Urteil – VI ZR 114/05
Ehegattenvorrang und verbleibender Elternanspruch bei fehlender weitergehender Leistungsfähigkeit des Ehepartners; Rn. 18–20. Besonderer Schadensersatzfall nach Tod der Mutter, kein Studentenfall. Teilaufhebung und Zurückverweisung; Berichtigung vom 20.06.2006 beachten.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtHeirat im Studium: Müssen Eltern weiter Unterhalt zahlen?