Urteil – III R 10/24
Keine Abzweigung an ein volljähriges Kind, wenn eigene Einkünfte oder Bezüge seinen Unterhalt vollständig sichern. Fehlende Leistungsfähigkeit der Eltern ist von fehlender Bedürftigkeit des Kindes zu unterscheiden.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtKindergeld selbst erhalten: Wann hilft der Abzweigungsantrag?