Urteil – 1 BvR 2017/21
Die frühere Sperre für die Anfechtung durch den leiblichen Vater verletzte dessen Elterngrundrecht, weil seine eigene Beziehung zum Kind, frühere Beziehungen und Bemühungen um rechtliche Vaterschaft nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Urteil war Ausgangspunkt der Reform 2026.
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