Beschluss – 9 WF 252/20
Kosten nach Erledigung eines Umgangsverfahrens: erstinstanzliche Alleinbelastung geändert; im konkreten Fall hälftige Gerichtskosten und keine Erstattung außergerichtlicher Kosten. Keine automatische Quote für jede Rücknahme.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtUmgangsrecht einklagen: Wer trägt Gerichts- und Anwaltskosten?