Beschluss – XII ZB 531/19
Eine hinreichend bestimmte dynamische Berechnung kann mit konkreter Unterhaltsobergrenze zulässig sein. Der Versorgungsträger ist Antragsgegner des Anpassungsverfahrens.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtRente gekürzt und Unterhalt: Wie viel lässt sich aussetzen?