Beschluss – XII ZB 277/23
Rn. 10–13 und 18–26: Bezugsgröße und Kapitalwert richtig bestimmen; Geringfügigkeit erfordert eine Ermessensentscheidung. Im konkreten Grundrentenzuschlagsfall blieb der Ausschluss wegen Verwaltungsaufwand und Versorgungssituation bestehen. Kein pauschaler Ausschluss aller kleinen Rentenanrechte.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtVersorgungsausgleich: Geringfügigkeitsgrenze 2026 richtig prüfen