Beschluss – 1 BvR 1530/11
Fiktives Einkommen setzt unzureichende Erwerbsbemühungen und objektiv erreichbare Einkünfte voraus. Alter, Qualifikation, beruflicher Werdegang, Gesundheit und Stellenlage gehören zur Prüfung. Das BVerfG hob die angegriffene OLG-Entscheidung auf und verwies zurück; die Entscheidung begründet keine generelle Unterhaltsbefreiung bei Arbeitslosigkeit.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtKindesunterhalt bei Arbeitslosigkeit: Titel ändern und Einkommen prüfen