Beschluss – 6 W 135/17
Bewilligte Beratungshilfe und gebührenrechtliche Zahl der Angelegenheiten sind zu unterscheiden. Der Fall betraf verbundene sozialrechtliche Widerspruchsverfahren und bestimmt keine feste Anzahl für Scheidungsberatung.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtBeratungshilfe bei Scheidung: Antrag, Umfang und Kosten