Beschluss – XII ZB 21/17
Bei einem verfrühten Scheidungsantrag ist eine mögliche Härte nach § 27 VersAusglG zu prüfen, statt das gesetzliche Ehezeitende frei zu verschieben. Kein Kurz-Ehe-Fall.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtKurze Ehe: Wann wird die Rente bei Scheidung geteilt?