Beschluss – 4 UF 35/24
Rn. 88–90: In der Trennungsunterhaltsberechnung wurde die Fortführung der schon während der Ehe bestehenden privaten Absicherung der Kinder als angemessen angesehen. Kein allgemeines Urteil über einen GKV-Aufnahmeanspruch.
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