Beschluss – XII ZB 105/16
Bei einer Altentscheidung über gesetzliche Rentenanrechte Wesentlichkeitsgrenzen anhand von Rentenbeträgen bestimmen. Relative und absolute Grenze müssen erfüllt sein. OLG-Entscheidung aufgehoben, Beschwerde gegen erstinstanzliche Ablehnung zurückgewiesen; keine automatische Änderung durch Kindererziehungszeiten.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtVersorgungsausgleich abändern: Wann ist eine Neuberechnung möglich?