Beschluss – 1 BvR 2297/18
Nichtannahme einer jedenfalls unbegründeten Verfassungsbeschwerde: im entschiedenen Fall kein verfassungsrechtlich verlangter hälftiger Ausgleich des kinderbezogenen Familienzuschlags.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtFamilienzuschlag beim Kindesunterhalt: Einkommen oder Extra-Zahlung?