Unterhalt

Nachehelichen Unterhalt durch eine Abfindung ablösen

Eine Einmalzahlung kann laufende Ansprüche nach der Scheidung ablösen. Entscheidend ist, was die Zahlung abdeckt und wer das Risiko späterer Veränderungen trägt.

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Ja. Ehegatten können nach § 1585c BGB vereinbaren, nachehelichen Unterhalt durch eine Kapitalabfindung abzulösen. Ohne Einigung kann die berechtigte Person eine Abfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB nur bei einem wichtigen Grund verlangen, wenn die Zahlung die andere Person nicht unbillig belastet. Eine endgültige Abfindung und eine Vorauszahlung auf bestimmte Monate haben unterschiedliche Folgen. Vor Rechtskraft sind die Formvorgaben zu beachten.

Kurzantwort

Klären Sie zuerst, für welchen Unterhalt und welchen Zeitraum die Zahlung gedacht ist. Halten Sie Abgeltung, Fälligkeit, mögliche Vorbehalte und den Umgang mit einem bestehenden Titel ausdrücklich fest.

Auf welchem Weg ist eine Einmalzahlung möglich?

Ehegatten können nach § 1585c BGB vereinbaren, wie der Unterhalt für die Zeit nach der Scheidung geregelt wird. Dazu gehört eine Kapitalabfindung. Sie können im Vertrag festlegen, welche Ansprüche die Zahlung abdeckt, ob etwas vorbehalten bleibt und wann das Geld fällig wird.

Ohne Einigung ist laufender Unterhalt grundsätzlich monatlich im Voraus als Geldrente zu zahlen. Nach § 1585 Abs. 1 und 2 BGB kann die berechtigte Person stattdessen eine Kapitalabfindung verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die zahlende Person dadurch nicht unbillig belastet wird. Die gesetzliche Ausnahme setzt damit sowohl einen Grund auf der Empfängerseite als auch eine Prüfung der Belastung auf der Zahlseite voraus. Einseitig eine größere Summe zu überweisen ändert die vereinbarte oder gesetzliche Zahlungsweise für sich genommen nicht.

Abfindung, Vorauszahlung oder Rückstände?

Was die Zahlung regeln sollWas Sie im Text oder in der Abrechnung prüfen
Endgültige AbfindungWelche nachehelichen Ansprüche mit Erfüllung abgegolten sind, welche ausdrücklich offenbleiben und wer spätere Änderungen trägt.
Vorauszahlung auf laufenden UnterhaltFür welche Monate der Betrag gedacht ist und wie spätere Abweichungen behandelt werden. Der laufende Anspruch bleibt Maßstab.
Zahlung von RückständenWelche bereits fälligen Monate erledigt werden und ab wann laufende Zahlungen weiter anfallen.

Die Wirkung richtet sich nach der Vereinbarung und dem konkreten Zahlungszweck.

In einem Beschluss zur vorläufigen Einstellung der Zwangsvollstreckung stellte der BGH bei einer endgültig gemeinten Abfindung auf die vereinbarte Risikoverteilung ab. Eine spätere Wiederheirat ließ die vereinbarte Abfindung in diesem Fall nicht allein deshalb entfallen. Auch die Zahlung in Raten schloss den abschließenden Charakter des Vergleichs nicht aus. Bei einer Vorauszahlung bleibt dagegen der laufende gesetzliche Unterhalt Grundlage der Abrede. BGH, 10. August 2005, XII ZR 73/05, Gründe II.2.

Beim laufenden gesetzlichen Unterhalt lässt eine Wiederheirat den Anspruch nach § 1586 BGB erlöschen. Ansprüche für die Vergangenheit und der zu diesem Zeitpunkt fällige Monatsbetrag bleiben nach Absatz 2 bestehen. Ob eine Abfindungsvereinbarung spätere Ereignisse berücksichtigt, ergibt sich aus ihrem Inhalt. § 313 BGB verlangt bei einer Anpassung unter anderem, dass das Festhalten unter Beachtung der vereinbarten Risikoverteilung unzumutbar ist. Bei einer arglistigen Täuschung, die zum Abschluss geführt hat, kommt eine Anfechtung nach § 123 BGB in Betracht. Die spätere Heirat allein belegte im BGH-Fall keine Täuschung beim maßgeblichen Abschluss.

Wie lässt sich ein Angebot einordnen?

Ermitteln Sie zuerst, ob und aus welchem Grund ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt besteht. Prüfen Sie dann Bedarf und mögliche Vorsorgebestandteile nach § 1578 BGB sowie eine mögliche Herabsetzung oder Befristung nach § 1578b BGB. Gehen Sie von den tatsächlichen Verhältnissen aus, etwa Betreuung gemeinsamer Kinder, Erwerbsaussichten, ehebedingten Nachteilen und der Dauer der Ehe.

Für den Vergleich können Sie mehrere Verläufe mit unterschiedlicher Dauer und Höhe nebeneinander aufschreiben. Bei rein angenommenen 600 Euro monatlich ergeben 24 Monate 14.400 Euro, 36 Monate 21.600 Euro. Diese Summen zeigen nur, wie stark die Annahme zur Dauer wirkt. Bei der Bewertung eines konkreten Angebots zählen auch der frühere Geldzufluss, die Finanzierung, das Ausfallrisiko bei Raten und die Frage, wer eine spätere Änderung der Einkünfte trägt.

Welche Form und welche Punkte gehören in die Vereinbarung?

Vor Rechtskraft der Scheidung bedarf eine Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt grundsätzlich der notariellen Beurkundung. Die gerichtliche Protokollierung kann sie nach § 1585c Satz 3 BGB in Verbindung mit § 127a BGB ersetzen. Nach Rechtskraft greift diese besondere Formvorgabe des § 1585c Satz 2 nicht mehr. Weitere Regelungen im selben Vertrag können eigene Formvorgaben haben. Scheidungsfolgenvereinbarung.

Benennen Sie getrennt, was für die Zeit vor und nach der Scheidung gilt. Ansprüche auf Kindesunterhalt können für die Zukunft nicht wirksam abbedungen werden. Halten Sie auch eine etwaige Einigung über Zugewinn oder Versorgungsausgleich als eigene Position fest. Falls es schon einen Unterhaltstitel gibt, regeln Sie ausdrücklich, wie er nach der Zahlung behandelt wird und ob offene Ansprüche darin verbleiben. § 1614 Abs. 1 BGB, Vereinbarungen zum Trennungsunterhalt und Herausgabe eines Unterhaltstitels.

Steuerliche Folgen der Einmalzahlung

Prüfen Sie zuerst, welcher Teil der Zahlung wirtschaftlich auf Unterhalt entfällt. Bei einer Gesamtsumme für Unterhalt und Vermögensfragen hilft eine nachvollziehbare Zuordnung im Vertrag. Für das Realsplitting kommt es bei berücksichtigungsfähigen Unterhaltsleistungen auf den Antrag der zahlenden und die Zustimmung der empfangenden Person an. Soweit die Leistung darunter fällt, stehen dem Sonderausgabenabzug steuerbare Einkünfte beim Empfänger gegenüber. Der BFH erläutert diese Wirkung im Urteil zu laufendem Unterhalt und Prozesskosten. § 10 Abs. 1a Satz 1 Nr. 1 EStG, § 22 Nr. 1a EStG und BFH, 18. Oktober 2023, X R 7/20, Leitsatz 2.

Vergleichen Sie vor der Unterschrift den Betrag nach Steuern und den möglichen Nachteilsausgleich für beide Seiten. Bei mehreren Raten ist auch zu klären, in welchen Kalenderjahren sie tatsächlich fließen. Realsplitting und Nachteilsausgleich.

Checkliste vor der Unterschrift

  1. Ansprüche und Zeiträume auflisten. Nachehelichen Unterhalt, Rückstände, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und Vermögensfragen einzeln bezeichnen.
  2. Vergleich rechnen. Höhe und Dauer laufender Zahlungen mit der angebotenen Summe und der tatsächlichen Finanzierung vergleichen.
  3. Wirkung festhalten. Endgültige Abgeltung, Vorauszahlung oder Teilregelung und mögliche Vorbehalte ausdrücklich benennen.
  4. Fälligkeit und Ausfall klären. Zahlungsdatum, Raten, mögliche Sicherheiten und Folgen eines Rückstands prüfen.
  5. Form und alte Titel prüfen. Rechtskraftdatum, Beurkundung oder gerichtlichen Vergleich sowie den Umgang mit vorhandenen vollstreckbaren Ausfertigungen klären.
  6. Steuern abstimmen. Zuordnung der Zahlung, Zustimmung, Zahlungsjahr und möglichen Nachteilsausgleich vorab prüfen.

Rechner, Checks & Urteile

Diese Angebote helfen, die nächsten Schritte zu strukturieren. Rechner liefern nur Orientierungswerte; die verlinkten Entscheidungen müssen immer im Kontext des jeweiligen Sachverhalts gelesen werden.

Rechtsprechung

BGH, Beschluss vom 10.08.2005 – XII ZR 73/05

Leitsatz, Tenor sowie PDF-S. 5–9, Gründe II.2.a–b und II.3. Endgültige Abfindung und Vorauszahlung unterscheiden sich in ihrer Wirkung. Die Auslegung des Vergleichs erfasst auch das Risiko späterer Wiederheirat. Der Beschluss betrifft die vorläufige Einstellung der Vollstreckung.

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BFH, Urteil vom 18.10.2023 – X R 7/20

Leitsatz 2 und Gründe II.2.b.aa–bb zum zustimmungsgebundenen Antrag und zur Umqualifizierung beim Realsplitting. Gegenstand waren Prozesskosten und laufender Unterhalt.

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Häufige Fragen

Kann ich statt Monatsunterhalt eine Abfindung verlangen?

Als unterhaltsberechtigte Person können Sie nach § 1585 Abs. 2 BGB eine Kapitalabfindung verlangen, wenn ein wichtiger Grund besteht und die zahlende Person dadurch nicht unbillig belastet wird. Einvernehmlich können beide den nachehelichen Unterhalt nach § 1585c BGB vereinbaren.

Wie berechnet sich die Höhe einer Unterhaltsabfindung?

§ 1585 BGB gibt keine feste Rechenformel vor. Ausgangspunkte für Verhandlungen sind die mögliche Höhe und Dauer des laufenden Unterhalts. Der frühere Zahlungszeitpunkt, Steuern und der Umgang mit künftigen Änderungen beeinflussen den Vergleich.

Kann eine Abfindung in Raten trotzdem endgültig sein?

Ja. Raten betreffen zunächst die Fälligkeit. Ob damit Ansprüche endgültig abgegolten werden, richtet sich nach dem vereinbarten Inhalt.

Enden offene Abfindungsraten bei Wiederheirat?

Bei einer endgültigen Abfindung hängt das von der Abrede ab. Im Fall XII ZR 73/05 sah der BGH die spätere Wiederheirat allein nicht als Grund an, die vereinbarten Raten entfallen zu lassen. Für laufenden gesetzlichen Unterhalt gilt § 1586 BGB.

Brauche ich für die Einmalzahlung einen Notar?

Vor Rechtskraft der Scheidung muss die Vereinbarung über nachehelichen Unterhalt grundsätzlich notariell beurkundet werden. Ein nach den gesetzlichen Vorgaben protokollierter gerichtlicher Vergleich kann die Form ersetzen.

Kann ich die Einmalzahlung steuerlich absetzen?

Das hängt davon ab, ob und in welchem Umfang die Zahlung steuerlich als Unterhaltsleistung einzuordnen ist. Für das Realsplitting sind insbesondere der Antrag des Gebers, die Zustimmung des Empfängers und die Grenzen des § 10 Abs. 1a EStG zu prüfen.

Quellen