Beschluss – XII ZB 94/06
Rentenverzicht ohne Kompensation bei absehbarer betreuungsbedingter Versorgungslücke und schwächerer Verhandlungsposition unwirksam. Gesamtnichtigkeit offengelassen; Rückverweisung wegen gesonderter Versorgungsbewertung.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtEhevertrag in der Schwangerschaft: Was vor der Unterschrift prüfen?