Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Regress aus übergegangenem Kindesunterhalt: konkrete Zeiträume, geleistete Vorschüsse, Betreuung und Leistungsfähigkeit getrennt geprüft. Beschwerde nur für einen begrenzten Zeitraum teilweise erfolgreich; keine pauschale Haftung allein wegen UVG-Bewilligung.
Auskunft nach § 6 UVG kann schon zur Prüfung einer möglichen Inanspruchnahme nötig sein. Berufungszulassung abgelehnt; keine Festsetzung eines konkreten Unterhaltsbetrags.
Fiktives Einkommen setzt unzureichende Erwerbsbemühungen und objektiv erreichbare Einkünfte voraus. Alter, Qualifikation, beruflicher Werdegang, Gesundheit und Stellenlage gehören zur Prüfung. Das BVerfG hob die angegriffene OLG-Entscheidung auf und verwies zurück; die Entscheidung begründet keine generelle Unterhaltsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.