Beschluss – 13 UF 11/17
Starke Wirkungen wurden ausgesprochen. Eine nur abstrakte, nicht konkretisierte Gefahr späterer Bedürftigkeit der Herkunftsmutter genügte im entschiedenen Fall nicht. Persönliche und wirtschaftliche Umstände blieben entscheidend.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtVolljährigenadoption: Bleibt Unterhalt für leibliche Eltern?