Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Tenor, Leitsatz b und Rn. 31–35: Wahl der Zielversorgung, Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung nach § 187 SGB VI und Grenze, wenn dort kein Anrecht mehr durch Beiträge begründet werden kann.
Tenor und Rn. 12–19: Noch nicht laufende betriebliche Versorgung nach vorherigem Vorbehalt, Auskunft zum Zeitwert und Ausscheiden eines geringfügigen weiteren Anrechts im entschiedenen Fall.
Leitsatz a und Rn. 18–31: Antrag im Scheidungsverbund möglich, gesichertes Anrecht erforderlich. Die im konkreten Fall maßgebliche Versorgung war der Höhe nach nicht hinreichend verfestigt.
Tenor und Rn. 20–32: Teilabfindung bis zur Zumutbarkeitsgrenze, Berücksichtigung von Vermögen, Sicherungsinteressen und laufenden Einkünften, Grenzen der Ratenzahlung. Aufhebung und Zurückverweisung.