Beschluss – 7 WF 278/26
Tenor und Rn. 7–15: Persönliche Mitwirkung ist möglich. Die selbst eingelegte sofortige Beschwerde gegen das Zwangsgeld in der Folgesache wurde als unzulässig verworfen. Der Senat erörterte die Gegenauffassung und ließ die Rechtsbeschwerde zu.
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