wesentlichen Erfüllung. Sie ändert die familienrechtlich geschuldete Unterhaltshöhe und einen bestehenden Titel nicht.

Kann der BEA-Freibetrag trotz hälftigem Kinderfreibetrag übertragen werden?

Ja, bei minderjährigen Kindern sieht § 32 Abs. 6 Satz 8 einen eigenen Weg vor. Meldung, steuerliche Voraussetzungen und ein möglicher begründeter Widerspruch wegen Betreuung oder Betreuungskosten sind zu prüfen.

Verhindert regelmäßiger Umgang die BEA-Übertragung?

Ein begründeter Widerspruch kann die gesonderte Übertragung verhindern. Es kommt auf die tatsächliche regelmäßige Betreuung in nicht unwesentlichem Umfang an. Der BFH nennt jährlich durchschnittlich zehn Prozent als im Regelfall ausreichend, verlangt aber eine Würdigung der Umstände.

Sperrt Unterhaltsvorschuss jede Übertragung?

§ 32 Abs. 6 Satz 7 sperrt die Übertragung nach Satz 6 für die betroffenen Leistungszeiträume. Die gesonderte Übertragung des BEA-Freibetrags nach Satz 8 ist als eigener Tatbestand zu prüfen.

Kann man die Hälfte freiwillig an den anderen Elternteil abgeben?

Eine private Zustimmung ersetzt bei den hier behandelten Elternfällen die gesetzlichen Voraussetzungen nicht. Für Stief- und Großeltern enthält das Gesetz besondere Übertragungsregeln.

Wird der Freibetrag als Geld ausgezahlt?

Nein. Er wirkt bei der Einkommensteuerberechnung. Kindergeld und Freibeträge werden durch die Günstigerprüfung abgestimmt; der Freibetragsbetrag entspricht nicht der tatsächlichen Erstattung.

Quellen