Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Rn. 10 behandelt den fehlenden Unterhaltsausfall im Sinne des UVG bei einer wirksamen Freistellungsvereinbarung. Entscheidung zum Verwaltungsverfahren über Unterhaltsvorschuss; die Annahmen zur Mitbetreuung sind nicht Gegenstand dieses Beitrags.
Aus einer Begrenzung des Kindesunterhalts und dem Wissen der betreuenden Mutter um höhere Ansprüche folgt nicht automatisch ihr Wille, den Vater intern von der Differenz freizustellen. Mangels festgestelltem Freistellungsversprechen wurde die Klage abgewiesen. Über Sittenwidrigkeit oder Rechtsmissbrauch musste der BGH in diesem Fall nicht entscheiden.
Die Kontrolle einer ehevertraglichen Unterhalts- und Freistellungsregelung muss auch die Belastung der betreuenden Person und die tatsächliche Versorgung und Betreuung des Kindes berücksichtigen. Das bloße rechtliche Fortbestehen des Kindesanspruchs genügt nicht. Aufhebung der angegriffenen Entscheidung und Zurückverweisung, keine pauschale Unwirksamkeit jeder Freistellung.