Urteil – 2 C 48.13
Im Beamtenfall wurde eine rückwirkende Rückabwicklung laufender Kürzungen abgelehnt. Verspätete Kenntnis vom Tod ersetzte die erforderliche Antragstellung nicht.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtVersorgungsausgleich nach Tod: 36 Monate und Antrag 2026