Die Sammlung bündelt die in unseren Ratgebern erläuterten Entscheidungen. Der Kurztext ordnet die Aussage ein; für den vollständigen Inhalt bleibt die verlinkte Gerichtsentscheidung maßgeblich.
Die frühere Sperre für die Anfechtung durch den leiblichen Vater verletzte dessen Elterngrundrecht, weil seine eigene Beziehung zum Kind, frühere Beziehungen und Bemühungen um rechtliche Vaterschaft nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Urteil war Ausgangspunkt der Reform 2026.
Nach der früheren Rechtslage scheiterte die Anfechtung des leiblichen Vaters bei bestehender sozial-familiärer Beziehung zum rechtlichen Vater auch dann, wenn der leibliche Vater selbst eine solche Beziehung hatte. Diese strikte Rechtslage ist durch die Reform überholt.
Ein heimlich eingeholtes DNA-Gutachten verletzt ohne erforderliche Einwilligung das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ist kein verwertbarer Weg, eine Vaterschaftsanfechtung zu begründen.