Beschluss – X B 111/24
Nichtzulassungsbeschwerde trotz Wiedereinsetzung unbegründet; Abschnitt III.1 zur Einordnung bereits geleisteten Unterhalts und fehlenden rückwirkenden Änderung durch einen später geltenden Vergleich. Kein allgemeines Verbot des Abzugs echter Vermeidungsleistungen.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtVersorgungsausgleich: Ausgleichszahlung steuerlich absetzen?