Urteil – XII ZR 15/10
Bei einem zuvor wirtschaftlich selbständigen und später durch Behinderung erneut bedürftigen Kind durfte ein erhöhter angemessener Selbstbehalt berücksichtigt werden. Die damaligen Geldbeträge sind keine aktuellen Pauschalwerte.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtVolljähriges Kind mit Behinderung: Wer zahlt Unterhalt?