Endbeschluss – 002 F 48/23
Tenor und Rn. 19–24, 29–32. Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit ist entscheidend, ob das Kapital den notwendigen Eigenbedarf langfristig sichert. Im konkreten Fall war das nicht der Fall.
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Tenor und Rn. 19–24, 29–32. Bei dauernder Erwerbsunfähigkeit ist entscheidend, ob das Kapital den notwendigen Eigenbedarf langfristig sichert. Im konkreten Fall war das nicht der Fall.
Originalentscheidung öffnen →Nachweislich leistungsfähige Großeltern können die gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern ausschließen. Der in Anspruch genommene Elternteil trägt die Darlegungs- und Beweislast für die hierfür nötigen Voraussetzungen. Elternvorrang und gesonderte Prüfung einer tatsächlichen Forderung gegen Großeltern bleiben bestehen. Entscheidung über einen Regressanspruch des Landes gegen den Vater; keine pauschale Vollhaftung aller Großeltern.
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