Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Die Beweislastumkehr bei Vermögensrückgang knüpft an die Erfüllung der Trennungsauskunft an. Eine für ein konkretes Datum verlangte oder als Erfüllung akzeptierte Auskunft kann auch bei abweichendem tatsächlichem Trennungstag maßgeblich sein. Die Sache wurde zur weiteren Prüfung zurückverwiesen.
Die Belegvorlage umfasst vorhandene Nachweise, nicht die erstmalige schöpferische Erstellung etwa eines Jahresabschlusses. Auskunft, Belegvorlage und Wertermittlung sind zu unterscheiden. Die angefochtene Verpflichtung wurde aufgehoben und die Sache insoweit zurückverwiesen.