Beschluss – 6 T 3745/23
Sachverhalt Rn. 1–7 und Gründe Rn. 36–39. Kostenverfahren zum Einigungsversuch des Gerichtsvollziehers trotz zunächst ausgeschlossener Vereinbarung. Ohne nachträgliche Zustimmung hätte in diesem Fall kein Plan abgeschlossen werden können.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtKindesunterhalt im Rückstand: Wie vereinbaren Sie eine Ratenzahlung?