Beschluss – 4 UF 21/19
Ein steuerfreier Verpflegungszuschuss des Lkw-Fahrers wurde nicht vollständig als Einkommen behandelt; berücksichtigt wurde im konkreten Fall die häusliche Ersparnis mit einem Drittel.
Originalentscheidung öffnen →Im Zusammenhang erklärtSpesen beim Kindesunterhalt: Was zählt als Einkommen?