Beschluss – XII ZB 181/14
Bei zu respektierender Rollenwahl durfte eine barunterhaltspflichtige Mutter die damalige Elterngeld-Auszahlung jedenfalls für die ersten beiden Lebensjahre des neuen Kindes verlängern. Der BGH ließ die Herabsetzung bestehen. Rollenwahl und tatsächliche Leistungsfähigkeit waren entscheidend; keine pauschale Unterhaltsbefreiung für jede Elternzeit.
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